Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des
Baureferenten zur Kenntnis.
Die Variante 1 mit Änderungen vom Juli 2013 wird als Vorplanung beschlossen.
Die betroffenen Grundstückseigentümer sollen schriftlich informiert werden.
(Hinweis: Ergänzungen und Änderungen zur
Vorlage zum BWA Juli 2013 SpA Nr. 190 sind kursiv dargestellt.)
Der Aischweg liegt innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 327, 1. Änderung und Ergänzung. Ursprünglich war vorgesehen, den Aischweg nach Süden an die Rezatstraße anzubinden, dies ist durch die aktuelle Bebauung nicht mehr möglich.
Nach Auskunft des TfA stehen für den 2003
hergestellten Bereich des Aischwegs zwischen Mainstraße und Schwelbrennanlage
noch Erschließungsbeiträge in Höhe von ca. 150.000 € aus. Da der Aischweg
bisher als nicht erstmalig hergestellt gilt, konnte er auch noch nicht
abgerechnet werden.
Deshalb ist
zum vollständigen Ausbau und zur
Ermöglichung der Abrechenbarkeit die Herstellung einer Wendekehre
erforderlich.
Da es sich um ein Gewerbegebiet handelt, muss die Wendekehre ausreichend für Lastzüge und Sattelschlepper bemessen sein, sie weist einen Durchmesser von 25m auf. Das angrenzende Grundstück Flur Nr. 197/1 ist städtisch und derzeit verpachtet.
Die Planung wurde im Februar
2013 instruiert und ergab folgende Ergebnisse:
Amt für Brand- und Katastrophenschutz:
Seitens ABK besteht
Einverständnis mit dem geplanten Vorhaben.
Die Zufahrt zum Anwesen
Aischweg 7 (ehemalige Schwelbrennanlage) muss als Feuerwehrzufahrt
uneingeschränkt (Schleppkurvenradien, Fahrbahnbreite etc.) nutzbar sein.
Im Bereich der jetzigen
hinteren Einfahrt zur Fa. Nordfrost befindet sich ein Unterflurhydrant. Dieser
wurde leider lageunverändert in die neue Oberfläche übernommen und liegt somit
im Fahrbahnbereich welche auch als Feuerwehrzufahrt ausgewiesen ist. In der
bestehenden Situation schließt die Wasserentnahme mittels gesetzten Standrohrs
die Zu- und Abfahrt von weiteren Einsatzfahrzeugen aus. Es wird deshalb
dringend empfohlen, im Zuge o. g. Bauvorhabens den Hydranten an eine geeignete
Stelle zu versetzen.
Grünflächenamt:
Aus Sicht des GrfA sind beide Varianten möglich. Die Baumscheibe im
Wendehammer sollte nur mit einem Baum bepflanzt werden.
Infra: .
Es sind keine Arbeiten an
den Gas- Wasser- und Stromleitungen vorgesehen. Die vorhandenen Leitungen sind zu berücksichtigen.
Für die Straßenbeleuchtung wurde bereits ein Kabel verlegt. Es müssen nur noch
entsprechende Lichtpunkte gesetzt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf
15.000 € brutto.
Liegenschaftsamt:
Das städtische
Grundstück Fl. Nr. 197/1 Gem. Unterfarrnbach ist zur Zeit vermietet und steht
für den evtl. Ausbau einer Wendekehre zur Verfügung. Von Seiten des LA würde
die Variante 1 wegen des geringeren Flächenbedarfs bevorzugt werden.
Die Firma Nordfrost, die bereits beide großen
städtischen Grundstücke erworben hat (davon eines bebaut) hat bereits vor
einiger Zeit nachgefragt, ob das Grundstück Fl. Nr. 197/1
Gem. Unterfarrnbach als Parkplatzfläche für Nordfrost zur Verfügung stünde.
Nordfrost wäre auch bereit, die Fläche ganz oder teilweise von der Stadt Fürth
zu erwerben.
