Der Umweltausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis.
Nachfolgend wird ein Überblick über die entsprechenden Aktivitäten des Upl von 1989 – 2004 gegeben. Weiterhin erfolgen einige Ausführungen zum Antrag.
1.
Anfänge (Veranlassung und Erfassung der
Verdachtsanwesen)
Erste Indizien für nachhaltige
Folgen der Spiegelherstellung in Fürth hatten sich 1989 durch div.
Raumluftmessungen im Amtshaus Kohlenmarkt 3 ergeben. In voller Tragweite
evident wurde die Quecksilber (Hg) - Problematik aber erst durch eine
umfassende Bestandsaufnahme (historische Erkundung) und orientierende
Gebäudeuntersuchungen‚ (1991- 1993).
Durch die historische Erkundung
wurden insgesamt 264 Verdachtsanwesen erfasst, v. a. aus alten Adressbüchern.
Mittels ergänzender Bauaktenauswertung reduzierten sich konkrete
Verdachtsmomente auf 124 Anwesen, die dann durch ein Raumluft-Monitoring
orientierend untersucht wurden. Insgesamt wurden 45 unterschiedlich Hg-belastete
Objekte bekannt.
2.
Modellstudie „Hg-Sanierung Fürth“ und
Förderprogramm „Hg-Altstandorte“
Da den Stand der Technik
repräsentierende Sanierungsverfahren nicht verfügbar waren, wurde 1993 – 1995
eine Modellstudie durchgeführt, um 2 benachbarte Anwesen in der Blumenstraße
exemplarisch zu sanieren. Die Kosten dafür beliefen sich auf 1,38 Mio € mit
Anteilfinanzierung durch GAB mbH (60 %), StMLU (30 %) und Stadt Fürth (10 %).
1996 wurde mit der GAB mbH ein
Förderprogramm initiiert. Die sanierungsvorbereitende Detailuntersuchung incl.
Kostenschätzung/Sanierungskonzept wurde zunächst mit 75 % bezuschusst, die
Gesamtmaßnahme mit max. 40 % der förderfähigen Kosten (incl.
Detailuntersuchung). Das Förderprogramm wurde im Oktober 2004 abgeschlossen.
Die förderfähigen Gesamtkosten beliefen sich zum 05.10.2004 auf
3.100.853,83 €, die investierten Fördermittel auf 1.168.539,55 € mit
Zuschussanteilen der GAB mbH von 870.189,02 € (74,47 %) und einem Beitrag der
Stadt Fürth von 298.350,52 € (25,53 %). Modellstudie und Förderprogramm waren
freiwillige Leistungen, eine Rechtspflicht der Stadt Fürth war insoweit nicht
gegeben.
3.
Durchgeführte Detailuntersuchungen und
Sanierungen
Im Rahmen des Förderprogramms
wurden 30 Anwesen detailuntersucht. Bei 4 weiteren Objekten waren Detailuntersuchungen
bereits zuvor (Modellstudie) bzw. ohne Zuschüsse (2 städt. Anwesen)
durchgeführt worden. Sanierungsmaßnahmen wurden incl. ehemaliges
Amtshaus Kohlenmarkt (dort reduzierte Förderpauschale) in 16 Objekten (Voll-
oder Teilsanierungen) bezuschusst. Unter Berücksichtigung der 2 Modellanwesen
und der Königstraße 89 (Jüd. Museum) wurden insgesamt in 19 Fällen
fachtechnisch dokumentierte Hg-Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.
Abzüglich der 19 Anwesen und
eines Standortes ohne Handlungsbedarf verblieben somit 14 detailuntersuchte
Anwesen, für die Sanierungsempfehlungen ausgesprochen, diese aber nicht
umgesetzt wurden sowie 11 Anwesen ohne Schadensabgrenzung, bei denen die
Eigentümer - trotz mehrfachen Förderangebots - kein Interesse hatten. Insofern
waren Anfang 2005 noch 25 Hg-Altstandorte (57 %) mit unterschiedlichen
Gebäudebelastungen registriert, die nicht saniert oder nicht näher untersucht
wurden.
4.
Zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen
Unter Nr. 1 wird ein Sachstandsbericht
zur Quecksilberlastung im Stadtgebiet Fürth insbesondere in Wohngebäuden und
der Umgang damit beantragt, in dem u. a. auch auf Sanierungsauflagen bzw.
–verpflichtungen eingegangen werden soll.
Bezüglich des Sachstandes kann
ergänzend zu den o.g. Ausführungen grundsätzlich auf den zusammenfassenden
Bericht im Umweltausschuss am 09.12.2004 („Förderprogramm
Quecksilber-Altstandorte“ – Abschlussbericht“) verwiesen werden. Damit
wurde die Hg-Thematik seitens Upl abgeschlossen, am szt. dargestellten
Sachstand dürfte sich somit in den letzten 9 Jahren wenig geändert haben.
Einzelnen Altlastenanfragen
seither lagen zwar Absichtsbekundungen zur HG-Sanierung zu Grunde bzw. waren
solche zu vermuten, ob es aber tatsächlich zu Maßnahmen kam, ist nicht bekannt.
Derzeit beabsichtigt eine Projektentwicklungsgesellschaft ein Anwesen zu
sanieren und hat – nach eigenen Angaben – in der 51. KW 2013 bei der Stadt
Fürth einen Antrag auf Erlaubnis zum Rückbau des (hochbelasteten)
Seitengebäudes gestellt.
Sanierungsauflagen werden durch die Bauaufsicht festgelegt.
Primäre Fragen bei Hg-Sanierungen in Gebäuden sind baurechtlicher Art,
insbesondere die Anforderungen zum „Schutz gegen Einwirkungen“ nach Art. 11
Bayerische Bauordnung (BayBO), konkret die Abwehr von Gefahren durch chemische
Einflüsse. Dies ist von BaF mit dem Landratsamt Fürth, Gesundheitsamt,
abzustimmen.
Sanierungsverpflichtungen für Hg-belastete Gebäude gab es nach
hiesiger Kenntnis bislang nicht.
Gemäß Nr. 2 des Antrags soll
dargelegt werden, unter welchen Voraussetzungen welche Personengruppen Informationen
über Hg-Belastungen von Wohnungen und Häusern erhalten.
Hier gelten die allgemeinen
Anforderungen wie bei Auskünften aus dem Kataster über altlastenverdächtige
Flächen und Altlasten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden generell eine
Vollmacht des Grundstückseigentümers/der Grundstückseigentümerin und ein
aktueller Grundbuchauszug als Eigentumsbestätigung gefordert. Eine
Auskunftserteilung an Mieter/Mieterinnen oder Pächter/Pächterinnen ist ggf.
auch ohne das Einverständnis der Eigentümer/Eigentümerinnen möglich, sofern
entsprechende Berechtigungsnachweise (Miet- bzw. Pachtvertrag) vorgelegt
werden.
Auf das entsprechende
Antragsformular wird verwiesen. Dieses ist im Internet unter http://www.fuerth.de/Home/stadtentwicklung/umwelt/umweltinfo/Antrag-Altablagerungen-Altlasten.aspx verfügbar.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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