Der Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, in der Vorabstimmung zum Planfeststellungsverfahren am Bahnübergang weiterhin die uneingeschränkte Aufrechterhallung der Verkehrsbeziehung zum Baugebiet Gallasstraße zu vertreten. Dabei sollen die beiden Planentwürfe als Grundlage für die Verhandlungen dienen.
Die DB Netz AG hat
beim Eisenbahnbundesamt (EBA) das Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung
des Bahnüberganges Aldringerstraße und des Haltepunktes Alte Veste beantragt.
Das EBA möchte nun der Stadt Fürth im Vorfeld noch einmal Gelegenheit geben, zu
den Unterlagen, insbesondere zu der unter Ziffer 1.3 des Erläuterungsberichtes
dargestellten Variantenprüfung, Stellung zu nehmen und entsprechende
Alternativvorschläge vorzulegen.
Eine Einigung
zwischen der Stadt Fürth und der Bahn konnte bisher nicht erzielt werden, da
die Stadt Fürth die Zufahrt zur Gallasstraße über die Friedlandstraße
uneingeschränkt erhalten will. An der Gallasstraße sind derzeit noch weitere
Bauvorhaben beantragt.
Bewohner des
Quartiers Alte Veste, die in Richtung Zirndorf fahren wollen, wären dann
gezwungen im weiteren Verlauf der Friedlandstasse zu wenden. Alternativ müsste
dieser Personenkreis künftig durch die Wallensteinstraße, Fuggerstraße,
Aldringerstraße fahren oder die vorgeschriebene Fahrtrichtung ignorieren und
sich damit verkehrswidrig verhalten.
Bei der
Wallensteinstraße handelt es sich um eine nur ca. fünf Meter schmale Wohnstraße
ohne Gehwege, die für derartige Umfahrungen nicht geeignet ist. Die dort
vorhandene Bewohnerparkregelung und die Markierungen wären anzupassen.
Ebenso würde das
Rechtsabbiegen von der Fürther Straße in die Friedlandstraße untersagt. Auch
hier fände in Folge dessen eine Verkehrsverlagerung in die Wallensteinstraße
statt. Für Fußgänger Richtung Wohngebiet entsteht aufgrund der geplanten
Wegführung ein Umweg. Für den Bahnübergang Aldringer Straße kann nur eine
Lösung in Frage kommen, die die bisherigen Fahrbeziehungen in vollem Umfang
berücksichtigt. Die Planung der Bahn mit Einschränkung der Fahrbeziehungen
(Kein Rechtsabbiegen von der Fürther Straße in Richtung Friedlandstraße, kein
Linkseinbiegen aus der Friedlandstraße in Richtung Fürther Straße) wird von der
Stadt nach wie vor nicht akzeptiert.
Bereits im Bau- und
Werkausschuss am 07.01.2009 wurde beschlossen, dass die Zufahrt zum Baugebiet
Gallasstraße uneingeschränkt erhalten bleiben muss. Die Verwaltung wurde
beauftragt, ihren Vorschlag mit Nachdruck gegenüber der Bahn zu vertreten.
Inhaltlich hat sich seit dem nichts Neues ergeben.
Im Jahr 2012 hat
ein Ortstermin mit Vertretern der DB, des EBA und der Stadt Fürth
stattgefunden: Daraufhin hat die Stadt Fürth die Planungen für den Kreisverkehr
überarbeitet (Variante 2) und zusätzlich eine weitere Variante ohne Kreisverkehr
(Variante 3) entwickelt.
Die
Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs wurde mit Zähldaten aus dem Jahr 2009
untersucht. Selbst in der morgendlichen und abendlichen Spitzenstunde weist der
Kreisverkehr eine sehr gute Qualität des Verkehrsablaufs auf. Die mittlere
Wartezeit beträgt nur ca. 5 Sekunden, die 99%-Wahrscheinlichkeit der
Rückstaulänge liegt bei drei Pkw-Einheiten, so dass ein Rückstau auf den
Bahnübergang sehr unwahrscheinlich ist. Zudem wurde die Wartelinie soweit
verschoben, dass die nach dem Entwurf für das „gemeinsame Regelwerk für
Bahnübergänge“ (Stand 31.05.2011) geforderte Aufstelllänge hinter dem
Bahnübergang von 25 m erreicht wird.
Die Variante 3 ohne
Kreisverkehr müsste vom Vorhabenträger noch auf die Machbarkeit aus
bahnbetrieblicher und sicherungstechnischer Sicht sowie die dafür entstehenden
Kosten überprüft werden.
Die meisten
Dienststellen haben, soweit sie sich geäußert haben, auf Ihre früheren
Stellungnahmen verwiesen.
Das Tiefbauamt bevorzugt wegen der Lage der Bushaltestelle Variante 3.
Die Notwendigkeit eines Verkehrsteilers in der östlichen Aldringer Straße
sollte nochmals überprüft werden. Die Entwurfsplanung soll vom Vorhabenträger
DB durchgeführt werden.
Das OA weist darauf hin, dass der Haltepunkt in der Schutzzone A des
Wasserschutzgebietes Rednitztal liegt und die einschlägigen
Nutzungsbeschränkungen und Verbote zu beachten sind.
Hinsichtlich des Naturschutzes wird angemerkt, dass bei Beseitigung von
Bäumen auch deren artenschutzrechtliche Relevanz zu ermitteln ist, dass der
Waldsaum, der an das FFH-Gebiet angrenzt, vor Einwirkungen aus dem Baubetrieb
zu schützen ist und die Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung nachvollziehbar
vorzulegen wäre. Das OA bevorzugt wegen der geringeren Eingriffe den Vorschlag
der DB, der jedoch keine Querungshilfen, durchgängige Gehbeziehungen und alle
Abbiegemöglichkeiten vorsieht, gefolgt von der Variante 3 und 2.
Fazit
Stadtplanungsamt:
Aus Sicht des SPA sollte der Beschluss gefasst werden, die vorgelegte
Planung der DB anzulehnen, da das bestehende und zukünftig wachsende Baugebiet
im Bereich der Gallastraße aus allen Richtungen angefahren werden können
sollte.
Die Planung wird hinsichtlich der Querungshilfen und der Reduzierung des
Eingriffs nochmals überprüft
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Übersichtslageplan, Vorschlag Kreisverkehr, Vorschlag mit Inseln,