Betreff
Ziele zum Haushalt - Selbstverpflichtung
Vorlage
Käm/163/2014
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bericht der Referentin.


Der Stadtrat hat am 26.01.2011 drei Ziele zum Haushalt beschlossen. Im Folgenden wird berichtet, ob bzw. in welchem Umfang diese Ziele bisher ganz oder teilweise erreicht wurden.

 

Ziel 1: Bis Ende 2016 muss erreicht werden, dass im Kern-Haushalt die laufenden Einnahmen alle laufenden Ausgaben decken.

 

Dieses Ziel wäre dann erreicht, wenn zum einen aus dem Vermögenshaushalt keine allgemeine Zuführung an den Verwaltungshaushalt erfolgen muss und zum anderen eine Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe der ordentlichen Tilgungen am Kreditmarkt erreicht würde.

 

Seit dem StR-Beschluss und auch in der mittelfristigen Finanzplanung musste keine allgemeine Zuführung mehr vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt erfolgen.

Die Pflichtzuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe

der ordentlichen Tilgungen am Kreditmarkt konnte im Rechnungsergebnis der Jahre 2011 und 2012 erreicht werden. Das Jahr 2013 kann noch nicht abschließend beurteilt werden. Für das Jahr 2014 ist eine allgemeine Zuführung von 13,4 Mio. € vorgesehen, die somit die ordentliche Tilgung am Kreditmarkt übersteigt. Dies soll nach der mittelfristigen Finanzplanung auch für die Jahre 2016 und 2017 gewährleistet

 

 

 

werden. 2015 soll die Zuführung nach der MIP 95 % der ordentlichen Tilgungen betragen. 2009 bzw. 2010 erreichte die allgem. Zuführung nur 33 % bzw. 25 %

der Pflichtzuführung. Die Steigerung ist also enorm.

 

Fazit: Das Ziel 1 wurde bzw. wird zum Großteil schon früher erreicht.

 

 

Ziel 2: Der Schuldenstand des Kernhaushaltes darf sich ab 2017 nicht mehr erhöhen.

 

Im Rechnungsergebnis 2012 sowie im vorläufigen Rechnungsergebnis 2013 hat es keine Netto-Neuverschuldung mehr gegeben. Im Jahr 2014 werden sogar 2,5 Mio. € Schulden abgebaut. Auch für die mittelfristige Finanzplanung ist keine Netto-Neuverschuldung mehr geplant, vielmehr sollen auch weiterhin Schulden abgebaut werden.

 

Fazit: Das Ziel 2 wurde vollumfänglich fünf Jahre eher erreicht.

 

 

Ziel 3: Ab 2017 Aufbau einer Rücklage, die mind. 15 Mio. € entspricht. Anschließend muss sich der Schuldenstand verringern, d.h. weniger Kredite aufgenommen werden, als die Summe der Tilgungsleistungen beträgt.

 

Die allgemeine Rücklage betrug zum Stand Dezember 2013 – nach Abzug der zweckgebundenen Rücklage –  4,95 Mio. € (zum Vergleich Stand 01.01.2010: Rücklage war nur 3.828,73 € hoch!). Eine Rücklage von 15 Mio. € existiert somit noch nicht. Allerdings wird ab 2014 mit dem Schuldenabbau in Höhe von 2,5 Mio. € begonnen.

 

Fazit: Dem Ziel „Aufbau einer Rücklage“ von 15 Mio. € konnte sehr viel näher gekommen werden. Der zweite Teil des Ziels 3 – nämlich der Abbau von Schulden – wird hingegen drei Jahre eher als geplant schon umgesetzt.

 

Das Finanzreferat bedankt sich beim Stadtrat für die im Jahr 2011 gesetzten Ziele, die auch mit einer Selbstverpflichtung verbunden waren, und bei der gesamten Stadtverwaltung, dass die Ziele in diesem hohen Ausmaß schon eher als erwartet umgesetzt werden konnten.

 

Über diese vom Stadtrat beschlossenen Finanzziele hinaus, konnte auch ein weiteres zum Amtsantritt gefasstes internes Ziel der Finanzreferentin „Senkung der Kassenkredite des Kernhaushalts um die Hälfte bis 31.12.2013“ (über)erfüllt werden. Am 01.01.2010 (Beginn der Amtszeit der Finanzreferentin) betrug die Höhe der Kassenkredite 58 Mio. €. Diese stiegen dann aufgrund der kritischen Haushaltssituation bis Juli 2010 auf 68 Mio. €. Zum 01.01.2014 beträgt der Kassenkreditbestand nur noch 2 Mio. €.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: