Betreff
Stellenplan Rf. I/SchvA und JobCenter Bildung und Teilhabe - Personalbedarf
Vorlage
OrgA/022/2012
Art
Beschlussvorlage - AL
  1. Für die Aufgabenerledigung „Bildung und Teilhabe“ werden im SchvA

 

­   eine (Vollzeit-)Stelle, Koordinationsaufgaben, BGr A10/ VGr Vb/IVb/ EG09   und

­   eine (Vollzeit-)Stelle, Sachbearbeitung,  BGr A7/ VGr VIb,1a/ EG06

 

            neu geschaffen.

 

  1. Für die Aufgabenerledigung „Bildung und Teilhabe“ werden im JobCenter Fürth-Stadt

 

­   eine  (Vollzeit-)Stelle,   Teamkoordinator, BGr A10/ VGr Vb/IVb/ EG09    und

­   zwei  (Vollzeit-)Stellen, Sachbearbeitung, BGr A7/ VGr VIb, 1a/ EG06

 

            neu geschaffen.

 


Die Einführung der Aufgabe „Bildung und Teilhabe“ wurde federführend vom Rf. I  im Rahmen einer Projektarbeit umgesetzt. Dabei teilte die Referatsleitung am 04.05.2012 mit:

 

„Nach der überstürzten Gesetzgebung zum Bildungspaket hat die Stadt Fürth in Absprache mit dem Jobcenter ab April 2011 kurzfristig je eine Arbeitseinheit im Bereich des Schulverwaltungsamtes und im Bereich des Jobcenter zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes eingerichtet. Vorschläge oder Vorgaben von Bund und Land für die Aufbauorganisation und Stellenbewertung bestehen nicht. Die Aufgabe liegt in der Organisationshoheit der Kommune.

 

Im Laufe des Jahres 2011 hatte sich eine aufwändige Leistungsverbescheidung entwickelt. Diese wurde seit März 2012 wieder „zurückgeführt“ auf ein konsequentes Gutscheinverfahren……“

 

 

Ausgangslage

Durch das Gesetz zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches des Sozialgesetzbuchs ist für Kinder und Jugendliche rückwirkend zum 1.1.2011 ein eigener Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe geschaffen worden. Dadurch sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen möglichst unbürokratisch und schnell gefördert und unterstützt werden. Das Leistungsangebot umfasst Ausflüge und mehrtägige Fahrten mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung, persönlichen Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagessen sowie soziale und kulturelle Teilhabe.

 

Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, ggf. dem § 2 AsylbLG sowie Wohngeld- und Kinderzuschlagbezieher, die

- noch keine 25 Jahre alt sind bzw. bei Teilhabeleistungen noch keine 18 Jahre alt sind

- in einer Kindertageseinrichtung betreut werden

- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

 

Die Zuständigkeit für Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII oder § 2 AsylbLG liegt in der Kommune.

Die Aufgabenwahrnehmung für SGB II-Empfänger erfolgt grundsätzlich in den Jobcentern. Eine komplette oder teilweise Rückübertragung der Aufgabenwahrnehmung von den Jobcentern zu den Kommunen ist zulässig.

 

Die Leistungserbringung erfolgt entweder durch Sach- und Dienstleistungen, insbesondere in Form von personalisierten Gutscheinen oder Direktzahlungen an Anbieter, oder in Form von Geldleistungen an die Antragsteller (Schülerbeförderung und persönlicher Schulbedarf). Die Ausgabe eines Gutscheins hat gem. § 29 Abs. 1 Satz 1 SGB II die Wirkung, dass die Leistungen damit als erbracht gelten. Der Bewilligungszeitraum beträgt i.d.R. sechs Monate.

 

 

Stellungnahme OrgA

OrgA wurde gebeten für die Aufgabe „Bildung und Teilhabe“ den Personalbedarf zu ermitteln und entsprechende Stellen im Stellenplan der Stadt Fürth auszuweisen; gleiches gilt für den Stellenplan von JobCenter-Stadt.

 

 

Leistungsberechtigte/ Fallzahlen

Im Rahmen der Vorarbeiten zur Projektarbeit „Umsetzung der Aufgabe Bildung- und Teilhabe“ wurden von Rf. IV/Stab-Pl  die Zahl der potenziell anspruchsberechtigten Kinder ermittelt, um die organisatorischen und finanziellen Vorkehrungen einzugrenzen.

 

Im Bereich des Jobcenters (Rechtskreis SGB II) ging man im März 2011 von 3.100 betroffenen Kindern aus, im Bereich der kommunalen Zuständigkeit (SchvA/BiP) von 904.

 

Die unter der Federführung von Rf. I eingerichtete Projektgruppe teilte folgende (aktuellen) Fallzahlen mit:

 

 

Potenziell anspruchs-berechtigte Kinder

Stand: 01.03.2011

 

Stand der Anträge am 30.07.2012

 

Stand der Anträge am 18.10.2012

Rechtskreis SGB II

(JobCenter/BuT))

3.100

1.700

 

Weitere Rechtskreise

(SchvA/BiP)

904

 

911

 

 

 

 

 

Feststellung:

Geht man davon aus, dass SchvA/BiP belastbare Zahlen vorgelegt hat, so muss festgestellt werden, dass im Bereich der weiteren Rechtskreise bereits alle potenziellen Anspruchsberechtigten erreicht wurden (911 von 904); im JobCenter/BuT ca. 55 %

(1.700 von 3.100). Nicht möglich war es (stichtagsgenau) die Zahl der Anträge bzw. die Zahl der einzelnen Leistungen des Bildungspakets (belastbar) zu benennen; für die Jahresstatistik zum 01.03.2012 lagen Zahlen vor – was aber wenig aussagekräftig ist, da jeden Monat neue Antragsteller hinzukommen können.

 

 

 

Prozessabläufe

Im Rahmen der Aufgabenumsetzung wurde festgelegt, dass das bis Februar 2012 durchgeführte „Bescheid-Verfahren“ von einem personalisierten „Gutschein-Verfahren“ abgelöst wird.

 

Da zu erwarten war, dass nach einem halben Jahr keine Vermengung der beiden Verfahren mehr vorlag, wurde von OrgA im Juli/August 2012 eine Prozesserhebung in beiden Bereichen durchgeführt.

 

Bei SchvA/BiP kam es dabei zu folgenden Feststellungen:

1.    Die Gutscheinerstellung erfolgt mit dem IT-Verfahren EasyKid. Eine weitere IT-Unterstützung für Antragsbearbeitung, ganzeinheitliche Fallbearbeitung sowie zur statistischen Berichtserstattung fehlt hier vollständig.

2.    Die Beratung der leistungsberechtigten Eltern/Antragsteller wird sehr zeitaufwändig betrieben; die Einschätzung der Mitarbeiter/innen liegen hier bei 60 Minuten pro Neufall aber auch bei Folgeanträgen.

3.    Die Fallbearbeitung ist sehr zeitintensiv gestaltet – dies ist aber auch bedingt durch die fehlende IT-Unterstützung.

4.    Die Zahlbarmachung bzw. Buchungen mit dem bei der Stadt Fürth flächendeckend eingesetzten nsk-newsystem ist bei dieser Fallbearbeitung sehr zeitaufwändig.

 

Feststellung:

Nach anfänglichen Schwierigkeiten der Softwarehersteller einschlägige Produkte anzubieten, sind jetzt entsprechend leistungsfähige Softwareprogramme auf dem Markt (z.B. OPEN/PROSOZ).

 

Die Einführung einer IT-unterstützten Sachbearbeitung ist unbedingt erforderlich. Nur dadurch können die Prozesse einheitlich abgebildet und durchgeführt werden; dies wird dann unweigerlich auch zu einer zeitlichen Entlastung führen.

 

 

Beim JobCenter/ BuT kam es dabei zu folgenden Feststellungen:

·         für die Antragssachbearbeitung werden verschiedene IT-Verfahren eingesetzt. So wird für die Erst- bzw. Folgeantragserstellung eine (eigen entwickelte) Access-Datenbank verwendet, die Anspruchsprüfung erfolgt über das BA-Programm A2LL, für die Begleitschreiben-Erstellung zu den Gutscheinen wird das BA-Modul der zentralen Personendatenverwaltung (zPDV) herangezogen, für die Gutscheinerstellung wird das IT-Verfahren EasyKid verwendet, die BA-Anwendung Verbis für den BA-Service-Center zur Beantwortung allgemeiner Fragen muss befüllt werden, die Zahlbarmachung wird seit Oktober 2012 nicht mehr über die SAP-basierte Software ERP sondern innerhalb der BA-Anwendung A2LL abgewickelt.

 

 

 

 

 

 

Feststellung:

Der Prozessablauf der Antragssachbearbeitung wird zwar IT-basiert abgewickelt, jedoch wirken sich hier die vielen Schnittstellen als sehr zeitaufwändig aus. Abhilfe könnte hier die im Januar 2013 vorgesehene Programmversion P23.1 schaffen, die mehrere Funktionalitäten zu Bildung und Teilhabe im IT-Verfahren A2LL ergänzt.

 

 

 

Personalbemessung

Eine sachgerechte, am Bedarf orientiert Personalbemessung gestaltet sich schwierig. Zum einen wegen des vorgelegten Datenmaterials – es gibt keine belastbaren Zahlen – zum anderen wegen der von den Beschäftigten geschätzten Zeitanteilen für die Kernprozesse

 

-       Beratung,

-       Rücklauf der Gutscheine,

-       Zahlbarmachung.

 

Die von den Beschäftigten (geschätzten) Zeitanteile liegen im Ergebnis „meilenweit“ von den bisher bei OrgA eingegangenen Städteumfragen entfernt.

Aus den Städteumfragen geht zwar hervor, dass es einen Personalschlüssel für die BuT-Leistungsbearbeitung zur Personalbemessung nicht gibt, die teilweise unterschiedlichen statistischen Erhebungen bzw. Rückmeldungen von Basiswerten jedoch einen Vergleich der nachstehenden Kennzahlen erlauben; diese sind

 

-       BuT-leistungsberechtigte Kinder/ Bearbeiter BuT                sowie

-       Bearbeitungszeit pro Fall.

