Der Ausschuss nimmt vom Konzept über die Vorgehensweise bei Schulverweigerern zustim-mend Kenntnis.
Das Verfahren „Checkliste Schulverweigerung“ wurde in Zusammenarbeit mit dem Referat I, dem staatl. Schulamt, Schulverwaltungsamt und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Fürth entwickelt. Die Vereinbarung stellt eine konkrete Vorgehens- und Handlungsweise dar, die in Fällen der Schulverweigerung (nicht bei akuten oder latenten Gefahrensituationen) angewendet werden soll.
Ziel ist es, mit einem strukturierten Leitfaden, die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Ämtern und Fachdiensten zu erleichtern.
Aufgebaut ist die „Checkliste“ in drei Eskalationsstufen, welche den Schweregrad der Schulversäumnisse des Schülers/der Schülerin und die weitere Vorgehensweise aufzeigen
1. Eskalationsstufe – Schulversäumnisse
treten das erste Mal oder sehr
selten auf
Abklärung der Indikatoren für unentschuldigtes Fehlen, jedoch gibt es keine Hinweise auf psychische oder physische Veränderungen.
Es finden Gespräche zwischen Schule, Schüler/in und Eltern statt, Jugendsozialarbeit an Schulen kann zur Beratung einbezogen werden.
2. Eskalationsstufe – Schulversäumnisse (Schulverweigerung) treten
öfter auf
Abklärung der Indikatoren für wiederholtes entschuldigtes oder unentschuldigtes Fehlen. Es gibt Hinweise auf Erkrankung, Leistungsabfall, Verhaltensänderung, evtl. auch inner- und außerfamiliäre Probleme.
Die Schule führt Beratungsgespräche mit Schüler/in und Eltern und lässt sich eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Bei Bedarf wird ein runder Tisch mit Fachdiensten unter Einbeziehung von JaS einberufen. Es werden gezielt Hilfsangebote von Fachdiensten (Erziehungsberatung, Schulpsychologen) eingesetzt.
Die Schule verhängt Ordnungsmaßnahmen (z.B. Verweise)
3. Eskalationsstufe – Schulversäumnisse (Schulverweigerung) kommen oft
und
regelmäßig vor
Neben dem häufigen Fehlen gibt es Hinweise auf massive Verhaltensauffälligkeiten und familiäre Probleme, die Eltern sind schlecht erreichbar und es gibt Hinweise auf Gefährdung des Kindeswohls.
Der jugendärztliche Dienst wird ebenso eingeschaltet wie der Bezirkssozialdienst des Jugendamtes. Unter Einbeziehung aller Beteiligten werden die weiteren Vorgehensschritte festgelegt.
Bußgeldverfahren bzw. Schulzwang können eingeleitet werden, eine enge Vernetzung aller Fachdienste mit Polizei und Rechtsamt unterstützt die Vorgehensweise zur Verhinderung von weiterer Verweigerungshaltung.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Checkliste