Betreff
Aischweg - Herstellung einer Wendekehre (Wiedervorlage vom BWA Juli 2013)
Vorlage
SpA/211/2013
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferenten zur Kenntnis.
Die Variante 1 mit Änderungen vom Juli 2013 wird als Vorplanung beschlossen.

Die betroffenen Grundstückseigentümer sollen schriftlich informiert werden.

 


(Hinweis: Ergänzungen und Änderungen zur Vorlage zum BWA Juli 2013 SpA Nr. 190 sind kursiv dargestellt.)

Der Aischweg liegt innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 327, 1. Änderung und Ergänzung. Ursprünglich war vorgesehen, den Aischweg nach Süden an die Rezatstraße anzubinden, dies ist durch die aktuelle Bebauung nicht mehr möglich.

Nach Auskunft des TfA stehen für den 2003 hergestellten Bereich des Aischwegs zwischen Mainstraße und Schwelbrennanlage noch Erschließungsbeiträge in Höhe von ca. 150.000 € aus. Da der Aischweg bisher als nicht erstmalig hergestellt gilt, konnte er auch noch nicht abgerechnet werden.

Deshalb ist zum vollständigen Ausbau und zur Ermöglichung der Abrechenbarkeit die Herstellung einer Wendekehre erforderlich.

Da es sich um ein Gewerbegebiet handelt, muss die Wendekehre ausreichend für Lastzüge und Sattelschlepper bemessen sein, sie weist einen Durchmesser von 25m auf. Das angrenzende Grundstück Flur Nr. 197/1 ist städtisch und derzeit verpachtet.

 

Die Planung wurde im Februar 2013 instruiert und ergab folgende Ergebnisse:

 

Amt für Brand- und Katastrophenschutz:     
Seitens ABK besteht Einverständnis mit dem geplanten Vorhaben.

Die Zufahrt zum Anwesen Aischweg 7 (ehemalige Schwelbrennanlage) muss als Feuerwehr­zufahrt uneingeschränkt (Schleppkurvenradien, Fahrbahnbreite etc.) nutzbar sein.

Im Bereich der jetzigen hinteren Einfahrt zur Fa. Nordfrost befindet sich ein Unterflurhydrant. Dieser wurde leider lageunverändert in die neue Oberfläche übernommen und liegt somit im Fahrbahnbereich welche auch als Feuerwehrzufahrt ausgewiesen ist. In der bestehenden Situation schließt die Wasserentnahme mittels gesetzten Standrohrs die Zu- und Abfahrt von weiteren Einsatzfahrzeugen aus. Es wird deshalb dringend empfohlen, im Zuge o. g. Bauvorhabens den Hydranten an eine geeignete Stelle zu versetzen.

 

Grünflächenamt:

Aus Sicht des GrfA sind beide Varianten möglich. Die Baumscheibe im Wendehammer sollte nur mit einem Baum bepflanzt werden.

 

Infra:          .

Es sind keine Arbeiten an den Gas- Wasser- und Stromleitungen vorgesehen. Die vorhandenen  Leitungen sind zu berücksichtigen.   
Für die Straßenbeleuchtung wurde bereits ein Kabel verlegt. Es müssen nur noch entsprechende Lichtpunkte gesetzt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 15.000 € brutto.

 

Liegenschaftsamt:         
Das städtische Grundstück Fl. Nr. 197/1 Gem. Unterfarrnbach ist zur Zeit vermietet und steht für den evtl. Ausbau einer Wendekehre zur Verfügung. Von Seiten des LA würde die Variante 1 wegen des geringeren Flächenbedarfs bevorzugt werden.

 

Die Firma Nordfrost, die bereits beide großen städtischen Grundstücke erworben hat (davon eines bebaut) hat bereits vor einiger Zeit nachgefragt, ob das Grundstück Fl. Nr. 197/1 Gem. Unterfarrnbach als Parkplatzfläche für Nordfrost zur Verfügung stünde. Nordfrost wäre auch bereit, die Fläche ganz oder teilweise von der Stadt Fürth zu erwerben.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass das städtische Grundstück Fl. Nr. 197/1 Gem. Unterfarrnbach als einziges Grundstück am Aischweg keinen Schmutzwasseranschluss hat und eine kanalmäßige Erschließung des städtischen Grundstückes unverhältnismäßig teuer ist und auf absehbare Zeit nicht erfolgen wird. Die anderen Gewerbegrundstücke sind über eine Hebeanlage an die Mainstraße angebunden. Das Grundstück der Schwelbrennanlage ist nach Norden hin entwässert.

 

Stadtentwässerungsbetrieb Fürth:     
Im Aischweg befindet sich ein Schmutzwasserkanal, an dem für die angrenzenden Grundstücke keine Anschlussmöglichkeit besteht. Die Einleitung von Oberflächenwasser an den städtischen Regenwasserkanal ist möglich. Die Kosten der Oberflächenentwässerung ist in StEF nicht bekannt.

 

Straßenverkehrsamt:     
SVA bevorzugt die Erstellung der Wendekehre nach Variante 1, verbunden mit dem Bau eines Gehweges um die gesamte Kehre herum. Es ist nicht auszuschließen, dass die derzeit unbebauten Grundstücke bzw. Grundstücksteile oder auch die stillgelegte Schwelbrennanlage einmal einer neuen Nutzung zugeführt werden. Die entsprechende Infrastruktur sollte deswegen vorhanden sein.

 

Polizei Fürth:

Aus polizeilicher Sicht müsste beim Ausbau der Wendekehre, da es sich um eine Gewerbegebiet handelt, die Variante 1 ausreichen.

 

Tiefbauamt:         
Von einer Widmung einer Teilfläche der Flur Nr. 197/1 (Zufahrt zu Mercedes) ist dringend abzusehen. Die Zufahrt zum Grundstück der Firma Mercedes erfolgt über eine städtische Privatfläche, im Grundbuch sind keine dinglichen Rechte zu Gunsten von Mercedes eingetragen.

Auf eine Mittelinsel mit Bäumen und einen umlaufenden abgesenkten Gehweg sollte aus Kostengründen verzichtet werden. Nachdem die angrenzenden Grundstücke privat beleuchtet werden, ist zu hinterfragen, ob eine Straßenbeleuchtung installiert werden muss.

Die Kosten werden je nach Variante zwischen 90.000 € und 134.000 € (ohne Beleuchtung) angegeben.

 

Telekommunikationsleitungen:           
o. E.

 

 

Da der Ausbau entgegen der ursprünglichen Planungsabsicht nicht nach Süden bis zum Aischweg verlängert wird, fehlt die entsprechende Möglichkeit zur Anbindung des Schmutzwasserkanals. Das städtische Grundstück Flur Nr. 197/1 kann deshalb nur eingeschränkt einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Die Nutzung als Parkplatz ist möglich.

Der Hydrant, der von der Feuerwehr angesprochen ist, befindet sich auf Privatgrund. Die Kosten für die Versetzung des Hydranten aus der Feuerwehrzufahrt heraus sollte deshalb der Firma Nordfrost übernommen werden.

 

Um auch in einem Gewerbegebiet ein Mindestmaß an gestalterischer Qualität zu erreichen, sollte h. E. auf die Mittelinsel mit Baumpflanzung nicht verzichtet werden. Zudem wird so widerrechtliches Parken in der Mitte der Wendeanlage verhindert. Ebenso ist an einer Wendekehre für Lastzüge gemäß Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 2006, Kap. 6.1.2.2 und Bild 61) eine Freihaltezone von umlaufend 1,50 m vorzusehen. Dies wird durch die Anlage des Gehwegs gewährleistet. Zudem befinden sich alle öffentlichen Parkstände auf der Südseite, so dass die Grundstücke im Norden und Osten ansonsten unter Mitbenutzung der Fahrbahn zu erreichen wären (vgl. hierzu auch die Empfehlungen für das Sicherheitsaudit von Straßen (ESAS 2002), die „Hinweise zur Straßenraumgestaltung in Gewerbegebieten (Ausgabe 2007)“ und die „Arbeitsblätter zur Bauleitplanung Nr. 14 Gewerbegebiete“ (OBB, 1996).

 

Da es sich um eine Straße mit nur vier Anliegern (einschl. dem städtischen Grundstück) handelt, wird auf eine Bürgerinformation verzichtet. Es genügt h. E., die Anlieger vor dem Ausbau anzuschreiben.

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Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: