Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 "Forsthausstraße" hier: Entfernung der ursprünglich zu erhaltenden Eichen Nrn. 5, 6 und 7 an der südlichen Grundstücksgrenze Forsthausstraße 41a, Parzelle 7
Vorlage
OA/047/2013
Aktenzeichen
III/OA/U-NW-5
Art
Beschlussvorlage - SB

Mit der Entfernung der Eichen Nrn. 5, 6 und 7 und dem Rückschnitt der Eiche Nr. 3 gemäß dem Fachgutachten des Sachverständigenbüros für Baumpflege R. Klapötke vom 20. November 2012 besteht Einverständnis.

 


I.          Die Anfänge der Neubebauung auf den (früheren) Grundstücken Fl. Nrn. 109/3 und 109/5 Gem. Dambach gehen in das Jahr 2007 zurück. Im Rahmen eines Antrages auf Vorbescheid war zunächst im südlichen Teil der beiden Grundstücke die Errichtung von fünf EFH und zwei DHH beabsichtigt. Nachdem auf den Baugrundstücken massiver alter Baumbestand vorhanden war, der der Baumschutzverordnung (BSchV) unterlag und der im Zuge der Baumaßnahme weitgehend hätte entfernt werden müssen, konnte das Bauvorhaben aus naturschutzfachlicher Sicht nicht befürwortet werden.

 

Der planende Architekt legte daraufhin eine Tektur vor, bei der nur noch sechs EFH geplant waren. Dieser Bebauungsvorschlag stellte einen Kompromiss dar, der einerseits die Belange des Baumschutzes zumindest teilweise berücksichtigte und auf der anderen Seite noch eine wirtschaftliche Bebauung der Grundstücke zuließ. Bei diesem Bebauungsvorschlag war die Baumgruppe in der südöstlichen Grundstücksecke als zu erhaltend vorgesehen. Der Abstand der Kronentraufe der Bäume zur nächsten Bebauung betrug laut vorgelegter Planung 7 - 8 Meter.

 

In seiner Sitzung vom 04.07.2007 hat der Bau- und Werkausschuss dem Kompromissvorschlag zugestimmt.

 

Die Grundstücke wurden im südlichen Teil zwischenzeitlich mit fünf EFH bebaut. Lediglich das (neue) südöstliche Teilgrundstück Fl.Nr. 109/19 Gem. Dambach (die Grundstücke Fl. Nr. 109/3 und 109/5 Gem. Dambach wurden zwischenzeitlich parzelliert) ist noch unbebaut. Es zeigte sich, dass für eine Bebauung dieser Teilfläche gemäß der ursprünglichen Planung bei gleichzeitigem Erhalt der südöstlichen Baumgruppe bislang keine Interessenten gefunden werden konnten. Daher wurde eine Umplanung durchgeführt, welche offenbar besser vermarktet werden kann. U.a. wurde der geplante Baukörper in Richtung Westen, also von der Bahnlinie weg, verschoben. Der Baukörper würde dabei so nahe an die Baumgruppe heranrücken, dass diese bei einer Bebauung nicht mehr erhalten werden könnte.

 

In seiner Sitzung am 12.10.2011 hat der Bau- und Werkausschuss, da eine Entfernung aus naturschutzfachlicher Sicht nicht geboten war, die Fällung der gesamten Baumgruppe und massive Rückschnitte abgelehnt und lediglich dem Entfernen des sehr schräg stehenden Baumes Nr. 4 und dem Rückschnitt des Baumes Nr. 7 zugestimmt.

 

In dem nun vorgelegten Fachgutachten des Sachverständigenbüro für Baumpflege R. Klapötke vom 20. November 2012 wird der Zustand der Bäume erneut eingehend beschrieben. Soweit die vorgenommene allgemeine optische Kontrolluntersuchung Schadsymptome oder sonstige Baummängel ergeben hat, wurden (erstmals) weitergehende Untersuchungen wie z.B. Resistographie und/ oder Bohrkernentnahme durchgeführt. Die aus den weitergehenden Untersuchungen gefolgerten Maßnahmen sind aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde fachlich nachvollziehbar und stichhaltig begründet.

 

Kurz zusammengefasst: Für die Bäume 5, 6 und 7 wird aufgrund von Wuchsanomalien und Stockfäule im Wurzelbereich, eine langfristige Erhaltungswürdigkeit im Hinblick auf eine zukünftige Bebauung negiert und die Fällung empfohlen. Eine akute Unfallgefahr wird allerdings erneut nicht diagnostiziert.

 

Baum Nr. 3 kann gemäß dem Gutachten bei Durchführung eines Kronensicherungsschnittes im Ensemble mit Baum Nr.1 und Nr. 2 stehen bleiben.

 

Aus naturschutzfachlicher Sicht besteht, sofern eine Bebauung des südöstlichen Teilgrundstückes Fl.Nr. 109/19 Gem. Dambach ermöglicht werden soll, mit den im Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmen Einverständnis.

 

Für die Fällung der Bäume Nrn. 5, 6 und 7 ist eine Ersatzpflanzung gemäß der beigefügten Baumwertberechnung (siehe Anlage) notwendig. Bei der Berechnung wurde jeweils der dem Stammumfang entsprechende unterste Wert gemäß BSchV für notwendige Ersatzpflanzungen angesetzt. Da Baumpflanzungen auf dem Grundstück nicht möglich sind, wird eine Ausgleichszahlung festgesetzt.

Aufgrund der bislang entgegenstehenden Beschlüsse des Bau- und Werkausschusses vom 04.07.2007 und 12.10.2011 ist es aus h. S. erforderlich, dass der Vorschlag des Gutachterbüros erneut im Bau- und Werkausschuss behandelt wird.

Der Bauausschuss stimmte in seiner Sitzung am 16.01.2013 dem beantragten Bauvorhaben unter dem Vorbehalt zu, dass der Umweltausschuss mit der beantragten Entfernung der Eichen Nrn. 5, 6 und 7 und dem Rückschnitt der Eiche Nr. 3 gemäß dem Fachgutachten des Sachverständigenbüros für Baumpflege R. Klapötke vom 20. November 2012 einverstanden ist.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan

Gutachten der Sachverständigen R. Klapötke vom 20.11.2012

Baumwertberechnung