Betreff
Kindertagesstätte Uferstadt - Schaffung von Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen durch die Fa. Vertbaudet
Vorlage
JgA/070/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

Der AJJ-Empfehlung vom 28.11.2012 zur Schaffung von 24 Krippenplätzen und 25 Kindergarten- plätzen in der Uferstadt (Fl.Nr. 983/9 und 983/10) wird beigetreten.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten entsprechend der staatlichen Kindergarten- und Krippenrichtlinien mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt sind.


Mit Stadtratsbeschluss vom 25.01.2012 erfolgte entsprechend der AJJ-Empfehlung vom 14.12.2011 die Zustimmung, die am 23.03.2011 beschlossene Versorgungsquote von 35 % für die Betreuung der unter 3-Jährigen um 110 in der Tagespflege und um 70 Krippenplätze zu erhöhen. Um die avisierte Betreuungsquote von bis zu 40 % zu erreichen, bedarf es jedoch weiterer Krippenplätze. Die vom Träger vorgesehene Kindergartengruppe ist ebenfalls bedarfsgerecht, da dieser angekündigt hat, Belegplätze in Anspruch zu nehmen (ebenso wie bei der Krippe) und das Vorhaben auch nur in der Kombination Krippe/Kindergarten zu realisieren war. Die Einzelheiten (Anzahl und Vergütung der Belegplätze) sind noch zu vereinbaren. Es handelt sich daher – entgegen eines Presseartikels, der so interpretiert werden konnte – auch nicht um einen Betriebskindergarten, sondern um eine geförderte, frei zugängliche Einrichtung mit Träger-Belegplätzen.  

 

Investor/Bau- und Betriebsträger des Vorhabens ist die Fa. Vertbaudet, ein Quelle-Nachfolge-unternehmen.

 

Die Kostenschätzung vom 06.11.2012  (siehe Anlage) beläuft sich auf 1.431.650 € Baukosten zzgl. einer Ausstattungspauschale für 49 Plätze i. H. v. 60.000 €.

 

Für die „gemischte“ Einrichtung (Krippe und Kindergarten) gibt es getrennte staatliche Förderungen.

Die Förderung wird wie folgt ermittelt:

 

Die förderfähige Gesamtfläche für die gesamte Einrichtung beträgt 281 m².

Die (maximal) förderfähige Fläche für die Krippe beträgt für sich allein 216 m² (24 Plätze x 9 m2).

 

Der Flächenanteil für den Kindergarten und die Krippe wird wie folgt berechnet:

281 m² x 48,98 % (entsprechen dem Anteil der 24 Krippenkinder an der Gesamtkinderzahl) 

                                          = 137,64 m² (= Krippenanteil)

281,00 m² - 137,64 m² = 143,36 m² (=  Kindergartenanteil).

  

Förderfähige Kosten der Krippe:              (216,00 m² x 3.574 € = 771.984 €)   

Förderfähige Kosten des Kindergartens: (143,36 m² x 3.574 € = 512.368 €)

 

 

Berechnung der Förderung

 

 

 

 

 

 

 

 

KIGA

Krippe

Krippe

Gesamtplan

 

 

 

 

 

Ausstattung

 

Gesamtkosten 

 

 

 

 

1.431.650,00€

Förderfähige Kosten

 

512.368,00 €

771.984,00€

 

 

Staatlicher Anteil (Bau)*

 

136.631,47 €

551.196,58€

30.000,00 €

717.828,05 €

Städtischer Anteil

 

204.947,20 €

110.393,71€

 

315.340,91 €

Trägeranteil

 

 

 

 

398.481,04 €

 

 

 

 

 

 

 

* Staatliche Förderung bei KIGA: 40% des gesetzlichen 2/3

  Anteils

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

(s.oben)

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


5 Pläne und 1 Kostenschätzung