Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:
- Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Fürth wird in der vorliegenden und geprüften Form mit einer Bilanzsumme von EUR 163.512.551,84 festgestellt.
- Vom Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.500.976,69 wird ein Teilbetrag in Höhe von EUR 315.800,-- an die Stadt Fürth ausgeschüttet, der dann noch verbleibende Betrag in Höhe von EUR 1.185.176,69 ist zur langfristigen Stärkung des Eigenkapitals in die Allgemeine Rücklage einzustellen. Offene Forderungen der StEF gegenüber der Stadt Fürth werden bei Auszahlung der Ausschüttung in Abzug gebracht.
- Die Werkleitung wird entlastet.
In Art. 103 Abs. 2 GO (Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern) ist i. V. mit § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das
Land Bayern geregelt, dass der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis,
die Erfolgsübersicht und der Lagebericht mit der Stellungnahme des
Werkausschusses dem Stadtrat vorzulegen sind. Die Abschlussprüfung und die
örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Nach Aufklärung
etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat den Jahresabschluss in
öffentlicher Sitzung alsbald fest. Gleichzeitig beschließt er über die
Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Weiterhin ist über die Entlastung der Werkleitung zu beschließen.
Der Bau- und Werkausschuss hat den Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2010 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Fürth in seiner
Sitzung am 12.10.2011 zur Kenntnis genommen.
In dieser Sitzung ist dem Bau- und Werkausschuss auch der Bericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Heilmaier & Partner GmbH über die Prüfung
des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31. Dezember 2010 zur Verfügung
gestellt worden.
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die
örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses 2010 vom 19.04.2012 (siehe
Anlage) ist in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 27.07.2012
beraten worden.
Der Jahresabschluss 2010 ist nun vom Stadtrat
endgültig festzustellen. Gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 9 der Betriebssatzung der
Stadtentwässerung Fürth fällt es in die Zuständigkeit des Bau- und
Werkausschusses dem Stadtrat einen Vorschlag für die Feststellung des
Jahresergebnisses, die Behandlung des Ergebnisses und die Entlastung der
Werkleitung vorzulegen.
Für die Teilausschüttung wurde ein Betrag in Höhe
von EUR 315.800,-- – in Anlehnung an eine angemessene Eigenkapitalverzinsung –
errechnet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im
Wirtschaftsplan |
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nein |
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ja |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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nein |
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ja |
Invest.-Nr. |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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nein |
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ja |
Invest.-Nr. |
im |
|
Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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- RpA-Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses 2010 beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung Fürth (StEF) vom 19.04.2012
- Stellungnahme StEF zum v. g. Bericht vom 13.04.2012
- Kurzübersicht des RpA zum v. g. Bericht vom 22.06.2012
- Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 27.07.2012