Vom Bericht wird Kenntnis genommen
Der Südstadtpark ist eine Grünanlage im Sinne der städtischen Grünanlagensatzung. Die Rechtsnorm verbietet das Parken von Kfz in Grünanlage (Norm eintragen). Die Zugänge zum Park sind gekennzeichnet und vermitteln die Ge- und Verbote in verständlicher Weise. Lediglich auf der Südseite der Grünen Halle besteht Bedarf für die Versetzung des Grünanlagenschildes. Dies ist dem Grünflächenamt bereits bekannt.
Rings um das Gebäude Grüne Halle befindet sich ein befahrbarer Streifen, der zum Privatgrund der Halle zählt. Gegen das Abstellen von Kraftfahrzeugen in diesem Bereich besteht keine rechtliche Grundlage.
Das Problem stellen auch nicht die Fahrzeuge der Beschäftigten der Grünen Halle dar sondern allenfalls Besucher bei Veranstaltungen und die Besucher der im Park gelegenen Einrichtung wie Musik-Schule und Universität.
Wirksame Maßnahmen gegen ein illegales Befahren und Beparken des Parkgeländes scheiden aus, da der Park nicht eingezäunt werden kann. Bei Sperrung der Wegezugänge besteht die Möglichkeit und vereinzelt auch die Bereitschaft, Sperren einfach durch die Grünflächen zu umfahren. Dies geht ohne Beschädigung der Grünanlage nicht ab.
Die Verwaltung kann keine Maßnahmen treffen, da es diese in der Praxis nicht gibt.
Eine beständige Überwachung des Parks ist der Stadt nicht möglich, Stichproben sind in der Summe nicht ausreichend.
Im Rahmen der personellen Möglichkeiten wird der Park überwacht und gegen illegales Verhalten eingeschritten.
Der Park ist, obgleich städtischer Privatbesitz, öffentlich zugänglich. Die Überwachung des öffentlichen Raumes ist eine öffentliche Aufgabe und muss das auch bleiben. Für private Sicherheitsdienste ist im öffentlichen Raum kein Platz.
Deshalb ist es auch nicht sinnvoll, private Dienstleister für die Überwachung des öffentlichen Raums einzusetzen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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