Der Antrag der Freien Wähler Fürth vom 30.11.2012 wird
abgelehnt.
I. Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“ nach Art. 65 des Landeswahlgesetzes im Staatsanzeiger Nr. 46 vom 16. November 2012 bekanntgemacht und als Eintragungsfrist den Zeitraum vom 17. Januar bis einschließlich 30. Januar 2013 festgesetzt.
Die Antragsteller des Volksbegehrens haben die von ihnen beschafften Eintragungslisten den kreisfreien Gemeinden und Landratsämtern unaufgefordert bis spätestens 2. Januar 2013 zuzuleiten. Die Eintragungsbekanntmachung ist unverzüglich nach Empfang der Eintragungslisten durch Aushang/Anschlag oder im Amtsblatt zu erlassen. Sie hat u.a. die Eintragungsräume und die Eintragungszeiten zu enthalten.
Im Interesse einer gleichmäßigen sachlichen Behandlung aller Volksbegehren soll bei der Festlegung der Eintragungsmöglichkeiten im Rahmen der bestehenden Spielräume grundsätzlich auf die in der jeweiligen Gemeinde bewährte Praxis bei den zuletzt durchgeführten Volksbegehren abgestellt werden. Ausschließlich sachliche Gesichtspunkte (z.B. Auswertung von Erfahrungsberichten, Änderung der örtlichen Verhältnisse) können für eine wesentliche Änderung der Praxis als Begründung herangezogen werden.
Beim Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz“ wurden in Fürth nachfolgende Eintragungsstellen und Öffnungszeiten festgelegt:
Eintragungsraum |
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Nr. |
Bezeichnung
und genaue Anschrift |
Öffnungszeiten |
barrierefrei |
|
1 |
Bürgeramt
Ämtergebäude Süd |
Schwabacher
Str. 170, 90763 Fürth |
Mo-Fr 8
– 12 Uhr Mo-Do
13 – 16 Uhr Zusätzlich: Mo.
23.11.09. u. 30.11.09 16 – 20
Uhr Sa.
28.11.09 10 – 12
Uhr |
Ja |
2 |
Bürgerinformation,
Technisches Rathaus |
Hirschenstr.
2, 90762 Fürth |
|
|
3 |
Bürgeramt
Amtsstelle Nord |
Stadelner
Hauptstr. 96, 90765 Fürth |
Mo-Fr 8
– 12 Uhr Mo-Do
13 – 16 Uhr zusätzlich: Mo.
23.11.09 16 – 20
Uhr Sa.
28.11.09 10 – 12
Uhr |
Nein |
Diese Zeiten erschienen bisher
ausreichend.
Im Antrag der Freien Wähler Fürth wird verlangt, die Eintragungszeiten auf 3 Mal/Woche in den Abendstunden und an beiden Samstagen zu erweitern. Das Bürgeramt Süd und die Bürgerinformation haben bisher an zwei Tagen im gesamten Eintragungszeitraum bis 20.00 Uhr und an einem Samstag geöffnet. Das Bürgeramt Nord hat an einem Tag des Eintragungszeitraums bis 20.00 Uhr und an einem Samstag geöffnet. Die Eintragungszeiten müssten nach den Forderungen der Freien Wähler Fürth in den drei Eintragungsstellen an insgesamt 13 Nachmittagen um 4 Stunden von 16.00 – 20.00 Uhr und an einem Samstag von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr um jeweils 2 Stunden verlängert werden (Berechnung siehe Anlage). Dies wären insgesamt 116 Arbeitsstunden. Bei einem durch die Kämmerei festgesetzten Stundensatz für einen Beamten in BGr. A 7 von 43,66 €, ergibt dies einen Personalmehraufwand von ca. 5.065,-- €.
Probleme bei der Personalgewinnung:
Zur Besetzung der Eintragungsstellen im Bürgeramt und der Bürgerinformation wurden durch das Bürgeramt bereits 2 - 3 überplanmäßige Kräfte beim Personalamt angefordert. Von dort wurde signalisiert, dass sich der Einsatz von überplanmäßigen Kräften für das Volksbegehren schwierig gestalten könnte.
