Der
Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.
Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des Planes Rosenstraße zwischen Theaterstraße und Hirschenstraße SpA Nr. 0754 Variante 2b vom 20.12.2012 eine Bürgerinformation durchzuführen.
Sachverhalt
In der
Rosenstraße zwischen Theaterstraße und Hirschenstraße hat sich der bauliche
Zustand in den letzten Jahren stark verschlechtert. Da hier auch die Buslinie
172 (10 min-Takt in der Hauptverkehrszeit) verkehrt, soll die Rosenstraße
vorrangig erneuert werden.
Entsprechend
der Verkehrsbelastung und der Netzfunktion ist die Rosenstraße als
Haupterschließungsstraße gemäß Straßenausbaubeitragssatzung abzurechnen. Es ist
beabsichtigt, für die Rosenstraße Zuwendungen aus den Mitteln Soziale Stadt zu
beantragen.
Grundsätzliches:
Ebenso wie für die anderen westlichen Innenstadtstraßen gilt auch hier, dass
die Nutzungsansprüche an den Straßenraum sehr viel höher sind als Platz
vorhanden ist.
Die Rosenstraße ist in diesem
Abschnitt Einbahnstraße in Richtung Westen. Nach den einschlägigen
Anforderungen würde eine Fahrbahnbreite von 3,50 m genügen. Die Gehwege sollten
mind. 2,50 m breit sein, im Bereich der Bushaltestelle und vor der Grundschule
sollten Aufweitungen vorgenommen werden. Im Altstadtbereich mit ihrem
historischen Gebäudebestand aus der
Gründerzeit fehlen Parkplätze auf Privatgrund (Tiefgaragen, Garagenhäuser u. ä.
sind kaum vorhanden). Entsprechend hoch ist deshalb der Parkplatzbedarf im
öffentlichen Straßenraum. Für den Radverkehr sollte ebenfalls Platz geschaffen
werden, um eine attraktive Verbindung
von der Uferpromenade zur Hirschenstraße zu ermöglichen.
Die Feuerwehr benötigt für das
Aufstellen der Drehleiter eine Fahrbahnbreite von 5,50 m. Gewünscht wird
außerdem eine Begrünung mit Bäumen. Nicht sichtbar befinden sich unter der
Straßenoberfläche alle notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen, die mögliche
Baumpflanzungen erschweren. Da die Straßenbreite zwischen den Gebäuden nur ca.
13,00 m beträgt, können nicht alle Belange optimal berücksichtigt werden. Es
gilt daher vertretbare Kompromisslösungen zu finden, die eine funktionierende
und gut gestaltete Innenstadtstraße
ermöglichen.
Eine Lösung, die der von der
Feuerwehr geforderten Zufahrtsbreite zur Sicherstellung der Rettungswege
entspricht, ermöglicht nur einseitiges Parken. Da hierbei viele Parkplätze
entfallen würden, wurde diese Lösung von den meisten Dienststellen nicht
ernsthaft in Erwägung gezogen.
Von Stadtplanungsamt wurden zwei
Varianten ausgearbeitet und noch weitere Varianten in der Instruktion verbal
beschrieben (siehe Anlage). Auf Grund der Instruktionsergebnisse und mehreren
Gesprächen wurde die Variante 2 noch einmal überarbeitet.
Gewählte Lösung:
Als Querschnitt wird eine
Lösung mit „nur“ 5,00 m Fahrbahnbreite gewählt, beidseitigem Parkstreifen mit
2,00 m und beidseitigen Gehwegen mit 2,00 m Breite. Auf Grund der vorhandenen
Versorgungsleitungen sind Baumpflanzungen fast ausschließlich nur im
Parkstreifen auf der Südseite möglich. Der Gegenverkehr wird nur für den
Radverkehr freigegeben, hierfür kann ein Schutzstreifen markiert werden. Ein
gewisser Ausgleich für die eingeengten Räume für die Feuerwehr besteht für den
Schwenkbereich der Drehleiter in den Einfahrten und auch bei den vorgesehenen
Baumscheiben. Die Rosenschule erhält im Rahmen der Sanierung einen zweiten
Rettungsweg. Die bestehenden Bäume vor der Rosenschule entfallen, der
Eingangsbereich der Grundschule wird aufgeweitet. Das Quartiersmanagement wird
die Eigentümer befragen, ob und ggf. wo weitere Hauseingangsbegrünungen
gewünscht werden
Die
Bushaltestelle, die Kreuzung Rosenstraße – Theaterstraße und der
Fußgängerüberweg an der Einmündung Rosenstraße – Hirschenstraße werden
barrierefrei gestaltet mit taktilen Bodenelementen.
Der
Kreuzungsbereich Theaterstraße auf der Nordseite wird in den Ausbau mit
einbezogen. Damit kann einerseits die Kreuzung insgesamt barrierefrei ausgebaut
werden und gleichzeitig wird der Einmündungsbereich in die Tempo-20-Zone
angemessener gestaltet. Auch der Einmündungsbereich der Hirschenstraße wird in
den Ausbau einbezogen. Damit kann der Radfahrstreifen im Gegenverkehr bis zur
Rosenstraße verlängert werden. Um zu Verhindern, dass große Fahrzeuge (Busse
und Lkws) die Kurve schneiden, wird der Radfahrstreifen in der Hirschenstraße
und der Schutzstreifen in der Rosenstraße gepflastert. Zusätzlich erfordert die
Gestaltung der Einmündung mit Fußgängerüberweg und taktilen Bodenelementen viel
Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Deshalb wird
auf eine Radfahrfurt und die Fortsetzung des Radweges vor dem technischen Rathaus
verzichtet. Auch mit der bisherigen Lösung wird in den meisten Fällen dem
Radverkehr Vorrang gewährt.
Das Baureferat schlägt vor, die
Bürgerinformation mit der überarbeiteten Variante 2 durchzuführen, um weiterhin
beidseitig Parkplätze anbieten zu können.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
680.000€ |
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nein |
X |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
X |
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan, Variante 2b, Zusammenfassung der Instruktion und -Ergebnisse