Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt die Freigabe der Maßnahme – Neubau Krippe Zedernstraße – nach Nr. 6.1 VVHpl.
Für den Neubau der
Krippe Zedernstraße wird die Freigabe der Maßnahme benötigt. Die
Projektgenehmigung wurde im Stadtrat am 20.03.2013 erteilt. Der Förderbescheid
der Regierung von Mittelfranken liegt bereits vor. Vor dem Hintergrund des
Rechtsanspruchs von Eltern auf einen Krippenplatz (ab 01.08.2013) muss die
Maßnahme zeitnah begonnen werden.
Hinweis: Der
erforderliche Betrag in Höhe von 500.000,00 € ist bereits veranschlagt, als
Haushaltsrest übertragen sind 291.700,00 €.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Antrag an das Finanzreferat