Die drei erforderlichen Stellplätze sind abzulösen.
Im Zuge des Neubaus
der Ganztagesbetreuung werden drei Stellplätze notwendig.
Für die
Unterbringung der Stellplätze wurden mehrere Standorte geprüft.
Eine Realisierung
auf dem Grundstück ist auf Grund der Topografie, der Nutzung des Pausenhofes
mit Verkehrserziehung und der Eingrünung nicht möglich.
Eine Anordnung der
Stellplätze vor dem bestehenden Hauptgebäude ist auf Grund der Gefährdung des
Baumbestandes und dem Wegfall der öffentlich genutzten Längsparkständen nicht
sinnvoll.
Die erforderlichen
Stellplätze können daher nicht auf dem Schulgrundstück geschaffen werden.
Die bestehende
Schule verfügt bisher ebenfalls über keine privat zugeordneten Stellplätze.
Auf Grund des
ausreichend erscheinenden Parkraumangebots (z. B. im Parkhaus Klinikum) und der
sehr guten Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln (S-Bahn, U-Bahn, Bus) sollen die drei Stellplätze gem. der
Stellplatzsatzung der Stadt Fürth abgelöst werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
24.000.-
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Lageplan