Dem Stadtrat wird zur
Beschlussfassung empfohlen:
Um die nach BayKiBiG erforderliche kommunale Kofinanzierung im Verhältnis 1:1 zu erbringen und die staatliche Förderung für die Kindertagespflege ausschöpfen zu können, wird der städtische Anteil an den Kosten der Tagespflege im notwendigen Umfang fortgeschrieben und angehoben. Die Tagespflege soll bei laufender Platzerweiterung weiterhin als familiennahes, flexibles Instrument zur Deckung des Tagesbetreuungsbedarfs für unter Dreijährige eingesetzt werden. Die Leistungen für die Kindertagespflege werden daher in einzelnen Punkten wie folgt angepasst:
Pflegegeld
Das Tagespflegegeld in der Stadt Fürth wird entsprechend der Buchungsstunden
zum 1.5.2013 erhöht und zukünftig für alle Pflegepersonen als einheitlicher
Tarif bezahlt. Die monatliche Grundpauschale für das Pflegegeld (Betreuung 7- 8
Stunden) wird von 390 € auf 408,48 € erhöht. Das nach
Betreuungsstunden gestufte Pflegegeld berechnet sich nach der Tages-
pflegegeld-Tabelle 2013 (Anlage 1). Der Bruttostundenlohn pro Kind erhöht sich
damit von 2,97 € auf 3,12 €.
Elternbeitrag
Der Elternbeitrag wird im Grundtarif (Betreuung 7 bis 8
Stunden) von 317 € auf 299 € vermindert. Die Eltern werden damit pro
Buchungsstunde mit 1,73 € (bisher 1,83 €) an den Kosten beteiligt. Der
abgestufte Elternbeitrag ergibt sich aus der Tagespflegegeld-Tabelle 2013
(Anlage 1).
Vertretungsregelung
Zur Unterstützung des Vertretungsnetzwerkes wird für die tatsächlich
geleistete Vertretungs- stunde weiterhin ein Aufschlag von 0,50 € Cent
vergütet.
Zur Verbesserung der Vertretungsregelung wird ein zentraler Stützpunkt eingerichtet. Die entstehenden Kosten für dieses Modell sollen im Rahmen der Pflegegelder als notwendige Vertretungskosten abgerechnet werden
Der Tagespflege
kommt beim Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder unter 3 Jahren ne- ben dem
Krippenangebot ein beachtlicher Stellenwert zu. Investitionskosten fallen dabei
nicht an. Evtl. Nachfrageschwankungen können gut durch die natürliche Fluktuation
aufgefangen werden. Bei 68 gemeldeten
Tagespflegepersonen stehen nominell ca. 225 Plätze zur Verfü-
gung, wovon 180
belegt sind. Derzeit wird das Angebot weiter ausgebaut.
1.
Ausgestaltung
der staatlichen Förderung:
Die Tagespflege wird über den Landeszuschuss nach dem BayKiBiG staatlich
gefördert.
Die staatliche Förderung entspricht über einen definierten Basiswert von
derzeit 920,67 € der Förderung bei den Kitas und wird jährlich angepasst. Dem
steht die Verpflichtung der Stadt gegenüber, für die Tagespflege mindestens
Aufwendungen in Höhe des Landeszuschusses einzusetzen. Hinzu kommen gesetzliche
Vorgaben u. a. zu limitierten Elternbeiträgen und Vertretungsregelungen bei
Ausfall einer Pflegeperson.
2.
Tagespflegegeld
Die Pflegepersonen sind nach dem gesetzlichen Auftrag leistungsgerecht zu
vergüten. Zuletzt wurde das Tagespflegegeld zum 1.1.2012 angepasst. Der
Basiswert wurde durch das Sozial- ministerium zum 1.9.2012 erneut erhöht und so
richtet sich auch die Empfehlung des Städtetags auf eine Fortschreibung der
Pflegegelder ab 1.1.2013.
Die Erhöhung nach dem Richtwert des Städtetags soll im Bereich der Stadt Fürth
erst zum 1.5.2013 erfolgen. Einerseits wird hier dem fortbestehenden Sparzwang
entsprochen. Ander- erseits ist dies zu rechtfertigen, da die Pflegeeltern über
Ausleihservice und Ausstattungs- pauschalen besondere Vergünstigungen erhalten,
die zur Strukturpflege beibehalten werden sollen. Ein Unterbleiben der
Pflegegelderhöhung würde zu einem Wegfall der staatlichen Förderung mit
Rückzahlungsansprüchen führen.
3.
Vereinheitlichung
des Tagespflegegeldes
Die bisherige,
versuchsweise eingeführte Abstufung mit einem erhöhten Pflegegeld für
Pflegepersonen nach einer 2-jährigen Berufserfahrung hat sich nicht bewährt.
Die erhoffte Fluktuationsvermeidung konnte dadurch nicht verhindert werden.
