Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 "Forsthausstraße" für den Bereich zwischen der Robert-Schumann-Straße, der Bahnlinie Fürth/Cadolzburg, der Gluckstraße, der Forsthausstraße und der Händelstraße Gemarkung Dambach
Vorlage
OA/050/2011
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Entfernung der Baumgruppe und massive Rückschnitte werden weiterhin abgelehnt. Lediglich der Entfernung eines sehr schräg stehenden Baumes (Nr. 4 im beil. Lageplan, Eiche) und dem Rückschnitt eines weiteren Baumes, dessen Krone verstärkt Totholz aufweist (Nr. 7 im beil. Lageplan, Eiche), werden zugestimmt.

 

oder

 

Mit der Entfernung der Baumgruppe und den massiven Rückschnitten gemäß dem Gutachten vom 26.04.2011 des Sachverständigenbüros Willibald Grasmeier besteht Einverständnis.

 

 

 


Die Anfänge der Bebauung auf den Grundstücken Fl.Nr. 109/5 und 109/3 Gemarkung Dambach gehen bis in das Jahr 2007 zurück. Im Rahmen eines Antrages auf Vorbescheid wurde zunächst auf dem südlichen Teil der beiden Grundstücke die Errichtung von 5 EFH und 2 DHH beantragt. Nachdem auf den Baugrundstücken massiver alter Baumbestand vorhanden war, der der Baumschutzverordnung (BSchV) unterlag und der im Zuge der Baumaßnahme weitgehend hätte entfernt werden müssen, konnte das Bauvorhaben aus naturschutzfachlicher Sicht nicht befürwortet werden.

 

Der planende Architekt legte daraufhin eine Tektur vor, bei der nur noch 6 EFH geplant waren. Dieser Bauungsvorschlag stellte einen Kompromiss dar, der einerseits die Belange des Baumschutzes zumindest teilweise berücksichtigte und auf der anderen Seite noch eine wirtschaftliche Bebauung der Grundstücke zuließ. Bei diesem Bebbauungsvorschlag war die Baumgruppe in der südöstlichen Grundstücksecke als zu erhaltend vorgesehen. Der Abstand der Kronentraufe der Bäume zur nächsten Bebauung betrug laut vorgelegter Planung 7-8 Meter. In seiner Sitzung vom 04.07.2007 hat der Bau- und Werkausschuss beschlossen, zu dem vorliegenden Bebauungskonzept das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht zu stellen. Im Rahmen eines Einzelbauvorhabens (Fl.Nr. 109/13 Gem. Dambach) bekräftigte der Bau- und Werkausschuss in seiner Sitzung vom 05.03.2008 nochmals den Erhalt des Baumbestandes, indem er deren nachträglichen Antrag auf Entfernung von zwei Bäumen auf dem Grundstück Fl.Nr. 109/13 Gem. Dambach ablehnte.

 

Die Grundstücke Fl.Nr. 109/5 und 109/3 Gem. Dambach wurden zwischenzeitlich parzelliert und mit 5 EFH bebaut. Lediglich das südöstliche Teilgrundstück Fl.Nr. 109/19 Gem. Dambach ist noch unbebaut.

 

Der planende Architekt, Herr Fuchs vom Architekturbüro „Baufüchse“, gab mehrfach an, dass sich diese Parzelle nicht bebauen und verkaufen ließe, da das relativ kleine Grundstück durch die Baumgruppe zu sehr verschattet würde. Am 21.08.2009 erfolgte eine Eingabe des Architekturbüros „Baufüchse“ beim Direktorium, mit der Bitte, den größten Teil dieser Baumgruppe entfernen zu dürfen. In Bezug auf den Ausschussbeschluss vom 04.07.2007 und im Interesse der Gleichbehandlung wurde die Entfernung wiederum abgelehnt. Lediglich die Entfernung eines schräg stehenden Baumes und der Rückschnitt eines weiteren Baumes wurden zugestanden.

