Der
Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.
Der
Plan „Brücke über die Regnitz im Zuge der Brückenstraße“ Variante 1 B SpA Nr.
0152 vom Oktober 2011 wird als Vorplanung beschlossen.
Anlass:
Die Brücke über die Regnitz ist in einem sehr schlechten Zustand und muss
möglichst bald erneuert werden. Bereits im April 2012 soll mit dem Bau begonnen
und 2013 der Brückenneubau abgeschlossen werden.
Ab dem 26.08.2011 wurde die Brücke für Fahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht
über 7,5t gesperrt. Bis zu Beginn der teilweisen Sperre der Brücke fuhr die
Buslinie 174 (Vach – Vach Bahnhof – Stadeln – Fürth Hbf – Jakobinenstraße)
montags bis freitags im 20-Minuten-Takt.
Anforderungen Verkehr:
Die Brückenstraße ist eine Staatsstraße (St 2263) und weist einen
durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von ca. 10.000 Kfz/24h auf.
Zusätzlich zu den Belangen des Fußgängerverkehrs, des Radverkehrs und des
Kfz-Verkehrs (MIV und ÖV) sind auch die Belange des Verkehrs mit
landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu berücksichtigen.
Durch die Ortseingangssituation und die enge Ortsdurchfahrt in Vach mit
schmalen Gehwegen ist eine Geschwindigkeitsdämpfung des in den Ort fahrenden
Verkehrs sinnvoll. Auf Grund der Verkehrsbedeutung, insbesondere bei
Hochwasserlagen, wird eine Lösung vorgeschlagen, die den Verkehr während der
Bauzeit zumindest eingeschränkt ermöglicht.
Die Brückenspannweite beträgt ca. 45 m. Im Endzustand soll die Brücke eine Tragkraft von 60 t, wie die angrenzenden Brücken auch, aufweisen.
Auf
den Bericht im Bau- und Werkausschuss am 14.09.2011 wird verwiesen.
Die Planung (Lageplanskizzen
Variante 1, 2 und 4) wurde am 07.09.2011 instruiert und ergab folgende
Ergebnisse:
Amt für
Umweltplanung, Abfallwirtschaft und städtische Forste:
Abfallwirtschaft: o. E.
Umweltplanung: Die
bestehende Brücke sowie der geplante Brückenneubau liegen im
Landschaftsschutzgebiet. Durch den Neubau der Brücke wird in die nördlich
angrenzenden Biotope eingegriffen. Betroffen sind zum einen die Ufergehölze
sowie randlich ein Altwasser, das seit einigen Jahren als Fischumleitung
genutzt wird.
Die
Weidengehölze an den Uferböschungen sind in der Stadtbiotopkartierung (1999)
unter den Objekt-Nrn. 14.002 und 509 (zool. Biotop) erfasst. Die
13d1-Kartierung im Stadtgebiet Fürth gibt für das flussbegleitende Gehölz an
der südöstlichen Uferböschung (Objekt-Nr. 8521) einen Hinweis auf den
Schutzcharakter. Die Biotope sind jetzt gemäß §30 BNatSchG und Art. 23
BayNatSchG gesetzlich geschützt. Ebenso ist das Altwasser in der genannten
Kartierung unter der Objekt-Nr. 8531 erfasst und auf Grund seiner Flora als
gesetzlich geschütztes Biotop zu bewerten.
Für
die Baumaßnahme kann gemäß Art. 23 Abs. 3 BayNatSchG die Untere
Naturschutzbehörde eine Ausnahme erteilen, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden
können oder wenn die Maßnahme aus Gründen des überwiegenden öffentlichen
Interesses notwendig ist. Die Eingriffs-
und Ausgleichsmaßnahmen sind ein einem landschaftspflegerischen Begleitplan
darzustellen.
Im Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Fürth
(2001) und im zoologischen Teil der Stadtbiotopkartierung werden die
Ufergehölze entlang der Regnitz als Leitlinien für regelmäßige Jagdhabitate von
Wasser- und Zwergfledermaus beschrieben. Sie sind auch Brut- und
Nahrungshabitat für auetypische Vogelarten, insbesondere das Teichhuhn. Aus
diesem Grund ist im Vorfeld die Durchführung einer speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) erforderlich.
Aus naturschutzfachlicher Sicht wäre die Variante 4
(Ersatzneubau unter Vollsperrung) und alternativ Variante 2 (Brücke mit Provisorium)
vorzuziehen. Variante 1 (Geteilte Brücke) nimmt die doppelte Breite der alten
Brücke ein und ist deshalb auch im Hinblick auf das Landschafts- und
Siedlungsbild (Ortseingang Vach) als kritisch zu bewerten.
Amt für Wirtschaft:
In Hinblick
auf die Einzelhändler in Vach, Mannhof und Stadeln wird die Variante 1 mit dem
Umleitungskonzept A favorisiert. Eine Vollsperrung mit Umleitung des Verkehrs
über Fischerberg wird als kritisch gesehen, da hierdurch der Pendelverkehr zu
den Einzelhandelsgeschäften in den o.g. Ortsteilen aufwendiger ist.
Infra:
Gas- und Wasserversorgungsnetz: An
der Brücke ist die Wasser- und die Gasleitung montiert. Diese Leitungen werden
auch künftig benötigt, deshalb ist eine Neuverlegung außerhalb der Brücke gar
nicht bzw. nur mit erheblichem technischen und kostenintensivem Aufwand
möglich. D. h. dass die Gas- und Wasserleitung wieder an die neu zu errichtende
Brücke montiert werden müssen. Die Statik der Brücke ist dementsprechend
auszulegen.
Bei der Wasserleitung handelt
es sich um eine Stichleitung, die zur Versorgung der Mühle notwendig ist. Daher
sind seitens der
Bei Variante 4 ist bei
Abriss der Brücke die Versorgung der Mühle mit Trinkwasser nicht mehr
gewährleistet. Ein Provisorium in der erforderlichen Spannweite mit Betrieb
über dem Winter ist technisch nicht mehr zielführend und wirtschaftlich nicht
darstellbar. Die Gasleitung wurde 1998 verlegt. Gemäß Konzessionsvertrag sind
50 % der Kosten durch die Stadt Fürth im Zuge des Brückenneubaus zu tragen.
Stromversorgungsnetz: An der nördlichen Seite der Brücke sind sechs elektrische
Versorgungsleitungen in Schutzrohren montiert. Diese Leitungen sind für die
Stromversorgung der Ortsteile Vach und Mannhof notwendig. Dies bedeutet, dass
auch diese Leitungen dauerhaft und ohne Unterbrechung zur Verfügung stehen
müssen. Deshalb gelten auch hier die für die Wasserleitung genannten
Ausführungen. Gemäß Konzessionsvertrag sind die gesamten Kosten durch die Stadt
Fürth im Zuge des Brückenneubaus zu tragen.
Beleuchtungsnetz: Die
vorhandene Beleuchtung im östlichen Widerlager ist beim Abbruch der Brücke zu
entfernen, sowie nach dem Neubau der Brücke entsprechend neu zu erstellen.
Weiterhin ist ein zusätzlicher Lichtpunkt auf der Brücke zu installieren. Die
Kosten für den Abbau und der Neuerstellung der Beleuchtung belaufen sich auf
ca. 7.000 €.
Eine Detailkoordinierung für
die Versorgungsleitungen ist zwingend erforderlich.
Infra Verkehrsbetriebe:
O. E.
Jugendamt:
Gemessen an
den Kriterien zur Kinderfreundlichkeit stellt die Variante 1 sowohl für die
Zeit der Bauphase als auch für die Zeit nach Fertigstellung der beiden
Brückenteile die beste Lösung dar.
Liegenschaftsamt:
Bei den Varianten 1 und 2 ist Grunderwerb auch von Privatpersonen erforderlich.
Da nicht auszuschließen ist, dass die Grunderwerbsverhandlungen scheitern, ist
aus Sicht des LA die Variante 4 zu bevorzugen, da hier kein Grunderwerb
erforderlich ist.
Ordnungsamt:
Wasserrecht: Die Brücke kommt im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der
Regnitz zur Ausführung. Die Errichtung der Brücke (Widerlager) kann gemäß § 78
Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zugelassen werden, wenn
·
Belange des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen, der Hochwasserabfluss
und die Hochwasserrückhaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden und
·
eine Gefährdung von Leben und erheblichen Gesundheits- oder Sachschäden
nicht zu befürchten sind oder
·
die nachteiligen Auswirkungen ausgeglichen werden können.
