Die derzeitige Verkehrsregelung wird beibehalten.
Die Ottostraße
zwischen Marienstraße und Maxstraße wurde im Jahr 2010 mit einer Fahrbahnbreite
von 6,50 m neu ausgebaut. Bereits mit Eröffnung der Neubaustrecke wurde für die
Ostseite ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet, welches das Dauerparken für
diesen Streckenabschnitt verbietet. Entlang der Westseite wurden
Kurzzeitstellplätze angeordnet, die mit einer Parkscheinregelung bewirtschaftet
werden, Bewohner sind von der Beschränkung befreit.
Das eingeschränkte
Haltverbot auf der Ostseite war nur schwer durchzusetzen. Immer wieder wurden
Fahrzeuge dauerhaft unberechtigt dort geparkt. Maßnahmen der
Verkehrsüberwachung brachten keinen Erfolg.
Dauerhafte
Fahrbahneinschränkungen auf der Ostseite durch Dauerparker (z. B. Bewohner)
würden die Restfahrbahnbreite auf mind. 4,50 m reduzieren. Das Aufstellen von
Feuerwehreinsatzfahrzeugen wäre nicht mehr möglich. Die Straßenverkehrsbehörde
sieht sich daher außerstande, eine derartige Verkehrsregelung anzuordnen, die zwangsläufig
zu Behinderungen bei der Gefahrenabwehr führen wird.
Unter dieser
Voraussetzung wurde die Freigabe beider Fahrtrichtungen aus verkehrsrechtlicher
Sicht zugelassen. Für Radfahrer besteht nun eine direkte Anbindung der
Fußgängerzone Mathildenstraße aus Richtung Süden. Für Anwohner sind keine
weiten Blockumfahrungen mehr notwendig. Dadurch, dass die Fahrbahn bedingt
durch den Begegnungsverkehr auf die gesamte Breite benutzt wird, ist die Zahl
der ordnungswidrig abgestellten Fahrzeuge auf ein Minimum zurück gegangen.
Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde besteht keine Notwendigkeit, an der bestehenden Verkehrsregelung etwas zu ändern..
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||