Betreff
Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages mit der Fa. Kibek im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 390 a
Vorlage
SpA/126/2012
Aktenzeichen
V/61/Vm1-Hei
Art
Beschlussvorlage - SB

1. Der Stadtrat beschließt den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan  Nr. 390 a.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Vertrag notariell zu beurkunden..

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Im Zusammenhang mit dem Vorhaben „Möbel Höffner“ beabsichtigt die Fa. Teppich Kibek in nördlicher Nachbarschaft ein Teppichhaus zu errichten.

 

Die Erschließung soll über die Grundstücke der Fa. Höffner erfolgen. Hierfür wollen beide Firmen einen privatrechtlichen Vertrag abschließen, der zudem die weitreichende Kooperation bezüglich Nutzung der Stellplätze des jeweiligen Vertragspartners regelt. Dieser Vertrag wird   u. a. Anlage dieses „Städtebaulichen Vertrages“, den die Stadt mit der Fa. Kibek abschließen will.

Der Vertragsentwurf sieht Folgendes vor:

 

Ø   Herstellung und Finanzierung von Ausgleichsmaßnahmen;

Ø   kostenfreie Abtretung einer Fläche von ca. 390 m² zum geplanten Ausbau der Herboldshofer Straße;

Ø   Kostentragungspflicht für evtl. Altlasten und für die Verlegung von Telekommunikationsleitungen.

 

 

 

 

 

 

Das Vorhaben der Fa. Kibek ist aufgrund der von der Fa. Höffner zu errichtenden gemeinsamen Erschließungsanlagen nur realisierbar, wenn auch der städtebauliche Vertrag mit Höffner zustande kommt.

Daher werden die jeweiligen Vertragswerke mit den Firmen Kibek und Höffner in derselben Sitzung des Stadtrates beraten.

 

Die umfangreichen Anlagen liegen im Gremium auf.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Städtebaulicher Vertrag mit Anlagen