Es wird darauf hingewiesen, dass das
städtische Grundstück Fl. Nr. 197/1 Gem. Unterfarrnbach als einziges
Grundstück am Aischweg keinen Schmutzwasseranschluss hat und eine kanalmäßige
Erschließung des städtischen Grundstückes unverhältnismäßig teuer ist und auf
absehbare Zeit nicht erfolgen wird. Die anderen Gewerbegrundstücke sind über
eine Hebeanlage an die Mainstraße angebunden. Das Grundstück der
Schwelbrennanlage ist nach Norden hin entwässert.
Im Aischweg befindet sich ein Schmutzwasserkanal, an dem für die
angrenzenden Grundstücke keine
Anschlussmöglichkeit besteht. Die Einleitung von Oberflächenwasser an den städtischen
Regenwasserkanal ist möglich. Die Kosten der Oberflächenentwässerung ist in
StEF nicht bekannt.
Straßenverkehrsamt:
SVA bevorzugt die
Erstellung der Wendekehre nach Variante 1, verbunden mit dem Bau eines Gehweges
um die gesamte Kehre herum. Es ist nicht auszuschließen, dass die derzeit
unbebauten Grundstücke bzw. Grundstücksteile oder auch die stillgelegte
Schwelbrennanlage einmal einer neuen Nutzung zugeführt werden. Die
entsprechende Infrastruktur sollte deswegen vorhanden sein.
Polizei Fürth:
Aus polizeilicher Sicht müsste beim Ausbau
der Wendekehre, da es sich um eine Gewerbegebiet handelt, die Variante 1
ausreichen.
Tiefbauamt:
Von einer Widmung einer Teilfläche der Flur Nr. 197/1 (Zufahrt zu
Mercedes) ist dringend abzusehen. Die Zufahrt zum Grundstück der Firma Mercedes
erfolgt über eine städtische Privatfläche, im Grundbuch sind keine dinglichen
Rechte zu Gunsten von Mercedes eingetragen.
Auf
eine Mittelinsel mit Bäumen und einen umlaufenden abgesenkten Gehweg sollte aus
Kostengründen verzichtet werden. Nachdem die angrenzenden Grundstücke privat
beleuchtet werden, ist zu hinterfragen, ob eine Straßenbeleuchtung installiert
werden muss.
Die
Kosten werden je nach Variante zwischen 90.000 € und 134.000 € (ohne
Beleuchtung) angegeben.
Telekommunikationsleitungen:
o. E.
Da der Ausbau entgegen der
ursprünglichen Planungsabsicht nicht nach Süden bis zum Aischweg verlängert
wird, fehlt die entsprechende Möglichkeit zur Anbindung des
Schmutzwasserkanals. Das städtische Grundstück Flur Nr. 197/1 kann deshalb nur
eingeschränkt einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Die Nutzung als
Parkplatz ist möglich.
Der Hydrant, der von der
Feuerwehr angesprochen ist, befindet sich auf Privatgrund. Die Kosten für die
Versetzung des Hydranten aus der Feuerwehrzufahrt heraus sollte deshalb der
Firma Nordfrost übernommen werden.
Um auch in einem Gewerbegebiet ein Mindestmaß an gestalterischer Qualität zu erreichen, sollte h. E. auf die Mittelinsel mit Baumpflanzung nicht verzichtet werden. Zudem wird so widerrechtliches Parken in der Mitte der Wendeanlage verhindert. Ebenso ist an einer Wendekehre für Lastzüge gemäß Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 2006, Kap. 6.1.2.2 und Bild 61) eine Freihaltezone von umlaufend 1,50 m vorzusehen. Dies wird durch die Anlage des Gehwegs gewährleistet. Zudem befinden sich alle öffentlichen Parkstände auf der Südseite, so dass die Grundstücke im Norden und Osten ansonsten unter Mitbenutzung der Fahrbahn zu erreichen wären (vgl. hierzu auch die Empfehlungen für das Sicherheitsaudit von Straßen (ESAS 2002), die „Hinweise zur Straßenraumgestaltung in Gewerbegebieten (Ausgabe 2007)“ und die „Arbeitsblätter zur Bauleitplanung Nr. 14 Gewerbegebiete“ (OBB, 1996).
Da es sich um eine Straße mit nur vier Anliegern (einschl. dem städtischen Grundstück) handelt, wird auf eine Bürgerinformation verzichtet. Es genügt h. E., die Anlieger vor dem Ausbau anzuschreiben.
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Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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