Betreff
Erweiterung Hort St. Paul um eine 3. Gruppe
Vorlage
JgA/147/2014
Art
Beschlussvorlage - SB

Zur Abdeckung des Bedarfs an Hortplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haus-haltsmittel für die Schaffung einer 3. Hortgruppe in der Fichtenstraße 58 unter der Trägerschaft der Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Paul genehmigt.

 

Die Stadt beteiligt sich an der Maßnahme mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von 2/3 der festgestellten zuweisungsfähigen Kosten.

 


Die Evang-Luth. Kirchengemeinde St. Paul beantragt mit Schreiben vom 07.02.2014 die Erweiterung des bestehenden Schülerhorts in der Fichtenstr. 58 um eine 3. Hortgruppe.

 

Das Referat IV erkennt den Bedarf an zusätzlichen Hortplätzen an.

 

Die aktuelle Bedarfssituation im Stadtbezirk 03 ergibt zum 31.12.2012 (letzter Erhebungsstand) einen Versorgungsgrad von 30,69 % (stadtweit 51,51 %).

Auch zukünftig wird sich die Unterdeckung in diesem Bezirk noch vergrößern, werden nicht zusätzliche Betreuungsplätze für Schulkinder geschaffen. 

 

Die Bedarfsdeckung soll primär über zusätzliche Ganztagesgrundschulzüge erfolgen, da nach einer Übereinkunft der Referate I und IV vom 15.10.2012 in Zukunft der schrittweise Ausbau von Ganztageszügen an weiteren Schulen als vorrangiges Ziel zur Bildung und Betreuung von Schulkindern angesehen wird.

 

Aufgrund der begrenzten Flächen an der Grundschule Schwabacher Straße kann dort aber voraussichtlich kein Ganztagesgrundschulzug eingerichtet werden. Der Bedarf für zusätzliche Hortplätze ist daher auch mangels Alternativen im schulischen Bereich gegeben.

 

                                                           _____________________

 

Bisher wurde in Art. 27 BayKiBiG geregelt, dass bei Kindertageseinrichtungen Dritter die Gemeinden, welche Plätze als bedarfsnotwendig bestimmt oder anerkannt haben, einen Baukostenzuschuss von zwei Dritteln der zuweisungsfähigen Kosten der Investitionsmaßnahme leisten müssen. Diese gesetzliche Regelung ist durch die Änderung des Bayerischen Bildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) entfallen. Die Höhe der Finanzierungsverpflichtung der Kommune bzw. des Eigenanteils des Trägers kann künftig im Verhandlungswege erfolgen.

Die Stadt wird sich auch nach Wegfall der gesetzlichen Regelung bei Kindertageseinrichtungen Dritter, bei denen die Plätze als bedarfsnotwendig bestimmt und anerkannt wurden, mit zwei Dritteln an den zuweisungsfähigen Kosten beteiligen. Die zuweisungsfähigen Kosten werden dabei nach der FA-ZR 2006 ermittelt. Der staatliche Fördersatz beträgt dabei voraussichtlich 45%.

 

Die Kostenschätzung der geplanten Erweiterung beläuft sich auf 141.750 €.

Zuwendungsfähig sind dabei die Kostengruppen 300, 400, 500 sowie 12% Baunebenkosten, die aus den genannten Kostengruppen ermittelt werden. Nicht gefördert wird die Ausstattung sowie nicht erforderliche Kosten für die Außenanlagen.

 

Die Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten stellt sich (vorläufig) wie folgt dar:

 

Kostengruppe

Kosten

Zuweisungsfähige

Kosten

3 - Baukonstruktion

71.060 €

71.060 €

4 - Technische Anlagen

26.200 €

26.200 €

5 - Außenanlagen

  6.890 €

  6.890 €

6 - Ausstattung

13.000 €

         0 €

7 - Baunebenkosten

24.600 €

12.500 €

Gesamt

141.750 €

116.650 €

 

Bei (vorläufig) festgestellten zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von 116.650 € beträgt der städtische Baukostenzuschuss an den Träger aufgerundet 77.800 €. Der staatliche Förderbetrag beläuft sich dann auf 35.000 €. Somit verbleibt ein Nettoanteil der Stadt in Höhe von 42.800 €.

 

Hinweis 1: Die Bagatellgrenze für Kindertageseinrichtungen liegt bei 100.000 €. Sollten die Kos-ten der Maßnahme diesen Betrag unterschreiten ist eine staatliche Förderung nicht möglich.

 

Hinweis 2: Der Kirchengemeinde wird auferlegt, dass 80 % der aufgenommenen Kinder aus dem Stadtgebiet Fürth kommen. Diese Auflage ist notwendig, da der Einzugsbereich der na-hegelegenen Evang. Grundschule über die Stadtgrenzen von Fürth hinausgeht.

 

Da der AJJ vom 12.03.2014 auf den 07.04.2014 verlegt wurde und der Hort den Betrieb der
3. Gruppe  bereits im September 2014 aufnehmen will, wird vorab der Stadtrat damit befasst.


Finanzierung:

 

Die Kämmerei weist darauf hin, dass die Maßnahme noch nicht im Haushalt veranschlagt ist. Bei einer Realisierung der Maßnahme sind 77.800 € außerplanmäßig bereitzustellen. Die voraussichtlichen Zuweisungen in Höhe von 35.000 € können frühestens für 2015 eingeplant werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel

 


1 Kostenberechnung und Pläne