Betreff
Ausbau der Rosenstraße zwischen Theaterstraße und Hirschenstraße – Freigabe zur Bürgerinformation
Vorlage
SpA/129/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.

 

Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des Planes Rosenstraße zwischen Theaterstraße und Hirschenstraße SpA Nr. 0754 Variante 2b vom 20.12.2012 eine Bürgerinformation durchzuführen.


Sachverhalt

In der Rosenstraße zwischen Theaterstraße und Hirschenstraße hat sich der bauliche Zustand in den letzten Jahren stark verschlechtert. Da hier auch die Buslinie 172 (10 min-Takt in der Hauptverkehrszeit) verkehrt, soll die Rosenstraße vorrangig erneuert werden.

Entsprechend der Verkehrsbelastung und der Netzfunktion ist die Rosenstraße als Haupterschließungsstraße gemäß Straßenausbaubeitragssatzung abzurechnen. Es ist beabsichtigt, für die Rosenstraße Zuwendungen aus den Mitteln Soziale Stadt zu beantragen.

Grundsätzliches:                                     
Ebenso wie für die anderen westlichen Innenstadtstraßen gilt auch hier, dass die Nutzungsansprüche an den Straßenraum sehr viel höher sind als Platz vorhanden ist. 

Die Rosenstraße ist in diesem Abschnitt Einbahnstraße in Richtung Westen. Nach den einschlägigen Anforderungen würde eine Fahrbahnbreite von 3,50 m genügen. Die Gehwege sollten mind. 2,50 m breit sein, im Bereich der Bushaltestelle und vor der Grundschule sollten Aufweitungen vorgenommen werden. Im Altstadtbereich mit ihrem historischen  Gebäudebestand aus der Gründerzeit fehlen Parkplätze auf Privatgrund (Tiefgaragen, Garagenhäuser u. ä. sind kaum vorhanden). Entsprechend hoch ist deshalb der Parkplatzbedarf im öffentlichen Straßenraum. Für den Radverkehr sollte ebenfalls Platz geschaffen werden, um eine attraktive Verbindung  von der Uferpromenade zur Hirschenstraße zu ermöglichen.

Die Feuerwehr benötigt für das Aufstellen der Drehleiter eine Fahrbahnbreite von 5,50 m. Gewünscht wird außerdem eine Begrünung mit Bäumen. Nicht sichtbar befinden sich unter der Straßenoberfläche alle notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen, die mögliche Baumpflanzungen erschweren. Da die Straßenbreite zwischen den Gebäuden nur ca. 13,00 m beträgt, können nicht alle Belange optimal berücksichtigt werden. Es gilt daher vertretbare Kompromisslösungen zu finden, die eine funktionierende und gut gestaltete Innenstadtstraße   ermöglichen. 

Eine Lösung, die der von der Feuerwehr geforderten Zufahrtsbreite zur Sicherstellung der Rettungswege entspricht, ermöglicht nur einseitiges Parken. Da hierbei viele Parkplätze entfallen würden, wurde diese Lösung von den meisten Dienststellen nicht ernsthaft in Erwägung gezogen.

Von Stadtplanungsamt wurden zwei Varianten ausgearbeitet und noch weitere Varianten in der Instruktion verbal beschrieben (siehe Anlage). Auf Grund der Instruktionsergebnisse und mehreren Gesprächen wurde die Variante 2 noch einmal überarbeitet.

 

Gewählte Lösung:   
Als Querschnitt wird eine Lösung mit „nur“ 5,00 m Fahrbahnbreite gewählt, beidseitigem Parkstreifen mit 2,00 m und beidseitigen Gehwegen mit 2,00 m Breite. Auf Grund der vorhandenen Versorgungsleitungen sind Baumpflanzungen fast ausschließlich nur im Parkstreifen auf der Südseite möglich. Der Gegenverkehr wird nur für den Radverkehr freigegeben, hierfür kann ein Schutzstreifen markiert werden. Ein gewisser Ausgleich für die eingeengten Räume für die Feuerwehr besteht für den Schwenkbereich der Drehleiter in den Einfahrten und auch bei den vorgesehenen Baumscheiben. Die Rosenschule erhält im Rahmen der Sanierung einen zweiten Rettungsweg. Die bestehenden Bäume vor der Rosenschule entfallen, der Eingangsbereich der Grundschule wird aufgeweitet. Das Quartiersmanagement wird die Eigentümer befragen, ob und ggf. wo weitere Hauseingangsbegrünungen gewünscht werden

Die Bushaltestelle, die Kreuzung Rosenstraße – Theaterstraße und der Fußgängerüberweg an der Einmündung Rosenstraße – Hirschenstraße werden barrierefrei gestaltet mit taktilen Bodenelementen. 

Der Kreuzungsbereich Theaterstraße auf der Nordseite wird in den Ausbau mit einbezogen. Damit kann einerseits die Kreuzung insgesamt barrierefrei ausgebaut werden und gleichzeitig wird der Einmündungsbereich in die Tempo-20-Zone angemessener gestaltet. Auch der Einmündungsbereich der Hirschenstraße wird in den Ausbau einbezogen. Damit kann der Radfahrstreifen im Gegenverkehr bis zur Rosenstraße verlängert werden. Um zu Verhindern, dass große Fahrzeuge (Busse und Lkws) die Kurve schneiden, wird der Radfahrstreifen in der Hirschenstraße und der Schutzstreifen in der Rosenstraße gepflastert. Zusätzlich erfordert die Gestaltung der Einmündung mit Fußgängerüberweg und taktilen Bodenelementen viel Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Deshalb wird auf eine Radfahrfurt und die Fortsetzung des Radweges vor dem technischen Rathaus verzichtet. Auch mit der bisherigen Lösung wird in den meisten Fällen dem Radverkehr Vorrang gewährt.  

Das Baureferat schlägt vor, die Bürgerinformation mit der überarbeiteten Variante 2 durchzuführen, um weiterhin beidseitig Parkplätze anbieten zu können.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

680.000€

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan, Variante 2b, Zusammenfassung der Instruktion und -Ergebnisse