Der
Werkausschuss nimmt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 und den
Lagebericht zum 31. Dezember 2010 der Stadtentwässerung Fürth zur Kenntnis.
Der Jahresabschluss wird zur Weiterbehandlung an das RpA verwiesen.
In § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das
Land Bayern ist geregelt, dass der Jahresabschluss, der Anhang mit
Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht mit der Stellungnahme
des Werkausschusses dem Gemeinderat vorzulegen sind. Die Abschlussprüfung und
die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Nach
Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss
in öffentlicher Sitzung
alsbald fest. Gleichzeitig beschließt er über die Verwendung des
Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr.
Heilmaier & Partner GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2010 und des Lageberichts zum 31. Dezember 2010 wird dem Werkausschuss
zur Verfügung gestellt.
Im nächsten Schritt wird das Rechnungsprüfungsamt seinen Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses 2010 vorlegen, der im Rechnungsprüfungsausschuss beraten wird. Anschließend muss der Werkausschuss dem Stadtrat einen Vorschlag zur Feststellung des Jahresabschlusses 2010 und zur Behandlung des Ergebnisses vorlegen. Auch ist über die Entlastung der Werkleitung zu beschließen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im
Wirtschaftsplan |
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nein |
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ja |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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nein |
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ja |
Invest.-Nr. |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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nein |
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ja |
Invest.-Nr. |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Wird
zur Sitzung aufgelegt
Bericht
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH über die
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 und des Lageberichts zum
31. Dezember 2010 der StEF.