Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen
Aufgrund von Bürgeranfragen wurde die Möglichkeit überprüft, in der Herboldshofer Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h einzuführen.
Die Herboldshofer Straße ist Teil der Kreisstraße FÜs5 und somit Teil des Vorbehaltsstraßennetzes. Die Einführung einer Tempo 30-Zone kommt daher nicht in Betracht.
Zur Anordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
"30" in Form eines Streckenverbotes bedarf es einer außergewöhnlichen
Gefahrenlage. Diese muss aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse derart
gelagert sein, dass diese Gefahrenlage das allgemeine Risiko einer
Beeinträchtigung z. B. der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, erheblich
übersteigt. Der unbestimmte Rechtsbegriff "erheblich übersteigt" ist
im Hinblick auf die Vielfalt der örtlichen Verhältnisse nicht eindeutig
definierbar. Hinsichtlich des Rechtsgutes "Sicherheit" kann jedoch i.
d. R. dann ein "erhebliches Übersteigen" angenommen werden, wenn die
Unfallrate (also die Zahl der Unfälle bezogen auf die auf einer bestimmten
Strecke erbrachten Fahrleistungen) mehr als etwa 30 % über der für
vergleichbarer Strecken ermittelten Rate liegt. Nach Auskunft der
Des Weiteren genügen allgemeine Gefahren, wie etwa Lärm, den Anforderungen an ein Streckenverbot nicht. Die Regelung dieser Gefahren ist dem Verordnungsgeber vorbehalten indem dieser z. B. die Höchstgeschwindigkeit innerorts generell auf 30 km/h begrenzt. Die besonderen Tatbestandsmerkmale des § 45 Abs. 9 StVO, wie sie in der jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach zu diesem Thema konkretisiert wurden, liegen ebenfalls nicht vor. Die Herboldshofer Straße ist im genannten Abschnitt relativ übersichtlich. Beidseitig sind ausreichend breite Gehwege vorhanden. Für Fußgänger ist in Höhe der Steinacher Straße eine Querungshilfe vorhanden.
Die Anordnung eines Streckenverbotes "30" in der Herboldshofer Straße wäre deshalb rechtswidrig und kann daher nicht angeordnet werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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