Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den veränderten förderfähigen Kosten.
Die Fa. Böhm KG plant in der Angerstraße 48 Krippen- und 50
Kindergartenplätze.
Die bisherige Planung weist Kosten in Höhe von ca. 2,6 Mio. € aus.
Diese Kosten wurden auch in den AJJ- und StR-Vorlagen (Beschlüsse vom
26.06.2013 bzw. 15.05.2013) zugrunde gelegt. Mit Mitteilung des
verantwortlichen Architekten vom 12.11.2013 an die Kämmerei, wird eine
Kostensteigerung auf nunmehr insgesamt 2.982.614,96 € eintreten. Dabei betragen
die Kosten für den Krippenbereich nunmehr 1.829.513,38 € (bisher 1.875.000 €)
und für den Kindergarten 1.153.101,58 € (725.000,00 €).
Um die Antragsfrist für den Krippenbereich (31.12.2013) einzuhalten
wurde der Förderantrag bereits mit den neuen Kosten bei der Regierung
von Mittelfranken von Mittelfranken eingereicht.
Zwischenzeitlich wurde die Kinderkrippe seitens der Regierung von
Mittelfranken bewilligt, für den Kindergarten liegt die Zustimmung zum
vorzeitigen Maßnahmenbeginn vor. Mit der Maßnahme kann somit begonnen werden.
Kindergarten Förderung (Art.
27 BayKiBiG i.V.m. Art. 10 FAG
Für den Kindergarten
ergeben sich gegenüber den bisherigen Festlegungen folgende Veränderungen:
Bezeichnung |
bisher |
neu |
Veränderung |
Gesamtkosten |
725.000,00 € |
1.153.101.58 € |
428.101,58 € |
Zuwendungsfähige
Kosten |
627.760,00 € |
990.511,83 € |
362.751,83 € |
Baukostenzuschuss
an Träger |
418.500,00 € |
660.275,19 € |
241.775,19 € |
davon Staatliche
Förderung |
167.400,00 € |
264.000,00 € |
96.600,00 € |
Verbleibende
städtische Mittel |
251.100,00 € |
396.275,19 € |
145.175,19 € |
Gegenüber dem
bisherigen Finanzierungsplan ergeben für den Kindergarten städtische Mehrkosten
i. H. v. 145.175,19 €.
Krippenförderung
(Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2014)
Durch die
Neuaufteilung der Kosten ergibt sich bei den anteiligen Kosten für die
Kinderkrippe eine Reduzierung um 45.486,62 €. Gegenüber der bisherigen
Förderhöhe ergeben sich dadurch jedoch keine Veränderungen, da die Maßnahme
nach der Kostenpauschale für Neubauten gefördert wird.
Finanzierungsplan für die Gesamtmaßnahme
Für die
Gesamtmaßnahme ergeben sich damit folgende Veränderungen:
Bezeichnung |
bisher |
neu |
Veränderung |
Gesamtkosten |
2.600.000,00 € |
2.982.614,96 € |
382.614,96 € |
Zuwendungsfähige
Kosten |
2.270.176,00 € |
2.632.927,83 € |
362.751,83 € |
Zuschuss an
Träger |
1.836.208,00 € |
2.077.983,19 € |
241.775,19 € |
davon Staatliche
Förderung |
1.360.400,00 € |
1.457.000,00 € |
96.600,00 € |
Verbleibende
städtische Mittel |
475.808,00 € |
620.983,19 € |
145.175,19 € |
Es ergibt sich
folgender neuer Finanzierungsplan
1.193.000,00 € Staatl.
Förderung aus Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“
264.000,00 € Staatl. Förderung gem. Art. 10 FAG
620.983,19 € Anteil Stadt Fürth
904.631,77 € Anteil Firma Böhm KG
2.982.614,96 € Gesamtkosten
Der städt. Anteil erhöht sich somit von 475.808,00 € auf 620.983,19 €, also
rechnerisch
um 145.175,19 €.
Für die Maßnahme sind die Mittel bereits eingeplant.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Kostenaufstellung