Betreff
Mittelfristige Finanzplanung 2013 - 2017
Vorlage
Käm/152/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

1. Der Stadtrat stimmt dem vorgelegten Finanzplan 2013 – 2017 grundsätzlich zu. Das Fi-nanzreferat wird ermächtigt, den Finanzplan an die Veränderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen 2014 ergeben. Der so veränderte Finanzplan stellt die Anlage zum Haushaltsplan 2014 gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-Kameralistik dar.

 

2. Sollten sich die Einnahmen und Ausgaben günstiger als im Haushaltsplan 2014 entwickeln, so sind die Verbesserungen zu nutzen, um

 

           die Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt zu erwirtschaften,

           die für 2014 vorgesehene Tilgung des Trägerdarlehens (4 717 T€) nicht bzw. nicht in

            voller Höhe in Anspruch zu nehmen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Mittelfristige Finanzplanung 2013 – 2017 – Entwurf

- Mittelfristige Finanzplanung 2013 – 2017 – Erläuterungen