Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten nimmt Kenntnis von der Fortschreibung des Konzepts für das Projekt TANDEM und befürwortet die Verlängerung ab 01.07.2013 für 3 Jahre.
Die ebenfalls zu TOP 1 eingeladenen Mitglieder des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten nehmen Kenntnis von der Fortschreibung des Konzepts für das Projekt TANDEM und befürworten die Verlängerung ab 01.07.2013 für 3 Jahre.
Das Projekt „TANDEM - Jugendhilfe
und Jobcenter stärken gemeinsam berufliche und gesellschaftliche
Teilhabechancen von Eltern und Kindern im SGB II“ wird seit 01.07.2010
durchgeführt und dauert noch bis zum 30.06.2013. Diese Vorlage beschreibt die
modifizierte Weiterführung des Projekts über den 30.06.2013 hinaus (Stand
16.05.2013). Eingang fanden sowohl die bisher erzielten Erfolge als auch die im
Evaluations-Zwischenbericht des Deutschen Jugendinstituts beschriebenen
Handlungsempfehlungen. Zielsetzung ist, das innovative Projekt einer
nachhaltigen Struktur innerhalb der Stadt Fürth zuzuführen, um den betroffenen
Menschen dauerhaft neue Zukunftsperspektiven eröffnen zu können.
Trotz des sich in den letzten beiden Jahren leicht entspannenden
Arbeitsmarkts konnten viele weniger qualifizierte und gesundheitlich und/oder
psychisch beeinträchtigte Menschen nicht den Weg zurück in eine Beschäftigung
finden, da sie gewissen Anforderungen nicht gewachsen waren und sind. In der
Fortsetzung des Projekts „TANDEM“ soll deshalb diese Zielgruppe noch stärker in
den Fokus rücken, indem verstärkt Methoden zur persönlichen Stabilisierung der
TeilnehmerInnen und niederschwellige Beschäftigungsangebote Anwendung finden
sollen.
1. Bisherige konzeptionelle Grundlagen
(Auszüge aus dem Konzept vom 18.05.2010)
1.1. Bisherige Zielgruppe
·
Paar-Eltern und Alleinerziehende im SG
·
Fachleute aus Jobcenter, Jugendhilfe und freien
Trägern, die mit der Zielgruppe der Eltern und Alleinerziehenden im SG
1.2. Bisherige Zielsetzungen
·
Die Unterstützungsangebote für Alleinerziehende und
Paar-Eltern – Jugendhilfe, Jobcenter - sind aufeinander abgestimmt. Das
Leistungsangebot für Eltern und Alleinerziehende berücksichtigt die Komplexität
ihrer Lebenslagen und hält lückenlose Leistungsketten mit Angebots-Modulen aus
beiden Rechtskreisen vor, die von den Fachkräften angemessen zur Optimierung
von Integrationsprozessen genutzt werden.
·
Die Erwerbschancen von Eltern und Alleinerziehenden
und ihre Erwerbsquote steigen. Die sozioökonomische Situation der Familien
verbessert sich.
·
Eltern und Alleinerziehende wissen, was sie und
andere tun können, um die Zukunftschancen ihrer Kinder positiv zu beeinflussen.
Sie unterstützen ihr/e Kind/er in der persönlichen Entwicklung.
·
Die Bildungschancen der Kinder aus benachteiligten
Familien werden erhöht. Sie erhalten zur Verbesserung ihrer schulischen
Leistungen individuell angepasste Unterstützung.
1.3. Bisherige Handlungsebenen:
- Die direkte
individuelle Hilfe für Eltern und Alleinerziehende durch Jobcenter und
Jugendhilfe (Beratung, Profiling, Vermittlung, Qualifizierung,
Beschäftigung in gemeinwesenorientierten Projekten).
- Die direkte individuelle
Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus diesen Familien (Betreuung
und Förderung).
- Die systematische
gemeinsame Professionalisierung der Fachdienste und kooperative
Weiterentwicklung der lückenlosen Leistungsketten, die sowohl Angebote des
Jobcenters als auch der Jugendhilfe umfassen und durch die Fachkräfte aus
beiden Institutionen miteinander verzahnt werden.
