1. Von den Ausführungen der Verwaltung wird zustimmend
Kenntnis genommen.
2. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat
beschließt, die Kosten der Abbruchmaßnahmen bis zu einem Betrag von 37.800,-- €
zu erstatten.
3. Der Beschluss ergeht vorbehaltlich Der Bewilligung
entsprechender Zuwendungen zugunsten
der Stadt Fürth.
Das ortsbildprägende
Wohngebäude Königstraße 17 wird in der Denkmalliste wie folgt beschrieben:
„Breiter
zweigeschossiger und verputzter Giebelbau mit Sandstein – Erdgeschoss und
polyganelem Holzchörlein, im Kern 1680.“
Das Gebäude ist
Bestandteil des Ensembles Altstadt, welches mit seinem historischen Grundriss
und seiner Altbebauung den engeren Innenstadtbereich der Stadt Fürth erheblich
prägt. Den historischen und städtebaulichen Kernbereich stellt der in seiner
Grundrissbildung noch ablesbare mittelalterliche,
- wohl im 11. Jahrhundert angelegt – bis zur
Zerstörung im 30jährigen Krieg hauptsächlich bäuerlich geprägte Marktflecken
dar, der bei seinem Wiederaufbau im 17. Jahrhundert eine Verdichtung der
Bebauung erfuhr.
Das Hauptgebäude
Königstraße 17 wird durch mehrere Rückgebäude ergänzt, ein ursprünglich
vorhandener kleiner Hof ist derzeit nahezu vollständig überbaut. Das Gebäude
wird ebenfalls durch die Gebäudeteile Rednitzhof 1 und 5 ergänzt, auf den
Lageplan wird Bezug genommen.
Die Gebäude weisen
erheblichen Sanierungsbedarf auf.
Seitens des
Eigentümers ist beabsichtigt, im Erdgeschossbereich eine Kindertageseinrichtung
unter Förderung aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“
2008 – 2013 des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung,
Familie und Frauen zu errichten. Entsprechende Förderanträge wurden bereits
über die Stadt Fürth – Jugendamt – gestellt.
Die im beiliegenden
Lageplan dargestellten Rückgebäude sollen im Zuge der Baumaßnahmen beseitigt
werden, um zusätzliche Außenflächen schaffen zu können. Die Gebäude sind im
Maßnahmenplan für die Stadterneuerung ebenfalls zum Abbruch vorgesehen. Die
Abbruchkosten stellen im Rahmen des Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ keine zuwendungsfähigen Kosten dar.
Durch den Abbruch
der Rückgebäude ließe sich über die Schaffung der Freifläche hinaus die
Be-lüftungs- und Belichtungssituation auch für das Umfeld erheblich verbessern.
Die Kosten der Abbruchmaßnahmen belaufen sich nach kostengünstigsten Angebot
auf ca. 37.800,-- €.
Vor dem
dargestellten Hintergrund wird vorgeschlagen, die Kosten der Abbruchmaßnahme
bis zu einem Höchstbetrag von 37.800,-- € zu erstatten.
Beim dargestellten
Gebäudeabbruch handelt es sich um eine dem Grunde nach aus der
Städtebauförderung (Soziale Stadt) förderfähige Maßnahme: Aufgrund der
Fördermodalitäten im Programm „Soziale Stadt“ fließen 60 % der durch die Stadt
Fürth verauslagten Mittel an diese zurück.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
37.800,--
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan
Entwurfsplan EG: Kinderkrippe
Preisspiegel
Abbrucharbeiten