Betreff
Neufassung des Betrauungsakts für das Klinikum Fürth (AöR)
Vorlage
Käm/161/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat beschließt die Neufassung des Betrauungsaktes für das Klinikum Fürth (Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Fürth).


In seiner Sitzung vom 24.11.2010 hat der Stadtrat auf der Basis von Vorgaben und Mustern des BKPV einen öffentlichen Auftrag (Betrauungsakt) für das Klinikum Fürth beschlossen, um den damaligen Vorgaben des europäischen Beihilferechts gerecht zu werden („Monti-Paket“). Mittlerweile haben sich im Bereich der maßgeblichen Vorschriften Novellierungen ergeben, die eine Neufassung des Betrauungsaktes erforderlich machen.

 

Im Rahmen der letzten großen Überarbeitung des Beihilferechts („Almunia-Paket“) sind zum 31.01.2012 folgende maßgeblichen Beschlüsse und Richtlinien neu in Kraft getreten:

 

-       Beschluss der Kommission 2012/21/EU („Freistellungsbeschluss“, ersetzt den bisherigen Beschluss 2005/842/EG),

-       Rahmen der EU 2012/C 8/03 (ersetzt den bisherigen Gemeinschaftsrahmen 2005/C 297/04),

-       Richtlinie der Kommission 2006/111/EG („Transparenzrichtlinie“, ersetzt die bisherige Richtlinie 2005/81/EG).

 

Der geltende Betrauungsakt für das Klinikum Fürth wurde auf Grundlage der neuen Rechtslage auf Änderungserfordernisse überprüft. Im Ergebnis steht fest, dass zwar überwiegend keine inhaltlichen Änderungen notwendig sind, insbesondere können die Modalitäten bezüglich des Betrauungsgegenstandes und der Ausgleichsleistungen beibehalten werden. Zwingend sind jedoch die Aufnahme einer Befristung sowie ein Verweis auf den geografischen Wirkungsbereich der erbrachten Dienstleistungen des betrauten Unternehmens.

 

Gemäß Art. 1 Abs. 2 des neuen Freistellungsbeschlusses darf die Laufzeit eines Betrauungsaktes höchstens zehn Jahre betragen. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist es jedoch möglich, dasselbe Unternehmen auch wieder für den nächsten Betrauungszeitraum auszuwählen.

Bezüglich des geografischen Wirkungsbereichs wurde die geltende Regelung des Krankenhausplans des Freistaats Bayern herangezogen („Versorgungsstufe II“, d.h. neben örtlicher Versorgung im Stadtgebiet auch überörtliche Schwerpunktaufgaben, beispielsweise für Bewohner im Landkreis Fürth).

 

Vor diesem Hintergrund soll der Betrauungsakt für das Klinikum Fürth als Neufassung beschlossen werden. Dabei soll kein spürbarer Übergang entstehen; alle für die Praxisabläufe relevanten Elemente können bruchfrei fortgeführt werden. Durch die Neufassung wird auch für die Zukunft eine rechtssichere Freistellung eventueller kommunaler Beihilfen für das Klinikum Fürth von der Notifizierungspflicht bei der Europäischen Kommission ermöglicht. 

 

Der neue Betrauungsakt erlangt seine Gültigkeit durch die Unterzeichnung des Oberbürgermeisters nach erfolgtem Stadtratsbeschluss und soll zum 01.02.2014 in Kraft treten.

 

Er soll zeitnah im Verwaltungsrat des Klinikums bekannt gegeben werden.

 

Ein in Fußnoten kommentierter Entwurf für die Neufassung des Betrauungsakts findet sich im Anhang. Der Entwurf ist zwischen Käm, Rf.II/BtM und der kaufmännischen Klinikumsverwaltung abgestimmt.

(Anmerkung: Der Entwurf enthält im Vergleich zum bisherigen Betrauungsakt diverse redaktionelle Korrekturen, die nicht speziell gekennzeichnet sind.)  


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1: Betrauungsakt Klinikum; Kommentierte Neufassung

2: Betrauungsakt Klinikum; alte Version zum Vergleich