Betreff
Stellplatzablöse BV Forstmeier-Lindner Friedrich-Ebert-Straße
Vorlage
GWF/103/2014
Aktenzeichen
2013/0184/602/VG/N
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bau- und Werkausschuss stimmt der Ablöse von vier Stellplätzen zu.


Der Bau- und Werkausschuss hat am 11.12.2013 – auf Antrag des Baureferates – die Ablösung der für das Bauvorhaben notwendigen vier Stellplätze mit der Begründung versagt, dass der Bauherr diese Stellplätze auf dem Nachbargrundstück (Flur-Nr. 792/5, Gem. Fürth) nachweisen könne.
Die Rechtsanwälte Roth & Roth aus Nürnberg haben jetzt im Auftrag des Bauherrn die Ablösung der Stellplatzpflicht durch die Stadt Fürth gefordert.
Nach Überprüfung der Einwendungen der Rechtsanwälte und nach Rücksprache mit dem Rechtsamt stellt sich die Rechtslage wie folgt dar:

Bisher konnte die Ablösung der Stellplatzpflicht verweigert werden, wenn der Bauherr die Stellplätze auf andere Weise (auf dem Baugrundstück oder in der Nachbarschaft) nachweisen konnte.
Seit der Novellierung der BayBO 2008 hat der Bauherr nach Art. 47 Abs. 3 BayBO das Wahlrecht, die Stellplätze entweder auf dem Baugrundstück oder auf einem geeigneten Grundstück in der Nachbarschaft oder durch Ablösung der Stellplatzpflicht durch die Gemeinde nachzuweisen.


Die Gemeinde ist zwar nicht verpflichtet, einen Ablösevertrag abzuschließen. Die Verweigerung der Ablösung stellt aber eine verwaltungsgerichtlich voll nachprüfbare Ermessensentscheidung dar.
Die Verweigerung der Stellplatzablösung mit dem Hinweis auf andere Möglichkeiten, die Stellplätze nachzuweisen, stellt hingegen einen Ermessensfehlgebrauch dar, der einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten dürfte.
Als Ablehnungsgrund kämen nur öffentlich-rechtliche Gründe, z.B. Gründe der Verkehrsplanung in Betracht.
Da in unmittelbarer Nähe des Baugrundstückes Lindner für die Genehmigung des Bauvorhabens Ganztagesbetreuung Friedrich-Ebert-Str. 21 der Ablösung von 3 Stellplätzen im Herbst 2013 zugestimmt wurde, dürfte die Gründe der Verkehrsplanung hier allerdings nicht maßgebend sein.

Auf Grund der aktuellen Rechtslage der BayBO und dem Bezugsfall der Stellplatzablösung für die Ganztagesbetreuung in unmittelbarer Nähe wird empfohlen, der Stellplatzablöse zuzustimmen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan