Betreff
Kindertagespflege - Fortschreibung Tagespflegegeld und Elternbeitrag
Vorlage
JgA/088/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Dem Stadtrat wird zur Beschlussfassung empfohlen:

Um die nach BayKiBiG erforderliche kommunale Kofinanzierung im Verhältnis 1:1 zu erbringen und die staatliche Förderung für die Kindertagespflege ausschöpfen zu können, wird der städtische Anteil an den Kosten der Tagespflege im notwendigen Umfang fortgeschrieben und angehoben. Die Tagespflege soll bei laufender Platzerweiterung weiterhin als familiennahes, flexibles Instrument zur Deckung des Tagesbetreuungsbedarfs für unter Dreijährige eingesetzt werden. Die Leistungen für die Kindertagespflege werden daher in einzelnen Punkten wie folgt angepasst:


Pflegegeld
Das Tagespflegegeld in der Stadt Fürth wird entsprechend der Buchungsstunden zum 1.5.2013 erhöht und zukünftig für alle Pflegepersonen als einheitlicher Tarif bezahlt. Die monatliche Grundpauschale für das Pflegegeld (Betreuung 7- 8 Stunden) wird von 390 € auf 408,48 € erhöht. Das nach Betreuungsstunden gestufte Pflegegeld berechnet sich nach der Tages- pflegegeld-Tabelle 2013 (Anlage 1). Der Bruttostundenlohn pro Kind erhöht sich damit von 2,97 € auf 3,12 €.

Elternbeitrag

Der Elternbeitrag wird im Grundtarif (Betreuung 7 bis 8 Stunden) von 317 € auf 299 € vermindert. Die Eltern werden damit pro Buchungsstunde mit 1,73 € (bisher 1,83 €) an den Kosten beteiligt. Der abgestufte Elternbeitrag ergibt sich aus der Tagespflegegeld-Tabelle 2013 (Anlage 1).

Vertretungsregelung
Zur Unterstützung des Vertretungsnetzwerkes wird für die tatsächlich geleistete Vertretungs- stunde weiterhin ein Aufschlag von 0,50 € Cent vergütet.

Zur Verbesserung der Vertretungsregelung wird ein zentraler Stützpunkt eingerichtet. Die entstehenden Kosten für dieses Modell sollen im Rahmen der Pflegegelder als notwendige Vertretungskosten abgerechnet werden


Der Tagespflege kommt beim Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder unter 3 Jahren ne- ben dem Krippenangebot ein beachtlicher Stellenwert zu. Investitionskosten fallen dabei nicht an. Evtl. Nachfrageschwankungen können gut durch die natürliche Fluktuation aufgefangen  werden. Bei 68 gemeldeten Tagespflegepersonen stehen nominell ca. 225 Plätze zur Verfü-

gung, wovon 180 belegt sind. Derzeit wird das Angebot weiter ausgebaut.

 

1.      Ausgestaltung der staatlichen Förderung:
Die Tagespflege wird über den Landeszuschuss nach dem BayKiBiG staatlich gefördert.
Die staatliche Förderung entspricht über einen definierten Basiswert von derzeit 920,67 € der Förderung bei den Kitas und wird jährlich angepasst. Dem steht die Verpflichtung der Stadt gegenüber, für die Tagespflege mindestens Aufwendungen in Höhe des Landeszuschusses einzusetzen. Hinzu kommen gesetzliche Vorgaben u. a. zu limitierten Elternbeiträgen und Vertretungsregelungen bei Ausfall einer Pflegeperson.

2.      Tagespflegegeld
Die Pflegepersonen sind nach dem gesetzlichen Auftrag leistungsgerecht zu vergüten. Zuletzt wurde das Tagespflegegeld zum 1.1.2012 angepasst. Der Basiswert wurde durch das Sozial- ministerium zum 1.9.2012 erneut erhöht und so richtet sich auch die Empfehlung des Städtetags auf eine Fortschreibung der Pflegegelder ab 1.1.2013.

Die Erhöhung nach dem Richtwert des Städtetags soll im Bereich der Stadt Fürth erst zum 1.5.2013 erfolgen. Einerseits wird hier dem fortbestehenden Sparzwang entsprochen. Ander- erseits ist dies zu rechtfertigen, da die Pflegeeltern über Ausleihservice und Ausstattungs- pauschalen besondere Vergünstigungen erhalten, die zur Strukturpflege beibehalten werden sollen. Ein Unterbleiben der Pflegegelderhöhung würde zu einem Wegfall der staatlichen Förderung mit Rückzahlungsansprüchen führen.

3.      Vereinheitlichung des Tagespflegegeldes

Die bisherige, versuchsweise eingeführte Abstufung mit einem erhöhten Pflegegeld für Pflegepersonen nach einer 2-jährigen Berufserfahrung hat sich nicht bewährt. Die erhoffte Fluktuationsvermeidung konnte dadurch nicht verhindert werden. Zudem ist der damit ver- bundene Verwaltungsaufwand sehr hoch. Die nach Berufsjahren abgestufte Tabelle wird daher durch eine einheitliche Pflegegeldtabelle ersetzt. Hier wird ein Wunsch der Eltern und des Familienbüros aufgegriffen. Damit erhalten Pflegeeltern bereits von Beginn ihrer Tätigkeit an das volle Pflegegeld, was den Anreiz erhöhen könnte, sich für den Beruf in der Tagespflege zu entscheiden.

 

4.      Elternbeitrag
Der Elternbeitrag in der Tagespflege wurde bisher mit 317 € seit 2006 stabil gehalten. Tages- pflege und Krippen sind somit preislich vergleichbar und haben eine gleichrangige Betreuungs- option. Durch eine Gesetzesänderung zum 1.1.2013 wird der Elternbeitrag nun jedoch als Fördervoraussetzung auf den 1,5 fachen Satz des Basiswerts begrenzt. Im Grundtarif (7-8 Stunden) sind das 299 € als Höchstbeitrag. Dieser Forderung ist zu entsprechen und der Eltern- beitrag entsprechend zu reduzieren. Die Begrenzung findet sich proportional auch bei den ande- ren Buchungsgruppen. Im Vergleich zu den Krippengebühren der Stadt Fürth gestaltet sich mit der neuen Regelung die Tagespflege für die Eltern günstiger.

5.      Verbesserte Vertretungsregelung
Eine Vertretung ist als Fördervoraussetzung bei Ausfall einer Pflegeperson verbindlich bereit zu stellen. Hier besteht in der Ausgestaltung in Fürth noch Handlungsbedarf. Es werden neben- einander verschiedene, gleichberechtigte Modelle betrieben und es gibt immer wieder Engpässe. Vorrangig ist dabei, dass ein Kind seine Ersatzbetreuungspersonen kennen muss.

Schwerpunkt bildet das Modell mit gegenseitiger Vertretung, bei dem sich 3-4 Pflegepersonen zusammenschließen, die Kinder und Betreuer gegenseitig bekannt machen und im Vertretungs- fall aushelfen. Da eine Pflegestelle nur höchstens 5 Kinder aufnehmen darf, sind bei steigender Belegungsdichte die Möglichkeiten rückläufig. Als Leistungsanreiz für eine gegenseitige Ver- tretung wird die bisherige Zusatzvergütung von 0,50 € pro Stunde/pro Vertretungskind aufrecht erhalten.

Pflegeeltern können auch Ersatzpersonen (z.B. aus der Familie) mit Pflegeerlaubnis zuziehen. Viele Eltern wollen auch oft selbst die Ersatzbetreuung organisieren.

Seit 2010 wird versucht, für eine zuverlässigere Ausgestaltung, ein Springermodell zu etablieren. Hierfür wurden bereits 2 Springer beschlossen und eine Abrechnungszusage erteilt. Da die Betreuung in den Familienhaushalten stattfindet, gestaltet sich dies in der Praxis schwierig, weil Pflegeeltern oft keine Fremden in ihren Wohnungen haben wollen.

Ein angedachtes Kooperationsmodell mit bestehenden Kindertageseinrichtungen setzt voraus, dass dort noch Nebenraumkapazitäten bestünden, die interimsweise für die Tagespflege genutzt werden könnten. Bei allgemein knapp geplanten Flächen ergab sich hier noch kein Standort.

Die vorübergehende Sofortaufnahme in bestehende Krippengruppen in den Stadtteilen setzt voraus, dass diese noch Vakanzen hätten. Auch das ist nirgends der Fall.

Da Springer aufgrund der steuerlichen Möglichkeiten nicht so viel verdienen können, wie bei selbständiger Tagespflege im eigenen Haushalt, ist es zudem schwierig, Mitarbeiter zu finden.

Für eine bessere Verlässlichkeit soll nun ein Stützpunkt aufgebaut werden. Hierzu werden modellhaft in Kooperation zwischen dem Familienbüro und dem KJHZ (Kinder- und Jugend- hilfezentrum) Räume des KJHZ als Familienzentrum gemeinsam genutzt. Es handelt sich um eine Erdgeschoßwohnung in der Königstraße 125. Für einen stadtweit genutzten Stützpunkt liegt die Ersatzbetreuungsmöglichkeit zentral und ist leicht mit dem Auto (mit Parkmöglichkeit) und mit öffentlichen Verkehrsmitteln vor der Haustüre erreichbar. Durch die Verzahnung mit dem KJHZ im selben Haus bestünde die Möglichkeit der Essensbereitstellung und Nutzung zentraler Dienste und gegenseitiger Unterstützung.

Eine Springerin würde mit 6 Tagespflegepersonen, mit bis zu 30 Kindern, regelmäßig Kontakte halten. Pro Vertretungsfall könnten dann kurzfristig bis zu 5 Kinder gleichzeitig durch die Springerin in diesen Räumen betreut werden. Soweit das Modell funktioniert, könnte an dem Standort evtl. um eine weitere Gruppe erweitert werden. Soweit kein Vertretungsfall anfällt, nutzt das KJHZ die Räume flexibel mit anderweitigen Gruppen- oder Betreuungsaktivitäten. Durch Synergieeffekte (verzahnte Nutzung, Raumpflege und Hausmeisterdienste durch KJHZ etc.) wird hier die Raumnutzung optimiert.
Das Familienbüro wird eine angemessene Miete an das KJHZ bezahlen. Die förderfähigeMiete wäre aus den staatlichen und kommunalen Fördergeldern für die Tagespflege zu bestreiten.

6.      Entwicklung der Kosten in der Tagespflege
Die Plätze in der Tagespflege werden benötigt, um die angestrebte Bedarfsdeckung bei der Tagesbetreuung der unter Dreijährigen und dem damit verbundenen Rechtsanspruch zu er- reichen. Die Betriebskosten, ohne Investitionskosten, in der Tagespflege und in Krippen sind vergleichbar.

Mit nachstehender Tabelle wird die zunehmende Bedeutung der Tagespflege ersichtlich und es ist erkennbar, welche Gelder die Stadt Fürth dafür einsetzt und in welchem Umfang die Kosten für TP zugenommen haben. Ebenfalls ist daraus zu ersehen, wie sich das Verhältnis zwischen den staatlichen Mitteln und der städtischen Kofinanzierung gestaltet (grün markiert).

 

 

 

 

 

      Ausgaben:

 

RE 2011

RE 2012

Ansatz 2013

Neuer Bedarf

2013

Bedarf 2014

Pflegegelder

549.000

670.800

1.114.000

1.163.000

1.191.000

Alterssicherung

  52.500

  53.700

     87.300

     87.300

   103.000

Krankenversich.

          0

  15.100

     15.100

     15.100

     15.000

Unfallvers.

    3.500

    3.500

       6.100

       6.100

       6.100

Zwischensumme:

605.000

743.100

1.222.500

1.271.500

1.315.100

Strukturaufwand

171.515

194.763

   245.215

  245.215

   245.215

Wihi-Leistungen

  59.226

  51.263

   102.700

 102.700

   102.700

Summe gesamt:

835.741

989.126

1.570.415

1.619.415

1.663.015

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

Elternbeiträge

421.576

442.398

   685.000

   645.000

  699.000

Staatl. Zuschuss

260.918

332.024

   424.000

   424.000

  466.000

Summe:

682.494

774.422

1.109.000

1.069.000

1.165.000

 

 

 

 

 

 

Zuschussbedarf:

 

 

 

 

 

Summe:

153.247

214.704

   461.415

   550.415

  498.015


Aus dem Beschluss ergäbe sich für 2013 eine rein rechnerische Erhöhung bei den Ausgaben für das Pflegegeld von 49.000 €. Die Einnahmen 2013 vermindern sich beim Elternbeitrag um 40.000 €. Damit würde sich der Zuschussbetrag um 89.000 € erhöhen.

Praktisch besteht evtl. die Chance, dass die im Haushalt 2013 vorgesehenen Mittel trotz einer nominellen Ausgabenerhöhung und Einnahmenminderung ausreichen könnten. Das Ausbau- tempo der Kapazitäten in der Tagespflege bleibt derzeit noch hinter dem Ziel zurück. Bei einer hohen Fluktuationsrate und einem stagnierendem Interesse von neuen Tagespflegepersonen wird voraussichtlich das Ausbauziel von 260 Kindern nicht zum 1.9.2013, sondern frühestens zum Jahresende erreicht werden können. Die für 2013 eingeplanten Gelder würden damit voraussichtlich nicht voll ausgeschöpft werden und sollten daher noch für diese neuen Ver- änderungen ausreichen können. Derzeit wird zur Jahresmitte mit 220 – 240 tatsächlich betreu- ten Kindern gerechnet.


Für 2014 steigen dann die Ausgaben jedoch aufgrund der dann tatsächlich erhöhten Betreu- ungszahl. Die Einnahmen steigen ebenfalls, da trotz gesunkenem Elternbeitrag, Elternbeiträge für mehr Kinder bezahlt werden. Zusätzlich dürfte zum Jahresende auch der staatl. Zuschuss wieder erhöht werden, woraus sich ebenfalls eine weitere Erhöhung des Elternbeitrags ergibt. Die Mittel für 2014 werden noch gesondert zum Haushalt angemeldet.

Mit der Anpassung wäre die weitere Förderung durch den Freistaat gesichert, weil die Stadt in vergleichbarem Umfang Gelder für die Förderung einsetzt wie der Staat.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

im Ansatz abgebildet

x

nein

 

ja

erst 2014 €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst 4542.7612.2000     

Budget-Nr. 51250     

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Tagespflegegeld - Tabelle 2013