Der Stadtrat stimmt den beigefügten Satzungsänderungen zu..
Die geltenden
Satzungen der Luise-Hinterleitner-Stiftung (Anlage 1) und
Andreas-Winterbauer-Stiftung (Anlage 3) sehen vor, dass aus der Mitte des
Stiftungsrates eine Vertreterin/ ein Vertre-ter für die Funktion des
Stiftungsvorstandes (nach § 5 Abs. 2 ist dies der Oberbürgermeister) zu
bestimmen ist. Ein entsprechender Beschluss (er müsste nach Ansicht der
Verwaltung regel-mäßig entsprechend der Legislaturperioden gefasst werden)
liegt nicht vor. Die bisher prakti-zierte Regelung, wonach Herr BM die Stiftungsratssitzungen
leitet, ist nach Auffassung des Rechtsamtes nicht durch die vorliegende Satzung
abgedeckt.
Würde nunmehr aus
der Mitte des Stiftungsrates eine Vertreterin/ein Vertreter des
Stiftungsvor-standes gewählt werden, würde sich regelmäßig im Vertretungsfall
die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Stiftungsrates jeweils
um eine Stimme reduzieren. Im Hinblick auf die Größe des Gremiums empfiehlt die
Verwaltung, die in § 5 Abs. 2 vorgesehene Vertre-tungsregelung zugunsten einer
Regelung zu ändern, die es ermöglicht, bei der Vertretung des
Stiftungsvorstandes die gemeinderechtlichen Vorschriften anzuwenden.
Die beigefügten
Änderungsvorschläge – einschl. redaktioneller Änderungen – (siehe Anlagen 2 und
4) tragen dem Rechnung.
Der Wille der Stifter steht dieser Änderung nicht entgegen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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