Betreff
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.01.2014 - Sachstandsbericht Quecksilberbelastung im Stadtgebiet Fürth
Vorlage
OA/084/2014
Aktenzeichen
III/OA/U
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Umweltausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis.


Nachfolgend wird ein Überblick über die entsprechenden Aktivitäten des Upl von 1989 – 2004 gegeben. Weiterhin erfolgen einige Ausführungen zum Antrag.

 

1.    Anfänge (Veranlassung und Erfassung der Verdachtsanwesen)

 

Erste Indizien für nachhaltige Folgen der Spiegelherstellung in Fürth hatten sich 1989 durch div. Raumluftmessungen im Amtshaus Kohlenmarkt 3 ergeben. In voller Tragweite evident wurde die Quecksilber (Hg) - Problematik aber erst durch eine umfassende Bestandsaufnahme (historische Erkundung) und orientierende Gebäudeuntersuchungen‚ (1991- 1993).

 

Durch die historische Erkundung wurden insgesamt 264 Verdachtsanwesen erfasst, v. a. aus alten Adressbüchern. Mittels ergänzender Bauaktenauswertung reduzierten sich konkrete Verdachtsmomente auf 124 Anwesen, die dann durch ein Raumluft-Monitoring orientierend untersucht wurden. Insgesamt wurden 45 unterschiedlich Hg-belastete Objekte bekannt.

 

2.    Modellstudie „Hg-Sanierung Fürth“ und Förderprogramm „Hg-Altstandorte“

 

Da den Stand der Technik repräsentierende Sanierungsverfahren nicht verfügbar waren, wurde 1993 – 1995 eine Modellstudie durchgeführt, um 2 benachbarte Anwesen in der Blumenstraße exemplarisch zu sanieren. Die Kosten dafür beliefen sich auf 1,38 Mio € mit Anteilfinanzierung durch GAB mbH (60 %), StMLU (30 %) und Stadt Fürth (10 %).

 

1996 wurde mit der GAB mbH ein Förderprogramm initiiert. Die sanierungsvorbereitende Detailuntersuchung incl. Kostenschätzung/Sanierungskonzept wurde zunächst mit 75 % bezuschusst, die Gesamtmaßnahme mit max. 40 % der förderfähigen Kosten (incl. Detailuntersuchung). Das Förderprogramm wurde im Oktober 2004 abgeschlossen. Die förderfähigen Gesamtkosten beliefen sich zum 05.10.2004 auf 3.100.853,83 €, die investierten Fördermittel auf 1.168.539,55 € mit Zuschussanteilen der GAB mbH von 870.189,02 € (74,47 %) und einem Beitrag der Stadt Fürth von 298.350,52 € (25,53 %). Modellstudie und Förderprogramm waren freiwillige Leistungen, eine Rechtspflicht der Stadt Fürth war insoweit nicht gegeben.

 

3.    Durchgeführte Detailuntersuchungen und Sanierungen

 

Im Rahmen des Förderprogramms wurden 30 Anwesen detailuntersucht. Bei 4 weiteren Objekten waren Detailuntersuchungen bereits zuvor (Modellstudie) bzw. ohne Zuschüsse (2 städt. Anwesen) durchgeführt worden. Sanierungsmaßnahmen wurden incl. ehemaliges Amtshaus Kohlenmarkt (dort reduzierte Förderpauschale) in 16 Objekten (Voll- oder Teilsanierungen) bezuschusst. Unter Berücksichtigung der 2 Modellanwesen und der Königstraße 89 (Jüd. Museum) wurden insgesamt in 19 Fällen fachtechnisch dokumentierte Hg-Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.

 

Abzüglich der 19 Anwesen und eines Standortes ohne Handlungsbedarf verblieben somit 14 detailuntersuchte Anwesen, für die Sanierungsempfehlungen ausgesprochen, diese aber nicht umgesetzt wurden sowie 11 Anwesen ohne Schadensabgrenzung, bei denen die Eigentümer - trotz mehrfachen Förderangebots - kein Interesse hatten. Insofern waren Anfang 2005 noch 25 Hg-Altstandorte (57 %) mit unterschiedlichen Gebäudebelastungen registriert, die nicht saniert oder nicht näher untersucht wurden.


 

4.    Zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen

 

Unter Nr. 1 wird ein Sachstandsbericht zur Quecksilberlastung im Stadtgebiet Fürth insbesondere in Wohngebäuden und der Umgang damit beantragt, in dem u. a. auch auf Sanierungsauflagen bzw. –verpflichtungen eingegangen werden soll.

 

Bezüglich des Sachstandes kann ergänzend zu den o.g. Ausführungen grundsätzlich auf den zusammenfassenden Bericht im Umweltausschuss am 09.12.2004 („Förderprogramm Quecksilber-Altstandorte“ – Abschlussbericht“) verwiesen werden. Damit wurde die Hg-Thematik seitens Upl abgeschlossen, am szt. dargestellten Sachstand dürfte sich somit in den letzten 9 Jahren wenig geändert haben.

 

Einzelnen Altlastenanfragen seither lagen zwar Absichtsbekundungen zur HG-Sanierung zu Grunde bzw. waren solche zu vermuten, ob es aber tatsächlich zu Maßnahmen kam, ist nicht bekannt. Derzeit beabsichtigt eine Projektentwicklungsgesellschaft ein Anwesen zu sanieren und hat – nach eigenen Angaben – in der 51. KW 2013 bei der Stadt Fürth einen Antrag auf Erlaubnis zum Rückbau des (hochbelasteten) Seitengebäudes gestellt.

 

Sanierungsauflagen werden durch die Bauaufsicht festgelegt. Primäre Fragen bei Hg-Sanierungen in Gebäuden sind baurechtlicher Art, insbesondere die Anforderungen zum „Schutz gegen Einwirkungen“ nach Art. 11 Bayerische Bauordnung (BayBO), konkret die Abwehr von Gefahren durch chemische Einflüsse. Dies ist von BaF mit dem Landratsamt Fürth, Gesundheitsamt, abzustimmen.

 

Sanierungsverpflichtungen für Hg-belastete Gebäude gab es nach hiesiger Kenntnis bislang nicht.

 

Gemäß Nr. 2 des Antrags soll dargelegt werden, unter welchen Voraussetzungen welche Personengruppen Informationen über Hg-Belastungen von Wohnungen und Häusern erhalten.

 

Hier gelten die allgemeinen Anforderungen wie bei Auskünften aus dem Kataster über altlastenverdächtige Flächen und Altlasten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden generell eine Vollmacht des Grundstückseigentümers/der Grundstückseigentümerin und ein aktueller Grundbuchauszug als Eigentumsbestätigung gefordert. Eine Auskunftserteilung an Mieter/Mieterinnen oder Pächter/Pächterinnen ist ggf. auch ohne das Einverständnis der Eigentümer/Eigentümerinnen möglich, sofern entsprechende Berechtigungsnachweise (Miet- bzw. Pachtvertrag) vorgelegt werden.

 

Auf das entsprechende Antragsformular wird verwiesen. Dieses ist im Internet unter http://www.fuerth.de/Home/stadtentwicklung/umwelt/umweltinfo/Antrag-Altablagerungen-Altlasten.aspx verfügbar.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: