Die
Stadtentwässerung Fürth (StEF) wird beauftragt die Maßnahme „Neubau eines
Verwaltungsbaues mit den notwendigen Funktionsbauten“ durchzuführen.
Die Gesamtkosten werden voraussichtlich 18.960.000,00 Euro betragen.
1.
Bedarfsdarstellung
Das Betriebsgebäude und
das Schlammentwässerungsgebäude der Kläranlage sind in den 60er- und 70er
Jahren entstanden. Beide Gebäude beinhalten die Büroräume und
Sanitäreinrichtungen für die Größenordnung des zu diesem Zeitpunkt bei der StEF
arbeitenden Personals. Weitere Verwaltungsarbeitsplätze erfolgten mit der Errichtung
des Labors und der Bauzentrale Anfang bis Mitte der 90er Jahre in Form von
gebrauchten Containern. Die Erweiterung der Hauptkläranlage auf eine
Ausbaugroße von 323.000 EW, die Erweiterung des Kanalnetzes und die
Regenwasserbehandlung sowie der hohe technologische Standard und die
umfangreichen verfahrenstechnischen Abhängigkeiten erforderten in den letzten
Jahren eine Anpassung und Mehrung des Personals. Hinzu kommt die berufliche
Gleichstellung von Frauen und Männern, welche hier insbesondere bei den
Sanitäranlagen zu berücksichtigen ist.
Unter Beachtung der
geltenden Arbeitsschutzvorschriften ist aus genannten Gründen sowohl im
Hinblick auf die Büro- und Sozialräume für das Personal als auch die flächenmäßig zu kleinen Schlosser- und
Elektrowerkstätten (deshalb derzeit keine Ausbildung), vor allem aber
hinsichtlich der Sozialbereiche im
gewerblichen Bereich (Sanitärbereich mit Schwarz-/Weiß Trennung, Umkleiden
etc.) der Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit den notwendigen Funktionsbauten
erforderlich.
Des Weiteren soll durch
den Neubau eines Verwaltungsgebäudes eine Zusammenfassung der einzelnen
Abteilungen und Sachgebiete der Stadtentwässerung Fürth erfolgen. Derzeit sind
die Abteilungen an verschieden Standorten untergebracht, was sich auf organisatorischer
und finanzieller Ebene als nachteilig und unwirtschaftlich erwiesen hat.
Das Erfordernis eines neuen Verwaltungsbaus mit notwendigen Funktionsbauten
begründet sich insbesondere durch folgende Ist-Situation:
·
Ungenügende
Ausstattung der Sozialbereiche der gewerblichen Arbeitnehmer i. V. mit der
Biostoffverordnung
·
Eine
Schwarz-/ Weiß Trennung im
Sanitärbereich gem. geltender Arbeitsschutzvorschriften ist nicht vorhanden
·
Keine
Sanitäranlagen für weibliche Mitarbeiterinnen vorhanden
·
Werkstätten
für die notwendigen Eigenleistungen sind flächenmäßig zu klein
·
Garagentrakt
für vorhandene schützenswerte Sonderfahrzeuge, wie z. B. Reinigungs- und
Kamerafahrzeuge, ist nicht mehr ausreichend
·
Keine
ausreichenden Büroflächen für vorhandenes notwendiges Personal
·
Keine
Unterweisungs- und Schulungsräume vorhanden
·
Dezentrale
Lage der einzelnen Abteilungen und Sachgebiete auf dem Gelände der
Hauptkläranlage
·
Örtliche
Trennung einzelner Abteilungen der StEF, 3 Hauptstandorte
2.
Ergebnisse der Entwurfsplanung
Die Entwurfsplanung ergab, auf Basis der von
StEF erstellten Bedarfsermittlung (Raumprogramm), ein 3 ½ geschossiges Gebäude
mit einer Nutzfläche von ca. 5.700 m² für sämtliche Funktionsbereiche /
Nutzungseinheiten (Verwaltungstrakt, Labor, Werkstätten, Garagentrakt,
Schwarz-/Weiß Bereiche nach Biostoffverordnung etc.)
Die Anordnung der einzelnen Funktionsbereiche ergibt sich aus den
erforderlichen Verfahrensabläufen wie folgt:
Im Untergeschoss sind die Sanitärbereiche
(Schwarz-Weiß-Anlagen) für weibliche und männliche Beschäftigte, die
Registratur und die haustechnischen Anlagen untergebracht.
Im Erdgeschoss des Gebäudes befinden sich in
jeweils separaten Gebäudeblöcken die Bereiche Betriebspersonal Hauptkläranlage
mit Warte, Lager und Werkstätten sowie der Bereich Kanalbetrieb mit Garagen,
Lager und Werkstätten. Außerdem sind hier das Foyer und die Pforte mit
Krankenzimmer angeordnet.
In dem sich darüber befindenden Gebäuderiegel
sind das Labor und die Büroräume für die Verwaltung, mit folgenden Bereichen,
untergebracht:
·
Zweite
Werkleitung
·
Abteilung
Rechnungswesen und Verwaltung
·
Abteilung
Kanalbau mit den Sachgebieten Kanalneubau, Kanalbetrieb und
Grundstücksentwässerung
·
Abteilung
Kläranlagen mit den Sachgebieten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,
Kläranlagenbau, Labor und technischer Betrieb
Im 3. Obergeschoss sind
Schulungsräume und die Gemeinschaftsverpflegungsstätte vorgesehen.
3. Flächenbedarf
Die für die Baumaßnahmen benötigten Flächen
befinden sich ausschließlich im Besitz der Stadt Fürth und sind als
Vorbehaltsfläche für eventuelle Erweiterungsmaßnahmen der Hauptkläranlage
bereits vorgesehen. (siehe Lageplan M = 1: 500).
4. Kostenberechnung / Finanzierung
Die
Kostenberechnung des Objektplaners stellt sich wie folgt dargestellt und schließt mit Gesamtkosten in Höhe von 18.960.000 €
ab.
100 Grundstück - €
200 Herrichten
und Erschließen 123.000,00 €
300 Bauwerk
- Baukonstruktionen 9.645.183,74 €
400 Bauwerk
- Technische Anlagen 5.224.814,00 €
500 Außenanlagen
1.103.396,73 €
600 Ausstattung
und Kunstwerke 75.000,00 €
700 Baunebenkosten
2.784.160,08
€
Gesamtkosten 18.960.000,00 €
Bei Betrachtung der Kosten für das
Gesamtobjekt sind insbesondere die Kosten für die Technischen Anlagen und die
Baukonstruktion zu benennen. In den Kosten sind u. a. die Aufwendungen für die
technische Ausrüstung (Lüftung und Klimatisierung) sowie die Möblierung des
Labors inbegriffen. Weiterhin sind Kosten für den relativ aufwendigen Sanitär-
und Umkleidebereich mit Schwarz-Weiß-Trennung gemäß den Arbeitsschutzrichtlinien
einkalkuliert.
Aufgrund hoher Energiekosten ist ein
Verwaltungsbau mit hohem energetischem Standard (annähernd Passivhaus) geplant
worden.
Die notwendige Wärmeenergie wird hier mit
Wärme aus Abwasser und Solarthermie
bereitgestellt. Die Kosten für den Wärmetauscher und die Wärmepumpe sind
in den Objektkosten enthalten. Um die sich daraus ergebende Niedertemperatur zu
nutzen, erfolgt die Raumheizung über Deckenstrahlplatten. Für den Betrieb der
Werkstätten sind Starkstrom und ein ins Bauwerk integrierter Kran erforderlich.
Entsprechende Fernmeldeeinrichtungen für die notwendige Prozessleittechnik sind
ebenfalls in den Kosten beinhaltet.
Die Kosten für die Außenanlagen beinhalten im
Wesentlichen die erforderlichen Abwasseranlagen und –kanäle, Rigolen, die
Lüftungsanlagen und den Luftkanal für die Ansaugluft.
Die Finanzierung über die Jahre 2012 bis 2016
ist im Wirtschaftsplan der StEF berücksichtigt
5. Zeitliche Realisierung
Das Bauvorhaben soll gem. beiliegendem
Bauzeitenplan im Frühjahr 2014 begonnen werden und bis Ende 2015 abgeschlossen
sein.
6. Prüfung der Kostenberechnung
Die Kostenberechnung des Objektplaners wurde seitens GWF auf der Grundlage der
Kostenricht- und -kennwerte des Freistaates Bayern für Hochbauten überprüft und
als realistisch eingestuft. Dazu wird auf die Beschlussvorlage GWF/066/2013
verwiesen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
||||||||
Veranschlagung im
Wirtschaftsplan |
|||||||||||||||||||
|
nein |
|
ja |
im |
|
Invest.-Plan |
|
Erfolgsplan |
|||||||||||
|
nein |
|
ja |
Invest.-Nr. |
im |
|
Invest.-Plan |
|
Erfolgsplan |
||||||||||
|
nein |
|
ja |
Invest.-Nr. |
im |
|
Invest.-Plan |
|
Erfolgsplan |
||||||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
|||||||||||||||||||
Lageplan
Bauzeitenplan