Betreff
Verkehrssituation Ottostraße zwischen Marienstraße und Maxstraße - Wiedereinführung der Einbahnregelung
Vorlage
SVA/024/2013
Art
Beschlussvorlage - AB

Die derzeitige Verkehrsregelung wird beibehalten.


Die Ottostraße zwischen Marienstraße und Maxstraße wurde im Jahr 2010 mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m neu ausgebaut. Bereits mit Eröffnung der Neubaustrecke wurde für die Ostseite ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet, welches das Dauerparken für diesen Streckenabschnitt verbietet. Entlang der Westseite wurden Kurzzeitstellplätze angeordnet, die mit einer Parkscheinregelung bewirtschaftet werden, Bewohner sind von der Beschränkung befreit.

 

Das eingeschränkte Haltverbot auf der Ostseite war nur schwer durchzusetzen. Immer wieder wurden Fahrzeuge dauerhaft unberechtigt dort geparkt. Maßnahmen der Verkehrsüberwachung brachten keinen Erfolg.

 

Dauerhafte Fahrbahneinschränkungen auf der Ostseite durch Dauerparker (z. B. Bewohner) würden die Restfahrbahnbreite auf mind. 4,50 m reduzieren. Das Aufstellen von Feuerwehreinsatzfahrzeugen wäre nicht mehr möglich. Die Straßenverkehrsbehörde sieht sich daher außerstande, eine derartige Verkehrsregelung anzuordnen, die zwangsläufig zu Behinderungen bei der Gefahrenabwehr führen wird.

 

Unter dieser Voraussetzung wurde die Freigabe beider Fahrtrichtungen aus verkehrsrechtlicher Sicht zugelassen. Für Radfahrer besteht nun eine direkte Anbindung der Fußgängerzone Mathildenstraße aus Richtung Süden. Für Anwohner sind keine weiten Blockumfahrungen mehr notwendig. Dadurch, dass die Fahrbahn bedingt durch den Begegnungsverkehr auf die gesamte Breite benutzt wird, ist die Zahl der ordnungswidrig abgestellten Fahrzeuge auf ein Minimum zurück gegangen.

 

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde besteht keine Notwendigkeit, an der bestehenden Verkehrsregelung etwas zu ändern..


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: