Vorab ist zu
erwähnen, dass der „Vorfall“ sich bereits am 21.04.2011, also vor knapp 3
Jahren ereignet hat. Schriftliche Aufzeichnung exestieren nicht, der
Sachverhalt musste aus diesem Grund aus den Erinnerungen des Sachgebietsleiters
rekonstruiert werden.
1)
Trifft es zu, dass am 21.04.2011 in der Gustavstr. 41,
I.OG eine Sperrmüllabfuhr stattgefunden hat?
Grundsätzlich ist zu sagen, dass von Seiten der
Abfallwirtschaft niemals Sperrmülltermine „geschossweise“ vergeben werden. Die
Termine werden nur bezogen auf die Adresse terminiert.
Aber selbst hier muss die Anfrage klar und deutlich verneint
werden. Für den 21.04.2011 war für das Anwesen Gustavstr. 41 KEIN
Sperrmülltermin vereinbart.
An diesem Tag, es war der Gründonnerstag, ging beim
Sachgebietsleiter ein Anruf ein, dass es
in der Gustavstraße aussehe „wie bei den Schweinen“. Wer dieser Anrufer war,
kann nicht mehr gesagt werden. Da diese Anrufe nicht Neues sind und auch nicht
der einzige in dieser Richtung war, wurden die Zivildienstleistenden
verständigt um den Müll, der nicht genauer beschrieben war, abzuholen.
Gleichzeitig wurden sie auch an die bekannten Plätze in der Gustavstraße
geschickt um dort zu überprüfen, ob wieder etwas abgelegt wurde. Dies sind
folgende Plätze die mind. wöchentlich überprüft werden:
Gustavstr/Schindelgasse, Gustavstr/Mühlstraße, Mühlstr./Duckla und Grüner
Markt/Norma.
Da es der Gründonnerstag gewesen ist, wurde seitens des
Sachgebietsleiters darauf gedrängt, dies noch am selben Tag zu erledigen. Der
Müll sollte nicht über die Osterfeiertage liegen bleiben.
Die Zivildienstleistenden, die bis Mitte 2011 die Aufgabe zur
Beseitigung der wilden Müllplätze hatten, waren mit einem VW-Bus Fü-2020
unterwegs.
Es handelte sich nicht um eine reguläre Sperrmüllabfuhr. Es
waren weder das Sperrmüllfahrzeug, noch das sog. Eisenauto bei der Abholung
beteiligt.
Es war die Beseitigung eines gemeldeten „Wilden Mülls“.
2)
Falls es eine solche gab, zu welcher Tageszeit wurde
sie durchgeführt?
Bei der Beseitigung von wilden „Müllplätzen“ wird keine
Uhrzeit vermerkt.
3)
Ist der Stadt bekannt, ob der Eigentümer der Wohnung
mit dieser Sperrmüllabfuhr, so es eine gab, einverstanden war?
Da es sich nicht um eine Sperrmüllabfuhr gehandelt hat, war
kein Verursacher bekannt.
4)
Wer hat diese Sperrmüllabfuhr, so es eine gab,
beauftragt oder angefordert?
Siehe oben
5)
Ist der Stadt bekannt, dass bei dieser
Sperrmüllabfuhr, so es eine gab, das komplette Kinderzimmer inklusive aller
Kleidungsstücke und Spielsachen eines fünfjährigen Kindes entsorgt wurde?
Weder bei der Entsorgung von „Wildem Müll“ noch bei
Sperrmüllabfuhren wird notiert um welche Gegenstände es sich gehandelt hat.
6)
Ist der Stadt bekannt, dass es sich bei dem
Betroffenen um einen alleinerziehenden Vater gehandelt hat, der an Diabetes
leidet und Fürther mit Migrationshintergrund ist?
Die Stadt Fürth verlangt bei der Beseitigung von „Wildem
Müll“ (auch nicht bei Sperrmüll) von den Anwohnern weder ein
Gesundheitszeugnis, eine Abstammungserklärung noch einen Nachweis über den
Familienstand.
7)
Hiermit bitte ich um Aufklärung der Umstände dieser
Aktion, insbesondere, ob diese aktenkundig bei der Stadt Fürth ist.
Die Umstände dürften mit den Erläuterungen 1 – 6 aufgeklärt
sein. Am Tag gibt es mehrere Meldungen (Bürger, Polizei, Stadträte,
Straßenbegeher….) über „Wilde Müllplätze“. Diese werden schnell und
unbürokratisch abgearbeitet. Akten liegen nicht vor.
8)
Hiermit bitte ich um Stellungnahme bezüglich eines
Schreibens vom 24.10.2012 an das Amtsgericht Fürth zum Aktenzeichen AZ370C
1810/12, insbesondere ob daran Mitarbeiter der Stadt Fürth beteiligt waren.
Der Fürther Stadtverwaltung sind weder solche Schreiben noch
ein gerichtliches Verfahren bekannt, die Stadt als juristische Person war auch
in keinerlei Rechtsstreit im o.g. Zusammenhang verwickelt.
Ob einzelne Mitarbeiter möglicherweise als Privatperson
gerichtliche Schreiben erhalten haben, kann nicht ausgeschlossen werden, ist
für die Stadt aber ohne Belang.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||