 

Am 26.04.2011 wurde dem OA/U ein Baumgutachten des Sachverständigbüros Willibald Grasmeier über diese Baumgruppe vorgelegt. Herr Grasmeier schlägt in seinem Gutachten  vor,  3 Eichen mit einem ungünstigen Kronenaufbau zu entfernen, die westlichen 3 Bäume (2 Eichen und eine Hainbuche) massiv einzukürzen und bei der am östliche Rand stehenden Eiche eine Teileinkürzung vorzunehmen. Verbunden mit einer Neupflanzung von Weißdorn, Liguster, Feldahorn und evtl. Hainbuchen würde dann ein seiner Auffassung nach vernünftiger (Strauch-) Bestand entstehen und gleichzeitig die Bebauung der letzten Parzelle ermöglicht werden.

 

Der von Herrn Grasmeier aufgezeichnete Lösungsvorschlag würde zwar eine Bebauung ermöglichen, würde aber bedeuten, dass der vorhandene Baumbestand stark dezimiert werden würde.

 

Herr Grasmeier stellte in seinem Gutachten bei den Bäumen einen leichten bis starken Schädigungsgrad fest, wobei in erster Linie bei einer Eiche weit ausladende Hauptäste und bei zwei weiteren Eichen ein Schrägstand aufgrund des Konkurrenzdrucks angeführt wird. Diese Einschätzung ist nachvollziehbar. Bei einer Werteermittlung würde man daher entsprechend der Staffelung in der BSchV von dem untersten Satz des Baumwertes ausgehen, so dass sich 15 Ersatzpflanzungen ergeben würden. Die Entfernung bzw. der Rückschnitt der Bäume im beantragten Umfang ist trotz der angeführten Schädigungen aus naturschutzfachlicher Sicht nicht zwingend erforderlich, da sich an der Ausgangslage von 2007 keine gravierende Änderung ergeben hat. Lediglich die Entfernung des Baumes Nr. 4 und der Rückschnitt des Baumes Nr. 7 werden befürwortet. Der Baum Nr. 4 steht extrem schräg und stellt zumindest bei extremen Wettersituationen eine erhöhte Unfallgefahr dar. Baum Nr. 7 weist einen erhöhten Totholzanteil auf. Um Unfälle durch herab fallendes Totholz zu vermeiden, sollte das Totholz entfernt und die Krone um ca. 10-15% eingekürzt werden.

 

Gleichwohl ist Folgendes zu bedenken:

Bei Realisierung des Bauvorhabens und gleichzeitigem Erhalt der Bäume wie oben beschrieben ist nicht auszuschließen, dass während der Baumaßnahme in den Wurzelraum der Bäume eingegriffen werden muss, u.U. die Standsicherheit der Bäume danach nicht mehr gewährleistet ist und die Bäume aus Sicherheitsgründen entfernt werden müssen.
Ferner ist damit zu rechnen, dass die neuen Eigentümer einen Antrag auf Befreiung von den Verboten der BSchV mit der Begründung stellen werden, dass ihre nach Süden exponierten Wohnräume in unzumutbarer Weise verschattet werden. In vergleichbaren Fällen wurde solchen Anträgen regelmäßig stattgegeben.

 

Es bestehen somit zwei Alternativen:

  1. Das Bauvorhaben wird in Kenntnis der o.g. Risiken verwirklicht. Dem stehen jedoch die bisherigen Beschlüsse des Bau- und Werkausschusses (Erhalt sämtlicher Bäume) entgegen.

    Der neue Beschluss müsste lauten:
    Die Entfernung der Baumgruppe und massive Rückschnitte werden weiterhin abgelehnt. Lediglich der Entfernung eines sehr schräg stehenden Baumes (Nr. 4 im beil. Lageplan, Eiche) und dem Rückschnitt eines weiteren Baumes, dessen Krone verstärkt Totholz aufweist (Nr. 7 im beil. Lageplan, Eiche), werden zugestimmt.

  2. Es wird dem vorgelegten Baumgutachten beigetreten und dem Antrag auf Entfernung der Bäume in vollem Umfang stattgegeben, obwohl dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erforderlich ist.

Der neue Beschluss müsste lauten:
Mit der Entfernung der Baumgruppe und den massiven Rückschnitten gemäß dem Gutachten vom 26.04.2011 des Sachverständigenbüros Willibald Grasmeier besteht Einverständnis.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 

 

 


1 Gutachten

1 Lageplan