Sollte eine Erweiterung der Eintragungszeiten des Volksbegehrens in Erwägung gezogen werden, werden geschätzte 6 – 9 überplanmäßige Kräfte benötigt. Dies würde die ordnungsgemäße Durchführung des Volksbegehrens noch schwieriger gestalten.
Die Abwicklung des „normalen“ Parteiverkehrs im Bürgeramt ist teilweise schon ohne die Durchführung eines Volksbegehrens äußerst angespannt.
Anzahl der Eintragungsstellen:
Beim Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz“ hatte Nürnberg 12 Eintragungsstellen eingerichtet. Im Vergleich zur Einwohnerzahl von Fürth erscheinen daher drei Eintragungsstellen als ausreichend und sind auch entsprechend auf Innen- und Südstadtbereich sowie den Vorort Stadeln verteilt. Die Stadt Erlangen hatte nur eine Eintragungsstelle im Rathaus.
Probleme bei mobilen Eintragungseinrichtungen:
Durch die Stadt Fürth ist
sicherzustellen, dass Mehrfacheintragungen in den Eintragungslisten vermieden
werden, insbesondere, wenn für die Eintragungsstellen zumindest teilweise die
gleichen Öffnungszeiten bestehen.
Das in den drei festen Eintragungsstellen erforderliche Wählerverzeichnis wird in digitaler Form geführt und ist mit dem Einwohnermeldeprogramm OK EWO gekoppelt, damit es zu keinen Doppeleinträgen kommt. Dies wäre bei mobilen Eintragungsstellen nicht gewährleistet, da in diesem Fall das Wählerverzeichnis in Papierform in zahlreichen Ordnern vorgehalten werden müsste und nicht unmittelbar in das digitale Wählerverzeichnis übernommen werden könnte.
Im Bereich der Stadt Nürnberg gibt es keine mobilen Eintragungsstellen. Die Stadt Erlangen hat nur eine Eintragungsmöglichkeit im Rathaus und bietet deshalb an bestimmten Tagen in bestimmten Ortsteilen für wenige Stunden Eintragungsmöglichkeiten in Räumen (nicht mobil) an.
Örtlichkeiten,
wie Alten- und Pflegeheime:
Mit einem Eintragungsschein kann sich eine stimmberechtigte Person ohne Vorliegen besonderer Gründe in einem beliebigen Eintragungsraum in ganz Bayern eintragen, oder sie kann (ausschließlich) bei körperlicher Behinderung oder Krankheit mit einer eidesstattlichen Versicherung eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen (Art. 69 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 LWG).
Besondere Eintragungsräume in Heimen bzw. Krankenhäuser erscheinen daher nicht erforderlich zu sein. Nachfragen dahingehend erfolgten in der Vergangenheit auch nicht.
Auch in diesem Zusammenhang wird auf die Personalproblematik verwiesen.
Kosten des Volksbegehrens:
Die Gemeinden haben nach Art. 74 Satz 2 LWG die Personalkosten (für Aufsichtführende und Hilfskräfte) und die Sachkosten (für Eintragungsräume, Vordrucke, Bekanntmachungen und Wählerverzeichnisse) zu tragen. Die Eintragungsstellen sind nach den bisherigen Planungen in Fürth für insgesamt 26 Stunden außerhalb der normalen Öffnungszeiten bzw. Ansprechzeiten geöffnet. Nachdem die Eintragungsstellen mit zwei Personen besetzt sind, ergäbe dies insgesamt 52 Stunden, multipliziert mit dem oben bereits erwähnten Stundensatz von 43,66 €, ergibt dies einen Personalmehraufwand von insgesamt 2.270,32 €.
Die zusätzlichen Kosten für weitere Eintragungsräume bzw. mobile Eintragungseinrichtungen müssten durch die Stadt Fürth getragen werden und erscheinen im Hinblick auf den Nutzen unverhältnismäßig.
Zu berücksichtigen wäre noch, dass sich erweiterte Eintragungszeiten beim Volksbegehren „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“, auch auf die Eintragungszeiten künftiger Volksbegehren auswirken müsste, wie oben bereits ausgeführt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
5065,00
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Übersicht „Eintragungszeiten“