Betreff
Kindertagesstätte Angerstraße (48 Krippen-/50 Kindergartenplätze) - Veränderung bei den förderfähigen Kosten
Vorlage
JgA/143/2014
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den veränderten förderfähigen Kosten.

 


Die Fa. Böhm KG plant in der Angerstraße 48 Krippen- und 50 Kindergartenplätze.

Die bisherige Planung weist Kosten in Höhe von ca. 2,6 Mio. € aus. Diese Kosten wurden auch in den AJJ- und StR-Vorlagen (Beschlüsse vom 26.06.2013 bzw. 15.05.2013) zugrunde gelegt. Mit Mitteilung des verantwortlichen Architekten vom 12.11.2013 an die Kämmerei, wird eine Kostensteigerung auf nunmehr insgesamt 2.982.614,96 € eintreten. Dabei betragen die Kosten für den Krippenbereich nunmehr 1.829.513,38 € (bisher 1.875.000 €) und für den Kindergarten 1.153.101,58 € (725.000,00 €).

Um die Antragsfrist für den Krippenbereich (31.12.2013) einzuhalten wurde der Förderantrag bereits mit den neuen Kosten bei der Regierung von Mittelfranken von Mittelfranken eingereicht.

Zwischenzeitlich wurde die Kinderkrippe seitens der Regierung von Mittelfranken bewilligt, für den Kindergarten liegt die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vor. Mit der Maßnahme kann somit begonnen werden.

 

 

 

 

Kindergarten Förderung (Art. 27 BayKiBiG i.V.m. Art. 10 FAG

 

Für den Kindergarten ergeben sich gegenüber den bisherigen Festlegungen folgende Veränderungen:

 

 

Bezeichnung

 

bisher

 

 

neu

 

 

Veränderung

 

Gesamtkosten

725.000,00 €

1.153.101.58 €

428.101,58 €

Zuwendungsfähige Kosten

627.760,00 €

990.511,83 €

362.751,83 €

Baukostenzuschuss an Träger

418.500,00 €

660.275,19 €

241.775,19 €

davon Staatliche Förderung

167.400,00 €

264.000,00 €

96.600,00 €

Verbleibende städtische Mittel

251.100,00 €

396.275,19 €

145.175,19 €

 

Gegenüber dem bisherigen Finanzierungsplan ergeben für den Kindergarten städtische Mehrkosten i. H. v. 145.175,19 €.

 

Krippenförderung (Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2014)

 

Durch die Neuaufteilung der Kosten ergibt sich bei den anteiligen Kosten für die Kinderkrippe eine Reduzierung um 45.486,62 €. Gegenüber der bisherigen Förderhöhe ergeben sich dadurch jedoch keine Veränderungen, da die Maßnahme nach der Kostenpauschale für Neubauten gefördert wird.

 

Finanzierungsplan für die Gesamtmaßnahme

 

Für die Gesamtmaßnahme ergeben sich damit folgende Veränderungen:

 

 

Bezeichnung

 

bisher

 

 

neu

 

 

Veränderung

 

Gesamtkosten

2.600.000,00 €

  2.982.614,96 €

382.614,96 €

Zuwendungsfähige Kosten

2.270.176,00 €

2.632.927,83 €

362.751,83 €

Zuschuss an Träger

1.836.208,00 €

2.077.983,19 €

241.775,19 €

davon Staatliche Förderung

1.360.400,00 €

1.457.000,00 €

96.600,00 €

Verbleibende städtische Mittel

475.808,00 €

620.983,19 €

145.175,19 €

 

Es ergibt sich folgender neuer Finanzierungsplan

 

 1.193.000,00 €     Staatl. Förderung aus Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 

    264.000,00 €     Staatl. Förderung gem. Art. 10 FAG

    620.983,19 €     Anteil Stadt Fürth

    904.631,77 €     Anteil Firma Böhm KG 

 

 2.982.614,96 €     Gesamtkosten

 

 

Der städt. Anteil erhöht sich somit von  475.808,00 € auf 620.983,19 €, also rechnerisch
um 145.175,19 €.

Für die Maßnahme sind die Mittel bereits eingeplant.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Kostenaufstellung