- Die Förderung von
Selbsthilfepotentialen, Nachbarschaftshilfe und bürgerschaftlichem
Engagement, um nachhaltig tragfähige unterstützende dezentrale Strukturen
für Familien und Kinder aufzubauen.
2. Bewertung der Zielerreichung gemäß
Evaluations-Zwischenbericht des DJI
(Stand August 2012)
2.1 Steigerung der Marktnähe
In Fürth konnten nach der vom DJI zugrunde gelegten Berechnungsgrundlage bisher 39,1 % der TeilnehmerInnen in Arbeit vermittelt werden. Trotz dieser Erfolgsquote stellt bei vielen Familien die Integration in den Arbeitsmarkt nicht immer das einzige Kriterium dar, sondern Erfolg bedeutet auch, dass viele TeilnehmerInnen in ihrem Selbstvertrauen gestärkt und zu Eigenaktivitäten angeregt werden, sich selbständig Arbeit zu suchen. [1]
Bei der Zielsetzung „Integration in den Arbeitsmarkt“ können zwei Gruppen von TeilnehmerInnen unterschieden werden: Diejenigen, die unter körperlichen und/oder psychischen Einschränkungen leiden und somit nicht motiviert sind und diejenigen, die ihre Fähigkeiten als hoch einschätzen und somit motiviert sind. Bei der Betreuung der ersten Gruppe besteht unter den Fachkräften Einigkeit, dass ein längerer Betreuungszeitraum als ein Jahr notwendig ist, um Veränderungen zu erzielen.[2]
Die AGH dient in erster Linie der Stabilisierung der TeilnehmerInnen und nicht der Integration in den Arbeitsmarkt. Sie bieten für die TeilnehmerInnen eine normalitätsstiftende Wirkung im familiären Alltag. Trotzdem kann es zu Überforderungen der TeilnehmerInnen kommen, somit stellt die AGH nicht für alle ein geeignetes Mittel dar.[3]
Neben dem Verlust von
Arbeitsplätzen aufgrund der Insolvenzen und Standortschließungen großer Firmen
der Region wird der als sehr hoch eingeschätzte Anteil von Menschen mit
gesundheitlichen und auch psychischen Einschränkungen als Barriere zur
Integration in den Arbeitsmarkt gesehen. Auch fehlende Betreuungsmöglichkeiten
für Kinder in Randzeiten erschweren diesen Vorgang.[4]
2.2 Stabilisierung der
Familie
Die Stärkung des Selbstvertrauens erfolgt vor allem über die zentrale Kategorie „Beziehung und Vertrauen“. Dazu gehören „Zeit haben“, „menschenwürdige Behandlung“ und „echte Hilfe“. Letztere bedeutet für die TeilnehmerInnen konkrete Hilfestellungen, die in Kombination mit der AGH und Qualifizierungsangeboten eine existenzielle Sicherheit für die Familien darstellt.[5] Nachweislich wirkt sich die intensive Betreuung auch positiv auf das Familienleben, die Kommunikation in der Familie und die Erziehungskompetenz aus[6]
Lediglich zum Ende der
Projektteilnahme der Familie hin können eher pessimistische Aussagen
wahrgenommen werden, wenn die TeilnehmerInnen das Ende der Betreuung als
bedrohend empfinden.[7]
2.3 Vernetzung der Rechtskreise SGB II und SGB VIII
Bezüglich Akquise und
Projektstart herrschen noch immer unterschiedliche Erwartungshaltungen bei den
Kooperationspartnern vor. Auch das Rollenverständnis zwischen den Partnern ist
in Teilen noch nicht ganz geklärt, ebenso die an das Projektende der Teilnehmer
und Teilnehmerinnen sich anschließende Art der weiteren (Nach-)Betreuung und
Anschlussperspektive.[8]
3.
Handlungsempfehlungen gemäß dem Evaluations-Zwischenbericht des DJI (Stand: August 2012)[9]
Im Akquiseprozess werden unterschiedliche Erwartungshaltungen der
Projektpartner wahrgenommen.
