Betreff
Zensus 2011 - Einwendungen gegen die Feststellungen der amtlichen Einwohnerzahlen
Vorlage
BA/005/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Von den Einwendungen der Stadt Fürth gegen die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl des Bayer. Statistischen Landesamtes im Rahmen des Zensus 2011 wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

 


Das Bayerische Statistische Landesamt teilte am 10.06.2013 das Ergebnis der Zensusauswertung 2011 für den Bereich der Stadt Fürth mit. Die Einwohnerzahl der Stadt Fürth hat sich darin gegenüber der amtlichen Fortschreibung der Volkszählung 1987 zwar um 323 Einwohner auf 116.640 zum 31.12.2011 erhöht, differiert aber mit denen unseres Einwohnermelderegisters trotzdem noch um ca. 1.800 Einwohner, die dort mehr registriert sind. Das Melderegister der Stadt Fürth weist zum 31.03.2013 insgesamt 120.699 Personen aus, welche mit Hauptwohnsitz in Fürth gemeldet sind, die Fortschreibung des Zensus 2011 berücksichtigt nur 118.892 Personen.

 

Das Bürgeramt, welches das Einwohnermelderegister verwaltet, ist der Auffassung, dass die Einwohnerzahlen des Melderegisters wohl realistischer sein müssten, als diejenigen des Zensus 2011.

 

Nach Rücksprache mit dem gemeinsamen Amt für Stadtforschung und Statistik in Nürnberg wurde in Erfahrung gebracht, dass das Verfahren zur Ermittlung der Einwohnerzahl weder hinsichtlich der Ausgestaltung der Stichprobe für Fürth noch hinsichtlich der Hochrechnung der Karteileichen und Fehlbestände transparent oder nachvollziehbar ist.

 

Aus diesem Grund wurden dem Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung die in der Anlage beigefügten Einwendungen im Rahmen des Anhörungsverfahrens vorgebracht.

 

Die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl des Bayerischen Statistischen Landesamtes haben konkrete Auswirkungen zum Finanzausgleich für die Stadt Fürth.

 

Aus diesem Grund ist die Stadt Fürth nicht bereit, die zu niedrige Einwohnerzahl hinzunehmen. Die Städte Nürnberg und Fürth erwarten, dass das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung ihre Einwendungen entsprechend würdigt. Mit einem Bescheid, der wieder verwaltungsgerichtlich anfechtbar wäre, ist ab Oktober 2013 zu rechnen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Einwendungsschreiben an Bayer. Statistisches Landesamt vom 30.08.2013