Der Werkausschuss nimmt Kenntnis vom Hinweis auf das geprüfte Zahlenwerk zur Projektgenehmigung für den Neubau eines Betriebs- und Verwaltungsgebäudes StEF mit den notwendigen Funktionsbauten.
Die Kostenberechnung
des Objektplaners beläuft sich auf 18.960.000,00 Euro. Angesichts der Höhe
dieses Betrages beauftragt der Bau- und Werkausschuss die Überprüfung dieser
Kostenberechnung.
Nach überschlägiger Prüfung der Kosten durch die GWF sind
diese als realistisch einzustufen.
Die Prüfung beruht auf im staatlichen Hochbau üblichen Kennzahlen, bezogen auf
vier unterschiedlichen Berechnungsmethoden:
- €/m²
Nutzfläche der Kostengruppen 200-700 (200 Herrichten und Erschließen,
300 Bauwerk-Baukonstruktion, 400 Bauwerk-Technische Anlagen, 500 Außenanlagen, 600 Ausstattung, 700 Baunebenkosten), - €/m²
Nutzfläche der Kostengruppen 300-400 (300 Bauwerk-Baukonstruktion,
400 Bauwerk-Technische Anlagen), - €/m² Bruttogrundfläche und
- €/m² Bruttorauminhalt.
Demnach betragen die Baukosten für ein derartiges Gebäude zwischen 19 und 21 Mio. Euro. Die Kostenberechnung des Objektplaners erscheint aufgrund der notwendigen Ausstattung als vertretbar. Die Bewertung ist mit der Kämmerei abgestimmt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
-