Betreff
„Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt“, Königstraße 17: Abbruch Rückgebäude
Vorlage
SpA/151/2011
Art
Beschlussvorlage - SB

 

1.    Von den Ausführungen der Verwaltung wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

2.    Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt, die Kosten der Abbruchmaßnahmen bis zu einem Betrag von 37.800,-- € zu erstatten.

 

3.    Der Beschluss ergeht vorbehaltlich Der Bewilligung entsprechender Zuwendungen zugunsten
der Stadt Fürth.

 


Das ortsbildprägende Wohngebäude Königstraße 17 wird in der Denkmalliste wie folgt beschrieben:

 

„Breiter zweigeschossiger und verputzter Giebelbau mit Sandstein – Erdgeschoss und polyganelem Holzchörlein, im Kern 1680.“

 

Das Gebäude ist Bestandteil des Ensembles Altstadt, welches mit seinem historischen Grundriss und seiner Altbebauung den engeren Innenstadtbereich der Stadt Fürth erheblich prägt. Den historischen und städtebaulichen Kernbereich stellt der in seiner Grundrissbildung noch ablesbare mittelalterliche,

 - wohl im 11. Jahrhundert angelegt – bis zur Zerstörung im 30jährigen Krieg hauptsächlich bäuerlich geprägte Marktflecken dar, der bei seinem Wiederaufbau im 17. Jahrhundert eine Verdichtung der Bebauung erfuhr.

 

Das Hauptgebäude Königstraße 17 wird durch mehrere Rückgebäude ergänzt, ein ursprünglich vorhandener kleiner Hof ist derzeit nahezu vollständig überbaut. Das Gebäude wird ebenfalls durch die Gebäudeteile Rednitzhof 1 und 5 ergänzt, auf den Lageplan wird Bezug genommen.

 

Die Gebäude weisen erheblichen Sanierungsbedarf auf.

 

Seitens des Eigentümers ist beabsichtigt, im Erdgeschossbereich eine Kindertageseinrichtung unter Förderung aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013 des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zu errichten. Entsprechende Förderanträge wurden bereits über die Stadt Fürth – Jugendamt – gestellt.

 

Die im beiliegenden Lageplan dargestellten Rückgebäude sollen im Zuge der Baumaßnahmen beseitigt werden, um zusätzliche Außenflächen schaffen zu können. Die Gebäude sind im Maßnahmenplan für die Stadterneuerung ebenfalls zum Abbruch vorgesehen. Die Abbruchkosten stellen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ keine zuwendungsfähigen Kosten dar.

 

Durch den Abbruch der Rückgebäude ließe sich über die Schaffung der Freifläche hinaus die Be-lüftungs- und Belichtungssituation auch für das Umfeld erheblich verbessern. Die Kosten der Abbruchmaßnahmen belaufen sich nach kostengünstigsten Angebot auf ca. 37.800,-- €.

 

Vor dem dargestellten Hintergrund wird vorgeschlagen, die Kosten der Abbruchmaßnahme bis zu einem Höchstbetrag von 37.800,-- € zu erstatten.

 

Beim dargestellten Gebäudeabbruch handelt es sich um eine dem Grunde nach aus der Städtebauförderung (Soziale Stadt) förderfähige Maßnahme: Aufgrund der Fördermodalitäten im Programm „Soziale Stadt“ fließen 60 % der durch die Stadt Fürth verauslagten Mittel an diese zurück.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

37.800,-- €

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan

Entwurfsplan EG: Kinderkrippe

Preisspiegel Abbrucharbeiten