Betreff
Feuerwehrbeschaffungskartell - Vergleichsmodell des Städtetags
Vorlage
RA/012/2014
Art
Beschlussvorlage - AL

1. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss und der Stadtrat nehmen Kenntnis von der erfolgten Zahlung aus dem Vergleich, den der Städtetag mit den Feuerwehrkartellfirmen im Bereich „Löschfahrzeuge“ erarbeitet hat.

 

2. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss befürwortet, der Stadtrat beschließt die Teilnahme am Vergleichsverfahren des Städtetags zum „Drehleiterkartell“. Damit verbunden ist der Verzicht auf gerichtliche Geltendmachung eines Schadensersatzes gegen den Lieferanten. 


Auf die bisherigen Informationen zum Feuerwehrbeschaffungskartell wird verwiesen.

 

zu 1.: Mit Beschluss vom 25.07.2013 hatte der Stadtrat die Teilnahme am Vergleichsmodell des Städtetags im Bereich „Löschfahrzeuge“ beschlossen. Hierzu kann mitgeteilt werden, dass aus dem Vergleich € 6060,- an das Amt für Brand und Katastrophenschutz ausgezahlt wurden. Die vorsorglich geltend gemachten Schadensersatzansprüche gegen den (zwischenzeitlich insolventen) Lieferanten werden fallengelassen. Dieser Teil der Angelegenheit ist damit erledigt.

 

zu 2.: Kartellabsprachen wurden ferner im Bereich Drehleiterfahrzeuge aufgedeckt. Auch hier wurde durch den Städtetag ein Vergleichsmodell erarbeitet. Nähere Informationen enthalten die beiden in der Anlage beigefügte Schreiben des Städtetags vom September bzw. Dezember 2013.

 

Es wird geraten, auch in diesem Fall dem Vergleich beizutreten. Zwar ist die Lieferfirma des Drehleiterfahrzeugs (anders als im Fall der Löschfahrzeuge) nicht insolvent, jedoch ist die gerichtliche Verfolgung des Kartellschadens extrem aufwendig und risikobehaftet. Es würden erhebliche Kosten für Anwälte und vor allem Gutachter entstehen, die im Unterliegensfall von der Stadt zu tragen wären. Zudem bestünde die Gefahr, dass das betroffene Unternehmen doch noch zahlungsunfähig wird, wenn mehrere Kommunen den Klageweg beschreiten; dann würden die Kosten der Stadt selbst bei Obsiegen zufallen.

 

Für das im Kartellzeitraum angeschaffte Fahrzeug des Typs DLK 23-12 CS wurden bei Auslieferung im Jahr 2004 € 478.802,85 gezahlt. Der  - rein theoretisch - mögliche pauschale Schadensersatz von 15 % beliefe sich auf € 71.820,42. Die vom Städtetag beauftragten Gutachten haben jedoch nur weit geringere Schadenshöhen als 15 % belegt.

 

Die Vergleichssumme beträgt 14.500 €, die der Stadt ohne Prozessrisiko sicher wären, sofern genügend Kommunen dem Vergleich beitreten. Es wird daher empfohlen, dem Vergleichsmodell des  Städtetags beizutreten.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Rundschreiben des Deutschen Städtetags vom 19.09. und vom 11.12.2013