Betreff
Stadt Zirndorf, Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes "Anwanden West - Faber Castell", hier: Stellungnahme der Stadt Fürth
Vorlage
SpA/210/2013
Aktenzeichen
V-SpA-PlF-Si
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Stadt Fürth hat aufgrund der Größe der neu auszuweisenden Siedlungsbereiche Zweifel an der landesplanerischen Unbedenklichkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes „Anwanden West – Faber Castell“ der Stadt Zirndorf. Von der Stadt Fürth zu vertretende Belange werden nicht berührt.


Mit Schreiben der Stadt Zirndorf vom 15.07.2013 wurde die Stadt Fürth aufgefordert, zu den beiden o. g. Bauleitplanverfahren als Nachbargemeinde gem. § 2 Abs. 2 BauGB Stellung zu nehmen.

 

Ziel der Bauleitplanverfahren

 

In der Sache handelt es sich beim o. g. FNP-Änderungsverfahren um die Neuausweisung einer 12 ha großen Wohnbaufläche für ca. 600 Einwohner am westlichen Ortsrand von Anwanden (siehe Abb. 1).

 

Der Bebauungsplan „Anwanden West – Faber Castell“ (Gesamtfläche ca. 6 ha) stellt hierzu den ersten Bauabschnitt für die im Flächennutzungsplan vorgesehene weitere Entwicklung Anwandens dar.

 

Laut Begründung der Stadt Zirndorf sollen die Parzellen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes für Mehrfamilienhausbebauung sowie Einzel-/Doppelhaus- und Reihenhausbebauung festgesetzt werden. Bei der Erschließung des Plangebietes wird eine mögliche Erweiterung nach Westen bereits vorgesehen.

 

 

 

                 Abb. 1: Änderung des Flächennutzungsplanes

 

 

 

Aus Sicht des Baureferates führen die Planungsabsichten der Stadt Zirndorf zu einem typischen Fall von Zersiedelung in der landschaftlich kleinteilig geprägten Kulturlandschaft des Rangaus und kann keinesfalls in dieser Dimensionierung – wie in der Begründung beschrieben – als organische Siedlungsentwicklung beurteilt werden.

 

Die Stadt Zirndorf hat zwar - laut des verbindlichen Regionalplanes Industrieregion Mittelfranken – die Funktion eines Siedlungsschwerpunktes, die sich aber h. E. nur auf die Kernstadt von Zirndorf und nicht auf den Ortsteil Anwanden beziehen kann.

 

Trotz der beiden problematisch erscheinenden Bauleitplanverfahren werden damit allerdings grundsätzlich noch keine von der Stadt Fürth zu vertretenden Belange berührt.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: