Betreff
Bau einer 2-gruppigen integrativen Kinderkrippe durch die Lebenshilfe Fürth mit 12 Plätzen für Regelkinder und 6 Plätzen für Kinder mit Behinderung in der John-F.-Kennedy-Straße 28
Vorlage
JgA/092/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Zur Abdeckung des Bedarfs an integrativen Krippenplätzen wird dem AJJ die Genehmigung und die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 18 Krippenplätzen (12 Regelkinder und 6 Kinder mit Behinderung) auf dem Gelände des Sternstunden-Kindergartens der Lebenshilfe Fürth in der John-F.-Kennedy-Straße 28 empfohlen.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kostenschätzung ent-sprechend der staatlichen Krippenrichtlinien mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt sind.


Mit Stadtratsbeschluss vom 25.01.2012 erfolgte entsprechend der AJJ-Empfehlung vom 14.12.2011 die Zustimmung, die am 23.03.2011 beschlossene Versorgungsquote von 35 % für die Betreuung der unter 3-Jährigen um 110 in der Tagespflege und um 70 Krippenplätze zu erhöhen. Um die avisierte Betreuungsquote von bis zu 40 % zu erreichen, bedarf es jedoch weiterer Krippenplätze.

 

Investor/Bau- und Betriebsträger des Vorhabens ist die Lebenshilfe Fürth.

 

Die Kostenschätzung vom 21.12.2012 beläuft sich für den Neubau der integrativen Einrichtung auf brutto 797.000 €. Hierin enthalten sind 30.000 € für die Ausstattung der Einrichtung.

 

Bei einem Neubau wird die staatliche Förderung nach dem gültigen Kostenrichtwert (3.574 €), dem Fördersatz der Stadt Fürth (71,6%) sowie der  förderfähigen Fläche ermittelt.

Die förderfähige Fläche ergibt sich aus der Anzahl der Krippenplätze x 9m2. Bei der geplanten zweigruppigen Einrichtung sollen neben 12 Krippenplätzen für Kinder ohne Behinderung auch 6  Plätze für Kinder mit Behinderung bzw. mit drohender Behinderung geschaffen werden. 

Gem. Nr. 5 der Anlage zur FA-ZR 2006 ist bei der Investitionsförderung jeder Platz, den ein Kind mit  Behinderung belegt und der entsprechend als bedarfsnotwendig bestimmt oder anerkannt ist, dreifach zu werten. Damit ergibt sich für die Einrichtung eine Anzahl von 30 Plätzen bzw. eine förderfähige Fläche von 270 m2 (30 x 9 m²).

 

Bei einer Neubaumaßnahme ist jedoch zu beachten, dass die staatliche Förderung gem. Nr. 5.3 Satz 5 der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 auf 90% der tatsächlichen Gesamt(bau)kosten begrenzt ist.

Bei der Ermittlung des staatlichen Förderbetrages sind folgende Vergleichsberechnungen (gerundet) zu berücksichtigen:

 

 

 

Bezeichnung

 

Förderung nach

Kostenrichtwert/Fläche

 

 

Förderung gem.Nr. 5.3

Satz 5 (90% Regelung)

 

 

 

Gesamt(bau)kosten lt. HU-BAU

 

 

767.000 €

 

767.000 €

 

 

Zuweisungsfähige Kosten

 

 

964.980 €1)

 

767.000 €

 

 

Förderung

 

 

690.900 €2)

 

690.300 €3)

 

 

1)        Kostenrichtwert x förderfähige Fläche x 9 qm (3.574 € x 270 qm)

2)        71,6 % (FS) der zuweisungsfähigen Kosten

3)        90% der tatsächlichen Baukosten (767.000 €)

 

Die staatliche Förderung beträgt somit gerundet 690.300 €.

 

Neben der staatlichen Förderung beträgt der städtische Anteil weitere 50% der nicht gedeckten zuweisungsfähigen Kosten. Bei nicht gedeckten Kosten in Höhe von 76.700 € beträgt der Anteil der Stadt Fürth mithin 38.350 €.

 

Es ergibt sich somit für die (Bau)kosten folgender voraussichtlicher Finanzierungsplan:

 

690.300,00 €   Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013

  38.350,00 €   Anteil Stadt Fürth

  38.350,00 €   Anteil Lebenshilfe Fürth e. V.

767.000,00 €   Gesamt(bau)kosten lt. Kostenschätzung vom 21.12.2012

 

Die Ausstattung wird über die sog. „Ausstattungspauschale“ vollständig gefördert

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

..


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: 

  

 

 


Plan und Kostenschätzung