 

Legt man die Erkenntnisse von Städteumfragen zugrunde, so ergibt sich ein Personalschlüssel für die Sachbearbeitung von 1:900 bis 1:1000.

 

Aktuell ergibt sich für Fürth ein Personalschlüssel von 1: 409.

 

Der Bearbeitungsaufwand für die Leistungsberechtigten (LB) sind mit (von den Mitarbeiter/innen angegebenen) 57 bis 60 Minuten pro LB eindeutig zu hoch; schon allein dadurch, dass die Leistungen in der Regel auf ein halbes Jahr befristet werden, müssten sich die Zeitanteile für Beratungen bei Folgeanträgen deutlich reduzieren (Kernprozess „Beratung“).

 

Der Kernprozess „Gutschein-Rücklauf“ ist sehr aufwändig und zeitintensiv gestaltet, so werden bei den Leistungen „Teilhabe“ und „Lernförderung“ sehr zeitraubende Nach- und Rückfragen durchgeführt, ob dies immer so notwendig ist, ist fraglich.

 

Der Kernprozess der „Zahlbarmachung/ Buchhaltung“ ist mit den angegebenen 20 Minuten (im Vergleich zu anderen Städten) ebenfalls sehr zeitaufwändig.

 

 

Feststellung:

Der Personaleinsatz der Sachbearbeitung für die Aufgaben „Bildung und Teilhabe“ ist in den Bereichen SchvA/BiP und JobCenter/ BuT eindeutig zu hoch. Die Gründe hierfür liegen in den aufwändig gestalteten Kernprozessen Beratung, Gutschein-Rücklauf und Zahlbarmachung/Buchhaltung.

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Wie bereits oben dargestellt, bestimmen drei Faktoren die aktuelle Situation bei der Sachbearbeitung „Bildung und Teilhabe“.

 

1)    Es liegen keine (belastbaren) aktuellen Fallzahlen vor.

2)    Die Kernprozesse der Sachbearbeitung sind aufwändig gestaltet.

3)    Fehlende IT-Unterstützung (SchvA/BiP) bzw. einheitliche IT-Unterstützung mit vielen Schnittstellen (Jobcenter/ BuT) belasten die Sachbearbeitung und machen sie unverhältnismäßig aufwändig.

 

Der Beseitigung dieser Mängel sollte unbedingt hohe Priorität eingeräumt werden.

Oberstes Ziel muss dabei sein, die Fallbearbeitung so zu gestalten, dass die Zielmarken, die andere Städte nunmehr vorgegeben haben, auch in Fürth eingehalten werden.

 

Für diese Zielerreichung ist es erforderlich Stammpersonal einzusetzen, deren Stellen auch im Stellenplan verankert sein müssen.

 

Demzufolge wird empfohlen die Aufgaben „Bildung und Teilhabe“ im SchvA mit

 

­   einer (Vollzeit-)Stelle, Koordinationsaufgaben, BGr A10/ EG09     und

­   einer (Vollzeit-)Stelle, Sachbearbeitung, EG06

 

auszustatten. Die dauerhafte Stellenausstattung entspricht dann der Ziel-Kennzahl

„BuT-leistungsberechtigte Kinder/ Bearbeiter BuT“  von 1:911.

 

Um die Aufgaben „Bildung und Teilhabe“ im JobCenter/ BuT mit dauerhafter Stellenausstattung vor dem Hintergrund der o.g. Zielerreichung durchzuführen, wird empfohlen, diesen Bereich mit

 

­   einer (Vollzeit-)Stelle,   Teamkoordinator, BGr A10/ EG09 und

­   2       (Vollzeit-)Stellen, Sachbearbeitung, EG06

 

auszustatten. Die dauerhafte Stellenausstattung entspricht dann der Ziel-Kennzahl

„BuT-leistungsberechtigte Kinder/ Bearbeiter BuT“  von 1:950,

wenn man davon ausgeht, dass von den 3.100 potenziell anspruchsberechtigten Kindern für 2.500 Kinder Anträge gestellt werden; dem Teamkoordinator sind dann 600 Fälle zur Antragsbearbeitung zugeordnet.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Verwaltungskosten werden vom Bund durch die Erhöhung des Anteils der Erstattung an den Kosten der Unterkunft (KdU) berücksichtigt. Die Verwaltungskosten für SGB II- Leistungsempfänger sind dabei mit 1,0 % berücksichtigt und die Verwaltungskosten für Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte mit 0,2 %. Die Verwaltungskosten von SGB XII-Leistungsempfängern werden nicht berücksichtigt. Je nach Höhe der Kosten der Unterkunft fällt dieser Betrag unterschiedlich aus.

Für das Jahr 2011 wurden KdU-Ausgaben i.H.v. 20.100.000 EUR prognostiziert.

 

Dies bedeutet, dass die Erstattung des Bundes (mit 241.200 EUR) ausreichend ist und die empfohlenen Stellenschaffungen annähernd gedeckt sind und den städtischen Haushalt nicht merklich belasten.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen siehe Sachverhalt

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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