Angeregt wird
- die Klärung, welche Familien
wirklich geeignet sind (Definition von „geeignet“)
- die Frage, zu welchem
Zeitpunkt die Sicherstellung der Kinderbetreuung erfolgt sein
muss und wer dafür zuständig ist
- die Ausweitung des
Zielgebiets auf das gesamte Stadtgebiet Fürth
Der Informationsfluss zwischen den Projektpartnern zu Beginn der Projektteilnahme der Familien soll genauer definiert und abgestimmt werden, um unterschiedliche Bewertungen des Informationsgehalts zu vermeiden.
Die Rollen und Funktionen der Projektpartner sollen genauer geklärt und transparenter gestaltet werden. Dabei dürfen die jetzigen Kernkompetenzen des Projektteams, die Lotsenfunktion und die vertrauensvolle Beziehung zwischen BeraterIn und Kunde nicht verloren gehen.
Beim Übergang von Sozialleistung auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen (z.B. bei geförderten Arbeitsstellen) sollen zumindest für die ProjektteilnehmerInnen einheitliche Lösungen zur Umsetzung der Leistungszahlung institutionalisiert werden, um unnötige Stolpersteine zu vermeiden.
Für die Zeit der Betreuung der Familien nach der Teilnahme am Projekt sollen frühzeitig interdisziplinäre Absprachen zwischen den Projektpartnern getroffen werden, um den Familien weitere Perspektiven für die Zeit nach dem Projekt aufzeigen zu können, insbesondere dann, wenn keine Arbeitsstelle vorhanden ist.
Da die Auffassungen zwischen den Fachkräften und den TeilnehmerInnen bezüglich der Arbeitsmarktnähe differieren, sollen auch eigene Haltungen besser reflektiert und abgewogen werden.
Zur Verbesserung der Verzahnung
der Rechtskreise SGB II und SGB VIII bedarf es einer erhöhten Kommunikation und
Absprache. Da die Arbeitsbelastung an dieser Stelle steigt, soll der Faktor „Zeit“ stärker als unabdingbare
Ressource mit eingeplant werden.
4. Konzeptionelle Änderungen aufgrund der
Handlungsempfehlungen
und eigener Überlegungen
4.1 Bereich Familien:
1.
Die Zielgruppe wird auf Familien mit
Kindern ausgeweitet, die vorübergehend nicht in der Lage sind, eine
Arbeit auszuüben (z.B. bei gesundheitlichen oder psychischen Einschränkungen,
die sich in Elternzeit befinden oder bei fehlender Kinderbetreuung). Das
Kriterium des SGB II-Leistungsbezugs bleibt.
2.
Das Zielgebiet wird auf die gesamte Stadt
Fürth ausgeweitet.
3.
Die Laufzeit beträgt weitere drei Jahre vom
01.07.13 - 30.06.16.
4.
Die Teilnahme einer Familie ist weiterhin
freiwillig. Aufgenommen werden insgesamt 80 Familien +/- 30%. Die reguläre Betreuungsdauer beträgt nun 18 statt 12
Monate.
5.
Die Akquise der Familien erfolgt
gleichermaßen durch das Jobcenter und das Jugendamt (BSD/EB).
Grundsätzlich können auch andere Stellen (Netzwerkpartner) Familien
vorschlagen. Die Vormerkung erfolgt nun beim Projektteam.
6.
Der Projektbeginn ist nicht mehr an die
Aufnahme einer AGH gekoppelt, sondern es zählt nur noch das Prinzip der
Freiwilligkeit.
7.
Der Projektstart wird neu gestaltet: Nach
der Klärung der Zugangsvoraussetzungen (SGB II-Leistungsbezug) durch das
Projektteam wird die Familie zu einem Anamnesegespräch eingeladen, in dem u.a.
abgefragt wird, durch wen die Familie bereits betreut wird (BSD?, EB?, andere?).
Nach diesem Gespräch lädt das Projektteam alle in die Familie involvierten
Netzwerkpartner zusammen mit der Familie zu einer 1. Fallkonferenz ein. Zielsetzung ist, Entwicklungsziele zu
formulieren, abzustimmen und eine Strategie festzulegen, welche Fachkraft was
bis zu welchem Zeitpunkt bearbeitet. Ziele, die einer Stabilisierung der
Menschen dienen sind gleichwertig mit denen, die der Beschäftigungsförderung
dienen. Dieses neue Verfahren soll gewährleisten, dass am Ende des Gesprächs
für jede Fachkraft und die Familie Klarheit herrscht, wer für was zuständig ist
und wer welche Rolle ausübt.
