Der
Stadtrat ermächtigt die Verwaltungsratsmitglieder zu folgender Beschlussfassung
im Verwaltungsrat des KommunalBIT:
Der
Vorstand wird ermächtigt, bei der nächsten Generalversammlung den sich aus der
Anlage ergebenden Änderungen der ProVitako-Genossenschaftssatzung zuzustimmen.
Als Folge des FA/StR-Beschlusses vom 24.11.2010 ist KommunalBIT, mit 10 Geschäftsanteilen à 500 €, der ProVitako-Genossenschaft beigetreten.
Für
die ProVitako ist jetzt insbesondere eine Erweiterung von deren
Unternehmensgegenstand (§ 2 der Genossenschaftssatzung, ergänzt durch die
Präambel hierzu – vgl. Anlage –) beabsichtigt. Neben der bisherigen, primären
Funktion der Genossenschaft, die IT-Einkaufsaktivitäten ihrer Mitglieder zu
bündeln, ist jetzt ein darüber hinausgehendes Angebots- und Dienstleistungsspektrum
für die Mitglieder geplant. Dies soll insbesondere in Form des sog. „GovCloud“
erfolgen, als einem dann neuen Geschäftsbereich der ProVitako. Der
KommunalBIT-Vorstand steht in der FA-Sitzung am 23.10.2013 zur Verfügung, um
Inhalte und Intentionen dieser GovCloud näher zu erläutern.
·
Eine
wesentliche Basis zur Umsetzung des GovCloud ist die vergabefreie
Zusammenarbeit der Mitglieder innerhalb der Genossenschaft. Eine solche
Kooperation ist nur zulässig, wenn es sich bei den Partnern ausschließlich um
Mitglieder in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft handelt, die über die
zuständigen Gremien die Genossenschaft steuern.
·
Um
dies sicherzustellen, wurden die §§ 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) und 10
(Leitung der Genossenschaft) entsprechend modifiziert.
Überdies
liegt den beabsichtigten Änderungen (vgl. Anlage) Folgendes zugrunde:
·
In
§ 14 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis) soll mit Blick auf die weitere
Entwicklung der Genossenschaft die Möglichkeit geschaffen werden, hauptamtliche
Vorstände einstellen zu können. Je nach Geschäftsentwicklung der Genossenschaft
kann sich dies als notwendig erweisen.
·
Weitere
redaktionelle Änderungen ergeben sich aufgrund von rechtlichen Regelungen und
Klarstellungen in den §§ 6, 12, 29 und 38 der Satzung.
Aufgrund
der Regelung in der KommunalBIT-Unternehmenssatzung benötigt der Vorstand, dann
in seiner Eigenschaft als Vertreter von KommunalBIT in der
ProVitako-Generalversammlung, für die Zustimmung zur Änderung der
ProVitako-Genossenschaftssatzung einen Beschluss des
KommunalBIT-Verwaltungsrats (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 der KommunalBIT-Unternehmenssatzung).
Und die Verwaltungsratsmitglieder unterliegen hierzu den Weisungen ihrer Städte
(§ 6 Abs. 2 der KommunalBIT-Unternehmenssatzung).
Die
erläuterte Erweiterung des ProVitako-Unternehmensgegenstands ist seitens
KommunalBIT gem. Art. 89 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. 96 Abs. 2 GO
anzeigepflichtig. Auf Empfehlung des Fürther Beteiligungsmanagements ist
KommunalBIT hierzu bereits an die Rechtsaufsichtsbehörde herangetreten.
Die
ProVitako-Generalversammlung zur Änderung der Genossenschaftssatzung ist für
Ende November vorgesehen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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