1. Der Bau-und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferenten zustimmend zur
Kenntnis.
2. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat das Änderungsverfahren für den
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan zur Digitalisierung und Aktualisierung
der analogen Planfassung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
förmlich einzuleiten.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan
der Stadt Fürth stammt aus dem Jahre 2006 und wurde mit den seinerzeit zur
Verfügung stehenden Mitteln zwar digital, aber mit einer analogen
Kartengrundlage erstellt. Aus heutiger Sicht entspricht diese Arbeitsgrundlage
nicht mehr dem Stand der Technik, wie sie für die vorbereitende Bauleitplanung
(Flächennutzungsplanung) erforderlich wäre.
Daher soll der Flächennutzungsplan seitens des Stadtplanungsamtes Fürth
auf eine komplett digitale und aktuelle Datengrundlage gestellt und alle
zwischenzeitlich durchgeführten und genehmigten Änderungsverfahren in diesen
Plan eingearbeitet werden, um eine aktuelle und lesbare Neufassung zu erhalten.
Die Vorteile bestehen vor allem in der Nachführbarkeit der
Vermessungsdaten sowie der Qualität der Plandarstellung. Zudem sind künftige
Änderungen des Flächennutzungsplanes erheblich effektiver umsetzbar und der
Datenaustausch wird wesentlich erleichtert.
In den digitalen Flächennutzungsplan sollen darüber hinaus nach anderen
Gesetzen fest-gesetzte Fachplanungen in ihrer aktuellen Fassung nachrichtlich
übernommen werden.
Hierzu zählen u. a. Überschwemmungsgebiete, Landschaftsschutzgebiete,
Naturdenkmäler, Versorgungsleitungen und Richtfunktrassen. Insbesondere im
Bereich der Überschwemmungs-gebiete hat es in Folge des Hochwasserschutzgesetzes
2005 wesentliche Neuerungen gegeben, die in einem Flächennutzungsplan
darzustellen sind. Daher werden die vorzu-nehmenden Planänderungen im
Flächennutzungsplan hauptsächlich redaktioneller Art sein.
Neuausweisungen von Bauflächen oder sonstigen Nutzungsänderungen sollen
im Rahmen der Digitalisierung und Aktualisierung in den Flächennutzungsplan nicht aufgenommen werden. Änderungen können sich allenfalls durch
Abgleich mit den vorhandenen rechtsverbindlichen Bebauungsplänen ergeben.
Sofern abweichende Flächendarstellungen vorliegen, sollen sie in der
Planzeichnung denen der jeweiligen rechtskräftigen Bebauungspläne angepasst
werden. Ebenso sollen Korrekturen auf Grund anderer Rechtsverbindlichkeiten
(wie z. B. Plan-feststellungen zu Straßen) vorgenommen werden.
Ein Neuaufbau des zeichnerischen Teils führt zwangsläufig zu
inhaltlichen digitalen Veränderungen (Bestandsabgleich), daher muss die
digitalisierte Fassung des Flächen-nutzungsplanes zur Erlangung der Rechtskraft
ein förmliches Bauleitplanverfahren durchlaufen.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt, UVP-pflichtige Vorhaben
nicht vorbereitet oder begründet und relevante Umweltschutzgüter nicht
beeinträchtigt werden sollen, ist die Durchführung der Änderung im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB – ohne Umweltprüfung und Umweltbericht
- geplant.
Die Begründung für die vorliegende Flächennutzungsplanänderung Nr.
2014.13 soll relativ knapp gefasst werden, so dass bei Bedarf nach wie vor der
Erläuterungsbericht zum Originalplan von 2006 sowie die Begründungen zu den
bisherigen Änderungsverfahren heranzuziehen sind. Mit Durchlaufen eines
Änderungsverfahrens soll diese FNP-Änderung Rechtskraft erlangen und somit die
bisher gültige Planzeichnung ablösen.
Im Rahmen der Verfahrensbeteiligung soll zunächst den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden,
um weitere erforderliche Korrekturen und Ergänzungen vorzunehmen.
Das Baureferat empfiehlt das Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan
Nr. 2014.13 zur Digitalisierung und Aktualisierung der analogen Planfassung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13
Baugesetzbuch (BauGB) förmlich einzuleiten.
Anmerkung: Erst
nachdem der Flächennutzungsplan digitalisiert und aktualisiert wurde, kann dann
zu einem späteren Zeitpunkt die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für
die mittel- und langfristige städtebauliche Entwicklung erfolgen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||