Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Sachstandsbericht des Referates III.
Er ermächtigt die Verwaltung, alle notwendigen juristischen Schritte zur Bekämpfung des Planfeststellungsbeschlusses „Fürth-Nord“ (Klage, Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung) vorzunehmen.
Der Planfeststellungsbeschluss „S-Bahn-Verschwenk“, Planfeststellungsabschnitt 16, „Fürth-Nord“ ist nunmehr ergangen. Zum einen wurde er bekannt gemacht durch Auslegung in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Oberasbach, die Auslegungsfrist läuft jeweils vom 18.03. bis 31.03.2014.
Ab dem 31.03.2014 beginnt dann die einmonatige Klagefrist zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Die Stadt Fürth hat den Planfeststellungsbeschluss am 13.03.2014 erhalten, für sie endet die Rechtsmittelfrist bereits am 14.04.2014.
Nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses hat die Stadtverwaltung die beteiligten juristischen Vertreter sowohl der Stadt als auch des Bayerischen Bauernverbandes informiert und ihnen die Unterlagen zukommen lassen. Ebenso informiert wurde der Bund Naturschutz. Die Verwaltung aber muss noch auf vielfältige Weise den beteiligten Anwälten zuarbeiten: Das Stadtplanungsamt wertet die Unterlagen aus und überprüft den Planfeststellungsbeschluss mit den Antragsunterlagen, die infra befasst sich speziell noch mit dem Thema Grundwasserschutz, das Ordnungsamt mit dem Thema Natur- und Artenschutz. Des Weiteren wird noch ein internes Abstimmungsgespräch mit dem „Bündnis gegen S-Bahn-Verschwenk“ stattfinden.
Mit vorliegendem Beschlussvorschlag soll die Verwaltung förmlich ermächtigt werden, die Aufträge für Klage und Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung an die Anwaltskanzlei Baumann, Würzburg, die die Stadt von Anfang an vertritt, zu erteilen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Planfeststellungsbeschluss