Betreff
Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h Mannhof - Bürgerversammlung 29.04.2013
Vorlage
SVA/020/2013
Art
Beschlussvorlage - AB

Vom Bericht wird Kenntnis genommen.


Die Bürgerversammlung Stadeln-Herboldshof-Mannhof-Steinach vom 29.04.2013 hat mit Mehrheit beschlossen, die Stadt Fürth mit der Prüfung zu beauftragen, ob die Durchfahrt durch Mannhof von Ortsbeginn bis zum Anwesen Stadelner Hauptstraße 154 auf Tempo 30 km/h beschränkt werden kann.

 

Die Stadelner Hauptstraße ist Teil der Staatsstraße St2242 und somit Teil des Vorbehaltsstraßennetzes. Die Einführung einer Tempo 30-Zone kommt daher nicht in Betracht.

 

Nördlich der Kreuzung mit der Mannhofer Straße tritt das Merkmal einer geschlossenen Ortslage deutlich in den Hintergrund, d. h. die Straße weist hier bereits den Anschein einer außerörtlichen Verkehrssituation auf. Östlich der Fahrbahn besteht kein Gehweg, entlang der westlichen Fahrbahnseite verläuft ein Rad- und Fußweg, der jedoch von der Fahrbahn durch einen Grünstreifen getrennt ist.  Die St2242 ist im Verlauf übersichtlich und relativ geradlinig. Das Unfallaufkommen ist unauffällig.

Für Fußgänger besteht die Möglichkeit, die Stadelner Hauptstraße an der Kreuzung Mannhofer Straße signalisiert zu queren.

 

Zur Anordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit „30 km/h“ in Form eines Streckenverbotes bedarf es einer außergewöhnlichen Gefahrenlage. Zur Vermeidung von Wiederholungen hinsichtlich der Definition der außergewöhnlichen Gefahrenlage wird auf den TOP Geschwindigkeitsbeschränkung in der Herboldshofer Straße verwiesen.

 

Die notwendigen Tatbestände der außergewöhnlichen Gefahrenlage sind für den Abschnitt der Stadelner Hauptstraße nicht ansatzweise gegeben. Insbesondere grenzt an die Straße keine Schule an, wodurch es zu unkontrollierten Fahrbahnwechseln kommt.

 

Aufgrund des Prüfergebnisses besteht keine Möglichkeit, in der Ortsdurchfahrt Mannhof die Geschwindigkeit auf 30 km/h durch Anordnung eines Streckenverbotes herabzusetzen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: