Betreff
Geschwindigkeitskontrollen in Stadeln-Herboldshof-Mannhof - Bürgerversammlung 29.04.2013
Vorlage
SVA/021/2013
Art
Beschlussvorlage - AB

Vom Bericht wird Kenntnis genommen.


An der Bürgerversammlung vom 29.04.2013 wurde mit Mehrheit folgender Antrag angenommen:

 

„Die Stadt Fürth wird beauftragt, in den Ortsteilen Stadeln, Herboldshof, Mannhof und Steinach die Geschwindigkeitskontrollen für den fließenden Verkehr zu intensivieren.“

 

Geschwindigkeitskontrollen finden regelmäßig im gesamten Stadtgebiet statt. Seit 2010 werden die Kontrollen der Polizei durch den Zweckverband Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung für den Großraum Nürnberg ergänzt. Die Stadt Fürth ist Mitglied des Zweckverbandes und hat dadurch auch unmittelbar Einfluss auf die Messstellen.

 

Sowohl bei der Polizei als auch durch die Stadt Fürth werden die Messstellen nach bestimmten Kriterien festgelegt. Die Stadt Fürth legt den Fokus auf Tempo 30-Zonen. In diesen Zonen werden Messungen in 1. Priorität im Bereich von Schulen, Kindergärten, Altenheimen durchgeführt. Ebenfalls werden an Stellen Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt, an denen durch überhöhte Geschwindigkeiten Gefahren oder Belästigungen für Anwohner bestehen (z. B. sog. Ampelumfahrungen).

 

Zusammen mit dem Zweckverband werden regelmäßig die Messstellen hinsichtlich der Geschwindigkeitsentwicklung untersucht. Erfreulicherweise nehmen die gefahrenen Geschwindigkeiten in den Bereichen ab, an denen regelmäßige Kontrollen statt finden. Die Überwachung zeigt hier Wirkung.

 

Die Messstellen sind insgesamt gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt. Es gibt keinen Stadtteil, der „besonders“ stark überwacht wird.  Abhängig von der Auswertung der Ergebnisse kann es jedoch vorkommen, dass ein Messort in der Priorität nach vorne oder hinten rutscht.  Probemessungen, die aktuellen Messergebnisse der Polizei und des Zweckverbandes lassen aktuell nicht den Schluss zu, dass in den Stadtteilen Stadeln, Herboldshof, Mannhof zusätzliche Messungen erforderlich sind. Der Stadt Fürth steht beim Zweckverband ein bestimmter Anteil an Überwachungsstunden zu. Die Intensivierung in bestimmten Stadtteilen hat die Vernachlässigung anderer Stadtteile zur Folge.

 

Im Rahmen der routinemäßigen Untersuchungen der Messstellen bzw. bei Besprechungen wird die Verwaltung den Antrag der Bürgerversammlung der Polizei sowie dem Zweckverband mitteilen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: