Betreff
KommunalBIT, Wirtschaftsplan 2013
Vorlage
R II/033/2013
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltungsratsmitglieder zu folgender Beschlussfassung im Verwal­tungsrat des KommunalBIT:

 

Der ordentliche Wirtschaftsplan 2013 wird in der lt. Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Die vorgelegte mittelfristige Finanzplanung wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass die Ergebnisse der beabsichtigten externen Organisations- und Kostenuntersuchung hierin noch nicht abgebildet sind; zum gegebenen Zeitpunkt ist die mittelfristige Finanzplanung basierend auf den Untersuchungsergebnissen entsprechend fortzuentwickeln.


Es obliegt dem Verwaltungsrat, den Wirtschaftsplan zu beschließen (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Unternehmenssatzung). Ein entsprechender Beschluss des Verwaltungsrats bedarf nach § 6 Abs. 2 der Unternehmenssatzung einer vorangehenden Weisung bzw. Ermächtigung durch den Stadtrat.

Der Wirtschaftsplan 2013 des KommunalBIT, bestehend aus dem Erfolgs- und Vermögensplan, ist als Anlage beigefügt. Auf den S. 11 und 12 der Anlage findet sich der Stellenplan. Die mittel­fristige Finanzplanung ist den S. 13 bis 15 der Anlage zu entnehmen.

Der Planung 2013 liegen, im Vergleich zu den Jahren 2012 (Plan-Zahlen) und 2011 (Ist-Zah­len), folgende Eckwerte zugrunde (s. Folgeseite):

Mit einem Umlagenbedarf von 4.488 Tsd. € für 2013 fehlen zwar gegenüber dem Haushaltsan­satz (4.483 Tsd. €) rd. 5 Tsd. €. OrgA/2 - ITK wird jedoch die IT-Mehrungen früherer Jahre, die im Umlagenbedarf 2013 enthalten sind, den betreffenden, leistungsbeanspruchenden Dienst­stellen – entsprechend ihrer Zusagen – gegenüber fakturieren und daraus Einnahmen im SB 10700 erzielen.

Dass der vorgelegte KommunalBIT-Wirtschaftsplan 2013 somit technisch keine Haushaltsmehr­belastungen (gegenüber dem Ansatz) bedeutet, hat seine Ursache jedoch einzig darin, dass Rf. II den Ansatz 2013 – unter Vorsichtsaspekten – bereits an jener mittelfristigen Finanzpla­nung (dort für 2013) ausgerichtet hatte, die von KommunalBIT im Zuge seines vorjährigen Wirtschaftsplans vorgelegt worden war. Bereits zum Wirtschaftsplan 2012 hatte sich Rf. II (vgl. dessen Beschlussvorlage zur FA/StR-Sitzung am 28.03.2012) jedoch kritisch zur Kommunal­BIT-Kostenentwicklung geäußert. Letzteres bestätigt auch die – aktuelle – mittelfristige Finanz­planung von KommunalBIT für die Jahre 2014 bis 2016. Hiernach würde der jährliche Umlage­bedarf nochmals auf knapp 4,8 Mio. € steigen!

Man muss berücksichtigen, dass die Entwicklung ab 2013 (und den Folgenjahren) u.a. durch die Umstellung der städtischen IT auf Windows 7/Office 2010 belastet ist. Dies hätte die Stadt auch ohne die Gründung von KommunalBIT getroffen. Außerdem gab es IT-Mehrungen gegen­über jenem IT-Niveau (aus 2008/2009), auf dem die Gründungskonzeption basierte.

Losgelöst von Vorstehendem bleibt die – generelle – Kostenentwicklung aber bedenklich. Hier­bei sind exemplarisch die KommunalBIT-Gemeinkosten zu nennen, d.h. jene Kosten (sie bein­halten insbesondere sämtliche Personalkosten), die den 3 Städten nicht direkt zugeordnet, son­dern nur mittels Schlüsselung auf sie verteilt werden. Allein diese Gemeinkosten steigen für die Stadt Fürth (s. oben) um ca. 289 Tsd. € bzw. 13,0 % von 2012 auf 2013.

Der Stellenplan 2013 sieht, mit unveränderten 60 VZÄ (11 BeamtInnen plus 49 Beschäftigte), wiederum eine Personalausstattung vor, die extrem von der Gründungskonzeption abweicht; der seinerzeitige Unternehmensplan hatte 38,75 VZÄ (plus 8 VZÄ zur IT-Betreuung der Erlan­ger Schulen) für das Jahr 2013 vorgesehen.

In der mittelfristigen Finanzplanung zeigen sich anhand der steigenden Abschreibungen und Zinsen die Folgelasten der Investitionstätigkeit. Der Vermögensplan sieht für 2013 investive Ausgaben von ca. 4.365 Tsd. € vor. Die Kreditaufnahme soll bei 2.350 Tsd. € liegen.

Von den 4.365 Tsd. € Gesamt-Investitionen 2013 entfallen rd. 575 Tsd. € auf die IT der Stadt Fürth. Davon sollen ca. 365 Tsd. € für Neu-Investitionen ausgegeben werden (darin etwa 275 Tsd. € für die Umstellung auf Windows 7/Office 2010). Die übrigen 210 Tsd. € sind für Er­satz-Investitionen, i.W. bei EDV-Arbeitsplätzen, vorgesehen.

Die Verwaltungsspitzen der 3 Städte haben sich Ende 2012 darauf verständigt, eine externe Organisations- und Kostenuntersuchung durchzuführen. Im Wirtschaftsplan 2013 konnten die Untersuchungsergebnisse somit noch keine Abbildung finden. Gleiches gilt für die aktuelle mit­telfristige Finanzplanung; der Beschlussvorschlag ist bzgl. der mittelfristigen Finanzplanung so formuliert, dass sie aufgrund der beabsichtigten Organisations- und Kostenuntersuchung als vorläufig anzusehen ist.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

4.488.162 €

 

nein

x

ja

rd. 4,8 Mio €

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

x

ja

Hst. 0200.6750.0000

Budget-Nr. 10700

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Der, mit 5.162 €, über den HH-Ansatz hinausgehende Fi­nanzbedarf ist dergestalt zu decken, dass infolge von IT-Mehrungen die verursachenden (leistungsbeanspruchenden) Budgets in Anspruch genommen werden.

 


Wirtschaftsplan 2013 mit Stellenplan/mittelfristige Finanzplanung