Betreff
Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan zur Digitalisierung und Aktualisierung der analogen Planfassung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch, Änderungsnummer 2014.13
Vorlage
SpA/244/2014
Aktenzeichen
V-61-PlF-Si
Art
Beschlussvorlage - SB

1. Der Bau-und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferenten zustimmend zur

    Kenntnis.

 

2. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat das Änderungsverfahren für den

    Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan zur Digitalisierung und Aktualisierung

    der analogen Planfassung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

    förmlich einzuleiten.


Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Fürth stammt aus dem Jahre 2006 und wurde mit den seinerzeit zur Verfügung stehenden Mitteln zwar digital, aber mit einer analogen Kartengrundlage erstellt. Aus heutiger Sicht entspricht diese Arbeitsgrundlage nicht mehr dem Stand der Technik, wie sie für die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) erforderlich wäre.

 

Daher soll der Flächennutzungsplan seitens des Stadtplanungsamtes Fürth auf eine komplett digitale und aktuelle Datengrundlage gestellt und alle zwischenzeitlich durchgeführten und genehmigten Änderungsverfahren in diesen Plan eingearbeitet werden, um eine aktuelle und lesbare Neufassung zu erhalten.

 

Die Vorteile bestehen vor allem in der Nachführbarkeit der Vermessungsdaten sowie der Qualität der Plandarstellung. Zudem sind künftige Änderungen des Flächennutzungsplanes erheblich effektiver umsetzbar und der Datenaustausch wird wesentlich erleichtert.

 

In den digitalen Flächennutzungsplan sollen darüber hinaus nach anderen Gesetzen fest-gesetzte Fachplanungen in ihrer aktuellen Fassung nachrichtlich übernommen werden.

Hierzu zählen u. a. Überschwemmungsgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, Versorgungsleitungen und Richtfunktrassen. Insbesondere im Bereich der Überschwemmungs-gebiete hat es in Folge des Hochwasserschutzgesetzes 2005 wesentliche Neuerungen gegeben, die in einem Flächennutzungsplan darzustellen sind. Daher werden die vorzu-nehmenden Planänderungen im Flächennutzungsplan hauptsächlich redaktioneller Art sein.

 

Neuausweisungen von Bauflächen oder sonstigen Nutzungsänderungen sollen im Rahmen der Digitalisierung und Aktualisierung in den Flächennutzungsplan nicht aufgenommen werden. Änderungen können sich allenfalls durch Abgleich mit den vorhandenen rechtsverbindlichen Bebauungsplänen ergeben. Sofern abweichende Flächendarstellungen vorliegen, sollen sie in der Planzeichnung denen der jeweiligen rechtskräftigen Bebauungspläne angepasst werden. Ebenso sollen Korrekturen auf Grund anderer Rechtsverbindlichkeiten (wie z. B. Plan-feststellungen zu Straßen) vorgenommen werden.

 

Ein Neuaufbau des zeichnerischen Teils führt zwangsläufig zu inhaltlichen digitalen Veränderungen (Bestandsabgleich), daher muss die digitalisierte Fassung des Flächen-nutzungsplanes zur Erlangung der Rechtskraft ein förmliches Bauleitplanverfahren durchlaufen.

 

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt, UVP-pflichtige Vorhaben nicht vorbereitet oder begründet und relevante Umweltschutzgüter nicht beeinträchtigt werden sollen, ist die Durchführung der Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB – ohne Umweltprüfung und Umweltbericht - geplant.

 

Die Begründung für die vorliegende Flächennutzungsplanänderung Nr. 2014.13 soll relativ knapp gefasst werden, so dass bei Bedarf nach wie vor der Erläuterungsbericht zum Originalplan von 2006 sowie die Begründungen zu den bisherigen Änderungsverfahren heranzuziehen sind. Mit Durchlaufen eines Änderungsverfahrens soll diese FNP-Änderung Rechtskraft erlangen und somit die bisher gültige Planzeichnung ablösen.

 

Im Rahmen der Verfahrensbeteiligung soll zunächst den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden, um weitere erforderliche Korrekturen und Ergänzungen vorzunehmen.

 

Das Baureferat empfiehlt das Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan Nr. 2014.13 zur Digitalisierung und Aktualisierung der analogen Planfassung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) förmlich einzuleiten.

 

 

Anmerkung: Erst nachdem der Flächennutzungsplan digitalisiert und aktualisiert wurde, kann dann zu einem späteren Zeitpunkt die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die mittel- und langfristige städtebauliche Entwicklung erfolgen.

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: