Betreff
KommunalBIT, Änderung der Satzung der "ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister eG"
Vorlage
R II/050/2013
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltungsratsmitglieder zu folgender Beschlussfassung im Verwal­tungsrat des KommunalBIT:

Der Vorstand wird ermächtigt, bei der nächsten Generalversammlung den sich aus der Anlage ergebenden Änderungen der ProVitako-Genossenschaftssatzung zuzustimmen.

 


Als Folge des FA/StR-Beschlusses vom 24.11.2010 ist KommunalBIT, mit 10 Geschäftsanteilen à 500 €, der ProVitako-Genossenschaft beigetreten.

Für die ProVitako ist jetzt insbesondere eine Erweiterung von deren Unternehmensgegenstand (§ 2 der Genossenschaftssatzung, ergänzt durch die Präambel hierzu – vgl. Anlage –) beab­sichtigt. Neben der bisherigen, primären Funktion der Genossenschaft, die IT-Einkaufsaktivitä­ten ihrer Mitglieder zu bündeln, ist jetzt ein darüber hinausgehendes Angebots- und Dienstleis­tungsspektrum für die Mitglieder geplant. Dies soll insbesondere in Form des sog. „GovCloud“ erfolgen, als einem dann neuen Geschäftsbereich der ProVitako. Der KommunalBIT-Vorstand steht in der FA-Sitzung am 23.10.2013 zur Verfügung, um Inhalte und Intentionen dieser Gov­Cloud näher zu erläutern.

·      Eine wesentliche Basis zur Umsetzung des GovCloud ist die vergabefreie Zusammenarbeit der Mitglieder innerhalb der Genossenschaft. Eine solche Kooperation ist nur zulässig, wenn es sich bei den Partnern ausschließlich um Mitglieder in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft handelt, die über die zuständigen Gremien die Genossenschaft steuern.

·      Um dies sicherzustellen, wurden die §§ 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) und 10 (Leitung der Genossenschaft) entsprechend modifiziert.

 

Überdies liegt den beabsichtigten Änderungen (vgl. Anlage) Folgendes zugrunde:

·      In § 14 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis) soll mit Blick auf die weitere Entwicklung der Genossenschaft die Möglichkeit geschaffen werden, hauptamtliche Vorstände einstellen zu können. Je nach Geschäftsentwicklung der Genossenschaft kann sich dies als notwendig erweisen.

·      Weitere redaktionelle Änderungen ergeben sich aufgrund von rechtlichen Regelungen und Klarstellungen in den §§ 6, 12, 29 und 38 der Satzung.

Aufgrund der Regelung in der KommunalBIT-Unternehmenssatzung benötigt der Vorstand, dann in seiner Eigenschaft als Vertreter von KommunalBIT in der ProVitako-Generalversamm­lung, für die Zustimmung zur Änderung der ProVitako-Genossenschaftssatzung einen Be­schluss des KommunalBIT-Verwaltungsrats (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 der KommunalBIT-Unter­nehmenssatzung). Und die Verwaltungsratsmitglieder unterliegen hierzu den Weisungen ihrer Städte (§ 6 Abs. 2 der KommunalBIT-Unternehmenssatzung).

Die erläuterte Erweiterung des ProVitako-Unternehmensgegenstands ist seitens KommunalBIT gem. Art. 89 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. 96 Abs. 2 GO anzeigepflichtig. Auf Empfehlung des Fürther Beteiligungsmanagements ist KommunalBIT hierzu bereits an die Rechtsaufsichtsbehörde herangetreten.

Die ProVitako-Generalversammlung zur Änderung der Genossenschaftssatzung ist für Ende November vorgesehen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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