Betreff
Anfrage von Frau StR Lau, FWF vom 16.12.2013 - Sperrmüllentsorgung Gustavstraße am 21.04.2011
Vorlage
Abf/046/2014
Aktenzeichen
III-70
Art
Beschlussvorlage - AL

 

Vorab ist zu erwähnen, dass der „Vorfall“ sich bereits am 21.04.2011, also vor knapp 3 Jahren ereignet hat. Schriftliche Aufzeichnung exestieren nicht, der Sachverhalt musste aus diesem Grund aus den Erinnerungen des Sachgebietsleiters rekonstruiert werden.

 

 

1)      Trifft es zu, dass am 21.04.2011 in der Gustavstr. 41, I.OG eine Sperrmüllabfuhr stattgefunden hat?

Grundsätzlich ist zu sagen, dass von Seiten der Abfallwirtschaft niemals Sperrmülltermine „geschossweise“ vergeben werden. Die Termine werden nur bezogen auf die Adresse terminiert.

Aber selbst hier muss die Anfrage klar und deutlich verneint werden. Für den 21.04.2011 war für das Anwesen Gustavstr. 41 KEIN Sperrmülltermin vereinbart.

 

An diesem Tag, es war der Gründonnerstag, ging beim Sachgebietsleiter  ein Anruf ein, dass es in der Gustavstraße aussehe „wie bei den Schweinen“. Wer dieser Anrufer war, kann nicht mehr gesagt werden. Da diese Anrufe nicht Neues sind und auch nicht der einzige in dieser Richtung war, wurden die Zivildienstleistenden verständigt um den Müll, der nicht genauer beschrieben war, abzuholen. Gleichzeitig wurden sie auch an die bekannten Plätze in der Gustavstraße geschickt um dort zu überprüfen, ob wieder etwas abgelegt wurde. Dies sind folgende Plätze die mind. wöchentlich überprüft werden: Gustavstr/Schindelgasse, Gustavstr/Mühlstraße, Mühlstr./Duckla und Grüner Markt/Norma.

Da es der Gründonnerstag gewesen ist, wurde seitens des Sachgebietsleiters darauf gedrängt, dies noch am selben Tag zu erledigen. Der Müll sollte nicht über die Osterfeiertage liegen bleiben.

Die Zivildienstleistenden, die bis Mitte 2011 die Aufgabe zur Beseitigung der wilden Müllplätze hatten, waren mit einem VW-Bus Fü-2020 unterwegs.

 

Es handelte sich nicht um eine reguläre Sperrmüllabfuhr. Es waren weder das Sperrmüllfahrzeug, noch das sog. Eisenauto bei der Abholung beteiligt.

Es war die Beseitigung eines gemeldeten „Wilden Mülls“.

 

 

2)      Falls es eine solche gab, zu welcher Tageszeit wurde sie durchgeführt?

Bei der Beseitigung von wilden „Müllplätzen“ wird keine Uhrzeit vermerkt.

 

 

3)      Ist der Stadt bekannt, ob der Eigentümer der Wohnung mit dieser Sperrmüllabfuhr, so es eine gab, einverstanden war?

Da es sich nicht um eine Sperrmüllabfuhr gehandelt hat, war kein Verursacher bekannt.

 

 

4)      Wer hat diese Sperrmüllabfuhr, so es eine gab, beauftragt oder angefordert?

Siehe oben

 

 

5)      Ist der Stadt bekannt, dass bei dieser Sperrmüllabfuhr, so es eine gab, das komplette Kinderzimmer inklusive aller Kleidungsstücke und Spielsachen eines fünfjährigen Kindes entsorgt wurde?

Weder bei der Entsorgung von „Wildem Müll“ noch bei Sperrmüllabfuhren wird notiert um welche Gegenstände es sich gehandelt hat.

 

 

6)      Ist der Stadt bekannt, dass es sich bei dem Betroffenen um einen alleinerziehenden Vater gehandelt hat, der an Diabetes leidet und Fürther mit Migrationshintergrund ist?

Die Stadt Fürth verlangt bei der Beseitigung von „Wildem Müll“ (auch nicht bei Sperrmüll) von den Anwohnern weder ein Gesundheitszeugnis, eine Abstammungserklärung noch einen Nachweis über den Familienstand.

 

 

7)      Hiermit bitte ich um Aufklärung der Umstände dieser Aktion, insbesondere, ob diese aktenkundig bei der Stadt Fürth ist.

Die Umstände dürften mit den Erläuterungen 1 – 6 aufgeklärt sein. Am Tag gibt es mehrere Meldungen (Bürger, Polizei, Stadträte, Straßenbegeher….) über „Wilde Müllplätze“. Diese werden schnell und unbürokratisch abgearbeitet. Akten liegen nicht vor.

 

8)      Hiermit bitte ich um Stellungnahme bezüglich eines Schreibens vom 24.10.2012 an das Amtsgericht Fürth zum Aktenzeichen AZ370C 1810/12, insbesondere ob daran Mitarbeiter der Stadt Fürth beteiligt waren.

 

Der Fürther Stadtverwaltung sind weder solche Schreiben noch ein gerichtliches Verfahren bekannt, die Stadt als juristische Person war auch in keinerlei Rechtsstreit im o.g. Zusammenhang verwickelt.

Ob einzelne Mitarbeiter möglicherweise als Privatperson gerichtliche Schreiben erhalten haben, kann nicht ausgeschlossen werden, ist für die Stadt aber ohne Belang.

 

 

   

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: