1. Der Stadtrat beschließt den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 390 a.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Vertrag notariell zu beurkunden..
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Im Zusammenhang mit dem Vorhaben „Möbel Höffner“ beabsichtigt die Fa. Teppich Kibek in nördlicher Nachbarschaft ein Teppichhaus zu errichten.
Die Erschließung soll über die Grundstücke der Fa. Höffner erfolgen. Hierfür wollen beide Firmen einen privatrechtlichen Vertrag abschließen, der zudem die weitreichende Kooperation bezüglich Nutzung der Stellplätze des jeweiligen Vertragspartners regelt. Dieser Vertrag wird u. a. Anlage dieses „Städtebaulichen Vertrages“, den die Stadt mit der Fa. Kibek abschließen will.
Der Vertragsentwurf sieht Folgendes vor:
Ø Herstellung und Finanzierung von Ausgleichsmaßnahmen;
Ø kostenfreie Abtretung einer Fläche von ca. 390 m² zum geplanten Ausbau der Herboldshofer Straße;
Ø Kostentragungspflicht für evtl. Altlasten und für die Verlegung von Telekommunikationsleitungen.
Das Vorhaben der Fa. Kibek ist aufgrund der von der Fa. Höffner zu errichtenden gemeinsamen Erschließungsanlagen nur realisierbar, wenn auch der städtebauliche Vertrag mit Höffner zustande kommt.
Daher werden die jeweiligen Vertragswerke mit den Firmen Kibek und Höffner in derselben Sitzung des Stadtrates beraten.
Die umfangreichen Anlagen liegen im Gremium auf.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Städtebaulicher Vertrag mit Anlagen