Betreff
Andreas-Winterbauer-Stiftung, Luise-Hinterleitner-Stiftung, Satzungsänderung
Vorlage
DÜ/021/2011
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat stimmt den beigefügten Satzungsänderungen zu..


Die geltenden Satzungen der Luise-Hinterleitner-Stiftung (Anlage 1) und Andreas-Winterbauer-Stiftung (Anlage 3) sehen vor, dass aus der Mitte des Stiftungsrates eine Vertreterin/ ein Vertre-ter für die Funktion des Stiftungsvorstandes (nach § 5 Abs. 2 ist dies der Oberbürgermeister) zu bestimmen ist. Ein entsprechender Beschluss (er müsste nach Ansicht der Verwaltung regel-mäßig entsprechend der Legislaturperioden gefasst werden) liegt nicht vor. Die bisher prakti-zierte Regelung, wonach Herr BM die Stiftungsratssitzungen leitet, ist nach Auffassung des Rechtsamtes nicht durch die vorliegende Satzung abgedeckt.

 

Würde nunmehr aus der Mitte des Stiftungsrates eine Vertreterin/ein Vertreter des Stiftungsvor-standes gewählt werden, würde sich regelmäßig im Vertretungsfall die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Stiftungsrates jeweils um eine Stimme reduzieren. Im Hinblick auf die Größe des Gremiums empfiehlt die Verwaltung, die in § 5 Abs. 2 vorgesehene Vertre-tungsregelung zugunsten einer Regelung zu ändern, die es ermöglicht, bei der Vertretung des Stiftungsvorstandes die gemeinderechtlichen Vorschriften anzuwenden.

 

Die beigefügten Änderungsvorschläge – einschl. redaktioneller Änderungen – (siehe Anlagen 2 und 4) tragen dem Rechnung.

 

Der Wille der Stifter steht dieser Änderung nicht entgegen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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