Zudem ist der damit ver- bundene Verwaltungsaufwand sehr hoch. Die nach
Berufsjahren abgestufte Tabelle wird daher durch eine einheitliche
Pflegegeldtabelle ersetzt. Hier wird ein Wunsch der Eltern und des
Familienbüros aufgegriffen. Damit erhalten Pflegeeltern bereits von Beginn
ihrer Tätigkeit an das volle Pflegegeld, was den Anreiz erhöhen könnte, sich
für den Beruf in der Tagespflege zu entscheiden.
4.
Elternbeitrag
Der Elternbeitrag in der Tagespflege wurde bisher mit 317 € seit 2006 stabil
gehalten. Tages- pflege und Krippen sind somit preislich vergleichbar und haben
eine gleichrangige Betreuungs- option. Durch eine Gesetzesänderung zum 1.1.2013
wird der Elternbeitrag nun jedoch als Fördervoraussetzung auf den 1,5 fachen
Satz des Basiswerts begrenzt. Im Grundtarif (7-8 Stunden) sind das 299 € als
Höchstbeitrag. Dieser Forderung ist zu entsprechen und der Eltern- beitrag
entsprechend zu reduzieren. Die Begrenzung findet sich proportional auch bei
den ande- ren Buchungsgruppen. Im Vergleich zu den Krippengebühren der Stadt
Fürth gestaltet sich mit der neuen Regelung die Tagespflege für die Eltern
günstiger.
5.
Verbesserte
Vertretungsregelung
Eine Vertretung ist als Fördervoraussetzung bei Ausfall einer Pflegeperson
verbindlich bereit zu stellen. Hier besteht in der Ausgestaltung in Fürth noch
Handlungsbedarf. Es werden neben- einander verschiedene, gleichberechtigte
Modelle betrieben und es gibt immer wieder Engpässe. Vorrangig ist dabei, dass
ein Kind seine Ersatzbetreuungspersonen kennen muss.
Schwerpunkt bildet das Modell mit gegenseitiger Vertretung, bei dem sich 3-4
Pflegepersonen zusammenschließen, die Kinder und Betreuer gegenseitig bekannt
machen und im Vertretungs- fall aushelfen. Da eine Pflegestelle nur höchstens 5
Kinder aufnehmen darf, sind bei steigender Belegungsdichte die Möglichkeiten
rückläufig. Als Leistungsanreiz für eine gegenseitige Ver- tretung wird die
bisherige Zusatzvergütung von 0,50 € pro Stunde/pro Vertretungskind aufrecht
erhalten.
Pflegeeltern können auch Ersatzpersonen (z.B. aus der Familie) mit
Pflegeerlaubnis zuziehen. Viele Eltern wollen auch oft selbst die
Ersatzbetreuung organisieren.
Seit 2010 wird versucht, für eine zuverlässigere Ausgestaltung, ein Springermodell
zu etablieren. Hierfür wurden bereits 2 Springer beschlossen und eine
Abrechnungszusage erteilt. Da die Betreuung in den Familienhaushalten
stattfindet, gestaltet sich dies in der Praxis schwierig, weil Pflegeeltern oft
keine Fremden in ihren Wohnungen haben wollen.
Ein angedachtes Kooperationsmodell mit bestehenden Kindertageseinrichtungen
setzt voraus, dass dort noch Nebenraumkapazitäten bestünden, die interimsweise
für die Tagespflege genutzt werden könnten. Bei allgemein knapp geplanten Flächen
ergab sich hier noch kein Standort.
Die vorübergehende Sofortaufnahme in bestehende Krippengruppen in den
Stadtteilen setzt voraus, dass diese noch Vakanzen hätten. Auch das ist
nirgends der Fall.
Da Springer aufgrund der steuerlichen Möglichkeiten nicht so viel verdienen
können, wie bei selbständiger Tagespflege im eigenen Haushalt, ist es zudem
schwierig, Mitarbeiter zu finden.
Für eine bessere Verlässlichkeit soll nun ein Stützpunkt aufgebaut werden.
Hierzu werden modellhaft in Kooperation zwischen dem Familienbüro und dem KJHZ
(Kinder- und Jugend- hilfezentrum) Räume des KJHZ als Familienzentrum gemeinsam
genutzt. Es handelt sich um eine Erdgeschoßwohnung in der Königstraße 125. Für
einen stadtweit genutzten Stützpunkt liegt die Ersatzbetreuungsmöglichkeit
zentral und ist leicht mit dem Auto (mit Parkmöglichkeit) und mit öffentlichen
Verkehrsmitteln vor der Haustüre erreichbar. Durch die Verzahnung mit dem KJHZ
im selben Haus bestünde die Möglichkeit der Essensbereitstellung und Nutzung
zentraler Dienste und gegenseitiger Unterstützung.
Eine Springerin würde mit 6 Tagespflegepersonen, mit bis zu 30 Kindern,
regelmäßig Kontakte halten. Pro Vertretungsfall könnten dann kurzfristig bis zu
5 Kinder gleichzeitig durch die Springerin in diesen Räumen betreut werden.
Soweit das Modell funktioniert, könnte an dem Standort evtl. um eine weitere
Gruppe erweitert werden. Soweit kein Vertretungsfall anfällt, nutzt das KJHZ
die Räume flexibel mit anderweitigen Gruppen- oder Betreuungsaktivitäten. Durch
Synergieeffekte (verzahnte Nutzung, Raumpflege und Hausmeisterdienste durch
KJHZ etc.) wird hier die Raumnutzung optimiert.
Das Familienbüro wird eine angemessene Miete an das KJHZ bezahlen. Die
förderfähigeMiete wäre aus den staatlichen und kommunalen Fördergeldern für die
Tagespflege zu bestreiten.
6.
Entwicklung
der Kosten in der Tagespflege
Die Plätze in der Tagespflege werden benötigt, um die angestrebte
Bedarfsdeckung bei der Tagesbetreuung der unter Dreijährigen und dem damit
verbundenen Rechtsanspruch zu er- reichen. Die Betriebskosten, ohne
Investitionskosten, in der Tagespflege und in Krippen sind vergleichbar.
Mit nachstehender Tabelle wird die zunehmende Bedeutung der Tagespflege
ersichtlich und es ist erkennbar, welche Gelder die Stadt Fürth dafür einsetzt
und in welchem Umfang die Kosten für TP zugenommen haben. Ebenfalls ist daraus
zu ersehen, wie sich das Verhältnis zwischen den staatlichen Mitteln und der
städtischen Kofinanzierung gestaltet (grün markiert).
Ausgaben:
|
RE 2011 |
RE 2012 |
Ansatz 2013 |
Neuer Bedarf 2013 |
Bedarf 2014 |
Pflegegelder |
549.000 |
670.800 |
1.114.000 |
1.163.000 |
1.191.000 |
Alterssicherung |
52.500 |
53.700 |
87.300 |
87.300 |
103.000 |
Krankenversich. |
0 |
15.100 |
15.100 |
15.100 |
15.000 |
Unfallvers. |
3.500 |
3.500 |
6.100 |
6.100 |
6.100 |
Zwischensumme: |
605.000 |
743.100 |
1.222.500 |
1.271.500 |
1.315.100 |
Strukturaufwand |
171.515 |
194.763 |
245.215 |
245.215 |
245.215 |
Wihi-Leistungen |
59.226 |
51.263 |
102.700 |
102.700 |
102.700 |
Summe gesamt: |
835.741 |
989.126 |
1.570.415 |
1.619.415 |
1.663.015 |
Einnahmen: |
|
|
|
|
|
Elternbeiträge |
421.576 |
442.398 |
685.000 |
645.000 |
699.000 |
Staatl. Zuschuss |
260.918 |
332.024 |
424.000 |
424.000 |
466.000 |
Summe: |
682.494 |
774.422 |
1.109.000 |
1.069.000 |
1.165.000 |
|
|
|
|
|
|
Zuschussbedarf: |
|
|
|
|
|
Summe: |
153.247 |
214.704 |
461.415 |
550.415 |
498.015 |
Aus dem Beschluss ergäbe sich für 2013 eine rein rechnerische Erhöhung bei den
Ausgaben für das Pflegegeld von 49.000 €. Die Einnahmen 2013 vermindern sich
beim Elternbeitrag um 40.000 €. Damit würde sich der Zuschussbetrag um 89.000 €
erhöhen.
Praktisch besteht evtl. die Chance, dass die im Haushalt 2013 vorgesehenen
Mittel trotz einer nominellen Ausgabenerhöhung und Einnahmenminderung
ausreichen könnten. Das Ausbau- tempo der Kapazitäten in der Tagespflege bleibt
derzeit noch hinter dem Ziel zurück. Bei einer hohen Fluktuationsrate und einem
stagnierendem Interesse von neuen Tagespflegepersonen wird voraussichtlich das
Ausbauziel von 260 Kindern nicht zum 1.9.2013, sondern frühestens zum
Jahresende erreicht werden können. Die für 2013 eingeplanten Gelder würden
damit voraussichtlich nicht voll ausgeschöpft werden und sollten daher noch für
diese neuen Ver- änderungen ausreichen können. Derzeit wird zur Jahresmitte mit
220 – 240 tatsächlich betreu- ten Kindern gerechnet.
Für 2014 steigen dann die Ausgaben jedoch aufgrund der dann tatsächlich
erhöhten Betreu- ungszahl. Die Einnahmen steigen ebenfalls, da trotz gesunkenem
Elternbeitrag, Elternbeiträge für mehr Kinder bezahlt werden. Zusätzlich dürfte
zum Jahresende auch der staatl. Zuschuss wieder erhöht werden, woraus sich
ebenfalls eine weitere Erhöhung des Elternbeitrags ergibt. Die Mittel für 2014
werden noch gesondert zum Haushalt angemeldet.
Mit der Anpassung wäre die weitere Förderung durch den Freistaat gesichert,
weil die Stadt in vergleichbarem Umfang Gelder für die Förderung einsetzt wie
der Staat.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
im
Ansatz abgebildet |
x |
nein |
|
ja |
erst
2014 € |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Hst
4542.7612.2000 |
Budget-Nr. 51250 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Tagespflegegeld - Tabelle 2013