Ferner kommt das Vorhaben im
60 m-Bereich der Regnitz zur Ausführung und bedarf einer Genehmigung nach Art.
20 Bayerischer Wassergesetz (BayWG). Bei der Entscheidung hierüber ist auch das
öffentliche Interesse an der Errichtung der Anlage zu berücksichtigen (Art. 20
Abs. 4 Satz 3 BayWG). Die Zulässigkeit bzw. Genehmigungsfähigkeit der Brücke im
Überschwemmungsgebiet und im 60 m-Bereich der Regnitz ist im Rahmen eines
wasserrechtlichen Verfahrens zu prüfen. Dieses ist beim OA/U unter der Vorlage
detaillierten Planunterlagen (3-fach) zu beantragen.
Naturschutz: Aus naturschutzfachlicher Sicht ist die Variante 4 zu bevorzugen,
da hierbei die geringsten Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgen. Das
Vorhaben liegt im Außenbereich. Die Erneuerung stellt somit einen Eingriff in
Natur und Landschaft gemäß §14 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dar,
der entsprechend auszugleichen ist. Um den Eingriff beurteilen zu können, ist
eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung auf Grundlage der „Fürther Werteliste“
nach Biotop- und Nutzungstypen erforderlich. Die Eingriffs- und
Ausgleichsmaßnahmen sind ein einem landschaftspflegerischen Begleitplan
darzustellen.
Weiter ist die Durchführung
einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) erforderlich. Mit dieser
Untersuchung ist zu prüfen, ob auf Grund des geplanten Vorhabens die
Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt und ggf. welche
Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind.
Pfleger für Fuß- und Radwege StR Riedel:
Die
Variante 2a wird empfohlen.
Bei Variante 1 sollte der
Fahrbahnteiler aus städtebaulicher Sicht von der Westseite auf die Ostseite
verlegt werden, da die Flächen vor den Anwesen Brückenstraße 11 und 11a sehr
gering sind. Im Bereich Brückenstraße 24 wäre ausreichend Platz zur Verfügung.
Dies wurde seitens SpA/Vpl geprüft und
wieder verworfen, da einerseits der Geschwindigkeitsdämpfende Effekt am
Ortseingang sinnvoll ist und auf der Ostseite die Querungshilfe weniger
Funktion hat.
Der Radweg auf der neuen
nördlichen Fuß- und Radwegbrücke endet in Ost-West-Richtung (Richtung Ortsmitte
Vach) vor dem Anwesen Brückenstraße 11/11a, hier ist aus den
Instruktionsunterlagen die Einfädelung des Radverkehrs auf die Fahrbahn nicht
im Detail erkennbar – diese sollte bei den weiteren Planungen berücksichtigt
werden.
Die Einfädelung wurde nach Osten vor die Brücke verlegt. Der
Brückenquerschnitt kann so um 1 m verringert werden.
Polizei:
Die
Variante 1 bietet den entscheidenden Vorteil, dass bei zukünftigen Arbeiten an
der Brücke auf eine einstreifige Verkehrsführung zurückgegriffen werden kann.
Bei Hochwasser wäre eine sinnvolle Verkehrsregelung bzw. –lenkung durch Ausfall
der Stadelner und der Brückenstraße nicht mehr möglich.
Sozialamt/Behindertenbeauftragte:
O. E., da die Breite von Geh- und Radweg mit 3,50 m ausreichend ist.
Ein barrierefreier Zugang zum Gehweg ist zu gewährleisten. Der Fußweg sollte
durch die Baustelle nicht verengt werden.
Die Schachtdeckel zu dem Regenüberlaufbauwerk liegen im Bereich der
künftigen Fahrbahn. Da dieses Bauwerk im Schnitt einmal im Monat für die Zeit
von 3 – 4 Stunden gewartet werden muss, wird eine Lösung mit Zugang zu den
Schächten außerhalb der Fahrbahn – wie bisher – bevorzugt. Da eine Verlegung
der Schachtzugänge nicht möglich ist, ist eine Lichtsignalanlage (LSA)
einzurichten, mit der bei Wartungsarbeiten der Verkehr in Richtung Westen über
die südliche Brücke im Einrichtungsverkehr geführt wird. Bei Variante 4 (Brücke
in alter Lage) liegen die Schachtdeckel – wie von StEF auch ursprünglich
geplant – außerhalb des Fahrbahnbereichs bzw. am Fahrbahnrand. Damit kann auf
die Einrichtung der LSA verzichtet werden.
Die
Kosten für das 2-malige Versetzten des Schaltschrankes für das
Regenüberlaufbauwerk werden auf ca. 85.000 € geschätzt.
Straßenverkehrsamt:
Mit der
Lösung einer LSA, die bei Bedarf (Wartungsarbeiten des
Stadtentwässerungsbetriebes) in der verkehrsarmen Zeit den Verkehr auf der
südlichen Brücke im Einrichtungsverkehr regelt, besteht Einverständnis. Die
Einfahrten sind zu berücksichtigen, die Markierungen (Haltebalken) entsprechend
vorzusehen.
Tiefbauamt:
Die Lösungen 1 und 2 sind zwar finanziell ungünstiger als die Lösung 4
mit Vollsperrung des Verkehrs, wird aber
aus Gründen der Aufrechterhaltung des Verkehrs bevorzugt. Aus konstruktiven
Gründen sollte auf die Lösung 2 Brücke mit Provisorium verzichtet werden, da
das Provisorium technisch nur sehr aufwändig herzustellen wäre. Bei Variante 1
kann der Radfahrer auf der Fahrbahn geführt werden.
Die Baukosten wurden vorab
auf Grundlage einer ersten groben Kostenschätzung für die Varianten 1 und 2 auf
ca. 3 Mio. geschätzt. Eine genauere Angabe der Kosten kann auf Grund der Kürze
der Zeit erst im Bau- und Werkausschuss direkt angegeben werden.
Telekommunikationsanbieter:
Im
nördlichen Brückenbereich befinden sich zwei Kabelrohre mit Leitungen. Die
Varianten 1 und 2 werden bevorzugt, da hier eine provisorische Umlegung der
bestehenden Versorgungsleitungen nicht erforderlich wäre. Nach Fertigstellung
der nördlichen Brücke können die Leitungen endgültig an das neue Bauwerk
angehängt und umgebunden werden. Die Variante 4 wäre sehr kosten- und
zeitintensiv.
Eine
Koordinierung mit allen Beteiligten ist erforderlich.
Auf Grund der Instruktionsergebnisse wurde die
Variante 1 als Lösung gefunden, die den technischen Anforderungen am Besten
gerecht wird. Die naturschutzfachlichen Beeinträchtigungen müssen ausgeglichen
werden. Sollte der dazu erforderliche Grunderwerb nicht zu einem angemessen
Preis möglich sein, so muss auf die Variante 4 zurückgegriffen werden. Diese
Variante kommt ohne Grunderwerb aus, ist am kostengünstigen und hat die
wenigsten Eingriffe in den Naturhaushalt zur Folge. Der Nachteil ist die
Vollsperrung des Verkehrs während der ca. 1-jährigen Bauzeit und bei künftigen
Sanierungsarbeiten
Die Variante 1 wurde nochmals überarbeitet und auch
auf der Nordseite der Radverkehr mit einem Schutzstreifen auf der Fahrbahn
geführt. Da für den Gehweg eine Breite von 2,50 m genügt, kann die nördliche
Brücke um einen Meter verschmälert werden.
Zeitplan:
Nach Beschluss der Vorplanung wird
eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung beauftragt und ein
landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt werden. Das Tiefbauamt wird möglichst
noch in diesem Jahr ein Ingenieurbüro mit der Ausarbeitung der Entwurfsplanung
beauftragen, damit bereits im Herbst 2012 mit dem Bau der nördlichen Brücke
begonnen werden kann. Der Abriss der bestehenden Brücke und der Neubau der
neuen südlichen Brücke sind für 2013 vorgesehen.
Die Vorplanung entsprechend Plan „Brücke über die
Regnitz – Brückenstraße“ Variante 1 A SpA Nr. 0152 vom September 2011 wird als
Vorplanung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen
Aufträge zu vergeben und die wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen
Genehmigungen zu beantragen und baldmöglichst den erforderlichen Grunderwerb
durchzuführen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
3.500.000
€ |
|
nein |
X |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan, Querschnitt