Betreff
1848er Gedächtnisstiftung: Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2014
Vorlage
Käm/177/2014
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat der Stadt Fürth beschließt die Haushaltssatzung der 1848er Gedächtnisstiftung Fürth für das Jahr 2014. Der Finanzplanung wird zugestimmt.


Die Haushaltssatzung für die vom Stadtrat der Stadt Fürth verwaltete 1848er Gedächtnisstiftung für das Jahr 2014 ist gemäß den Regelungen der Stiftungssatzung nach erfolgter Vorberatung durch den Stiftungsrat im Stadtrat zu beschließen. Die Vorberatung im Stiftungsrat erfolgte am 19.03.2014, die Beschlussfassung durch den Stadtrat wird empfohlen.

 

Der der Haushaltssatzung zugrunde liegende Wirtschaftsplan weist Erträge in Höhe von 753.620 € und Aufwendungen in Höhe von 753.320 € auf. Somit errechnet sich ein positives Jahresergebnis von 300 €.

Maßgebliche Größen bei den Einnahmen sind die Pachtzahlungen des städtischen Sondervermögens „Städtisches Altenpflegeheim“ (430.000 €) sowie die Mietzahlungen für die stiftungseigenen Seniorenwohnungen (113.000 €). Die Aufwendungen enthalten mehrere umfangreiche Positionen: Abschreibungen (212.000 €), Wirtschaftsbedarf (173.100 €; hierin enthalten: Dienstleistungen, Betriebskosten u.ä.), Zinsen (140.000 €) sowie Bauunterhalt/Instandhaltung (170.000 €).

Veränderungen zum Vorjahr sind vor allem im Bereich der Pacht zu erkennen: Hier steigt der Betrag im vereinbarten Umfang an. Dem gegenüber stehen höhere Ausgaben im Bereich des Bauunterhalts.

 

Im Vermögensplan sind Kreditaufnahmen in Höhe von 460.000 € vorgesehen. Ohne diese Fremdmittel wäre es nicht möglich, erforderliche Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen durchzuführen (insbesondere in den Bereichen Brandschutz und Flachdächer).

 

Insgesamt übersteigt der Geldmittelüberschuss aus den Erträgen und Aufwendungen („Cash Flow“) die anfallenden Darlehenstilgungen und es bleibt ein Betrag von voraussichtlich 3.920 € zur Mehrung des Stiftungskapitals.

 

Die mittelfristige Finanzplanung geht davon aus, dass nach der Stabilisierung der jetzigen Lage in den kommenden Jahren erneut hoher Investitionsbedarf entsteht. Es wird über die Zukunft der noch nicht sanierten Blöcke A und C zu entscheiden sein (Gesamtsanierung, Teilsanierung oder „punktuelle“ Ausbesserungen). Nach derzeitigem Stand kann die Stiftung zur Finanzierung nur wenige Eigenmittel einbringen, so dass im Falle einer umfassenden Sanierung eine deutliche Erhöhung der Darlehensaufnahmen notwendig sein wird. 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1: Haushaltssatzung 2014 (Stiftung)

2: Wirtschaftsplan 2014 (Stiftung)