Betreff
Wirtschaftsplan 2014 der StEF
Vorlage
StEF/045/2013
Art
Beschlussvorlage - STEF

Der Werkausschuss nimmt den Wirtschaftsplan 2014 der StEF zur Kenntnis.

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan 2014 der Stadtentwässerung Fürth (StEF) zur Beschlussfassung.


Der Stadtrat beschließt Wirtschaftsplan 2014 der Stadtentwässerung Fürth.


Der Werkausschuss ist vorberatender Ausschuss für die StEF in allen Angelegenheiten die der Beschlussfassung des Stadtrates unterliegen.

 

Die wesentlichen Eckdaten des WiPl 2014 werden nachstehend zur Kenntnis gegeben.

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014

 

schließt im Erfolgsplan

 

                                       mit Erträgen von                                             25.894.200 €

                                       und Aufwendungen von                             24.651.429 €

 

und im                         Vermögensplan

 

                                       mit Einnahmen von                                       47.722.782 €

                                       und Ausgaben von                                        47.722.782 €

 

ab.

 

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen

Für Investitionen wird festgesetzt auf                                         21.960.070 €

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

im Vermögensplan beläuft sich

 

                                       im Jahr 2015 auf                                              30.850.000 €

                                       im Jahr 2016 auf                                              19.400.000 €

                                       und im Jahr 2017 auf                                     4.800.000 €

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur

rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf                    4.300.300 €

 

Die nicht verbrauchten Kreditermächtigungen aus dem Wirtschaftsjahr 2013 in Höhe

von 15.018.342,00 Euro werden nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2013 kraft Gesetz (Art. 71 Abs. 3 GO i. V. m. Art. 88 Abs. 5 Satz 1 GO) auf das Wirtschaftsjahr 2014 übertragen und stehen dort neben den Ansätzen für 2014 für Investitionen zur Verfügung.

 

 

Weitergehende Informationen sind dem WiPl zu entnehmen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

Nein

 

Ja

     

Veranschlagung im Wirtschaftsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

wenn nein, Deckungsvorschlag:

     

 

 


Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Fürth (StEF) für das Wirtschaftsjahr 2014
wird aufgelegt.