8.
Um die
Erreichung der mit den Familien getroffenen Vereinbarungen zu überprüfen und
neue Strategien festzulegen lädt das Projektteam ca. 8 Monate nach Projektbeginn zur 2. Fallkonferenz ein.
9.
Nach ca. 16 Monaten - also 2 Monate vor dem Ende der
Projektteilnahme - wird zur 3. Fallkonferenz eingeladen zur Planung des
Projektabschlusses und der Anschlussperspektiven.
10.
Zur Stabilisierung eines Hilfebedürftigen oder
zur Beschäftigungsförderung stehen den Familien nun grundsätzlich die
kompletten Leistungskataloge des SGB II und des SGB VIII zur Verfügung. Über
die Nutzung von Angeboten wird bedarfsgerecht in den Fallkonferenzen
entschieden.
11.
Das Projektteam betreut die Familien
weiterhin intensiv und ganzheitlich.
- Die sozialintegrativen
Förderangebote zur individuellen Unterstützung vor allem der
Kinder, aber auch Erwachsenen, bleiben weiterhin Bestandteil des Projekts.
Lediglich die sozialräumlichen Angebote werden zurückgefahren.
4.2 Bereich Schnittstellen:
1. Die bereits bestehende „AG Schnittstellen“
mit Führungskräften des Jugendamtes und des Jobcenters soll weitergeführt
werden und in regelmäßigen Treffen die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit
zwischen den Dienststellen des SGB II und SGB VIII betreiben. Zusätzlich sollen
Schulungsinhalte zum Thema entwickelt werden.
2.
Es
sollen regelmäßige Veranstaltungen in Form von Workshops, Inhouse-Schulungen
oder Fachvorträgen angeboten werden, an denen Vertreterinnen und Vertreter aus
jeder Dienststelle teilnehmen sollen.
4.3 Resümée
Aufgrund der nachweislichen Erfolge bei der Stabilisierung und
beruflichen Integration der Familien soll das erfolgreiche Projekt verlängert
werden. In den geänderten Ansatz sind Handlungsempfehlungen des
Zwischenberichts des DJI, Ergebnisse aus den Workshops sowie unsere eigenen
Erfahrungen mit eingeflossen. Die wohl größte Veränderung ist, die
Projektteilnahme der Familien nicht mehr an die Ausübung einer Arbeitsgelegenheit
gekoppelt zu haben, um so in begründeten Fällen auch stabilisierende Maßnahmen
in den Vordergrund stellen zu können.
Die Einführung der Fallkonferenz zu Beginn der Projektteilnahme soll
für alle Beteiligte noch deutlicher eine Klarheit im Betreuungsprozess
schaffen, was noch stärker als bisher zu einer Entlastung für die Kolleginnen
und Kollegen der Sozialen Dienste führen soll.
Durch die Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet können nun auch
Familien vom Projekt profitieren, die vorher konzeptionell ausgeschlossen
waren. Das Projektteam bietet weiterhin eine intensive, ganzheitliche Betreuung
der Familien an.
5. Kostenkalkulation
Die Kostenkalkulation ist
vorläufig und entspricht dem derzeitigen Entwicklungsstand des Projektes.
Geplante Finanzierung des Projekts:
Ausgaben des Projektteams
(benötigte Fördermittel): 1.185.100,00
€
Ausgaben des Jobcenters
(Eigenmittel) 193.396,00 €
Ausgaben der Stadt Fürth
(Eigenmittel) 153.200,00 €
Gesamtkosten des Projekts 1.531.696,00 €
Die Fördermittel wurden beim StMAS beantragt. Die Stadt Fürth hat gemäß den Förderrichtlinien einen Eigenanteil von mindestens 10% der Projektkosten zu leisten.
In der Sitzung wird über das Ergebnis des Gesprächs im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen berichtet.
Anlage:
Der ausführliche Konzeptentwurf
ist als Anlage beigefügt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
siehe
Sachverhalt |
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nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1