Betreff
Fehlende Regenwasserkanäle in den wasserrechtlich genehmigten Trennverfahrensgebieten der Stadt Fürth
Vorlage
StEF/055/2014
Art
Beschlussvorlage - STEF

Der Bericht der Werkleitung über die Erfordernisse einer ordnungsgemäßen abwassertechnischen Erschließung von Baugebieten im Zusammenhang mit der Einleitung von Niederschlagswässern und den dafür erforderlichen Neubau von Regenwasserkanälen in den Trennverfahrensgebieten werden zur Kenntnis genommen.

Der Werkausschuss beauftragt die Stadtentwässerung Fürth, eine Prioritätenliste zu erstellen und die erforderlichen Maßnahmen für eine ordnungsgemäße abwassertechnische Erschließung in den Trennverfahrensgebieten voranzutreiben.


In den wasserrechtlich genehmigten Trennverfahrensgebieten (getrennte Ableitung von Schmutz- und Regenwasser) im Stadtgebiet Fürth fehlen insgesamt ca. 8.000 m öffentliche Regenwasserkanäle (siehe Anlage). Nach Feststellung der Wasserwirtschaft (Wasser-wirtschaftsamt Nürnberg) gilt ein Trennverfahrensgebiet nur dann als „erschlossen“, wenn beide Kanäle, nämlich Schmutzwasserkanal und Regenwasserkanal vorhanden sind (siehe Anlage, Schreiben d. WWA Nürnberg vom 29.05.2013).

 

In diesen Bereichen des Trennverfahrensgebiets wurden bislang Baugenehmigungen mit der Auflage ausgesprochen, dass das Regenwasser zu versickern ist. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass bei einer bebauten öffentlichen Straße, in der nur ein Schmutzwasserkanal vorhanden ist, oftmals die genehmigten privaten Versickerungsanlagen nicht mehr ausreichend funktionieren und das Niederschlagswasser dann über den Schmutzwasserkanal in die Kläranlage abgeleitet wird.

 

Insbesondere kann auch das Oberflächenwasser von den öffentlichen Verkehrsflächen nicht ordnungsgemäß in einen Regenwasserkanal abgeleitet werden. Es wird analog wie oben beschrieben in den Schmutzwasserkanal eingeleitet.

 

Dieser Zustand stellt keine ordnungsgemäße Beseitigung des Niederschlagswassers dar und ist somit wasserrechtlich unzulässig. Sowohl die Schmutzwasserkanäle als auch die Sonderbauwerke sind nicht für die Aufnahme von Niederschlagswasser aus den Trennverfahrensgebieten dimensioniert. Außerdem verursacht diese Art der Niederschlagswasserbeseitigung hohe Betriebskosten, da „sauberes“ Regenwasser sich mit Schmutzwasser vermischt und unnötigerweise in der Kläranlage gereinigt werden muss, die für diese zusätzliche Niederschlagswassermenge nicht ausgelegt ist.

 

Aufgrund des Fehlens eines Regenwasserkanals in bestimmten Stadtgebieten, ist dort die Erschließung nicht gesichert und StEF kann somit den Bauanträgen bzw. Anträgen auf Entwässerungsgenehmigung in derartigen Stadtgebieten nicht mehr zustimmen.

 

Um dieser Problematik ein Ende zu setzen, ist der Bau von ca. 7900 m neuen Regenwasserkanälen in den o.g. wasserrechtlich genehmigten Trennverfahrensgebieten (siehe Anlage) erforderlich. Voraussetzung für den Bau dieser Regenwasserkanäle ist eine Straßenausbauplanung, damit die Lage dieser Kanäle und der Anschluss der Straße festgelegt werden können, sowie deren Ausbau. Für die Umsetzung der Baumaßnahmen sind sowohl im Haushaltsplan der Stadt als auch im Investitionsplan der StEF die entsprechenden finanziellen Mittel vorzusehen.

 

Es ist seitens StEF angedacht, die fehlenden Regenwasserkanäle in den nächsten 10 Jahren herzustellen. Hierfür sollen ab 2015 projektbezogen die erforderlichen Mittel in den Investitionsplan eingestellt werden. Um im städtischen Haushalt ebenfalls Mittel bereit zu halten, ist in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt eine Prioritätenliste für die erforderlichen Baumaßnahmen zu erstellen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Wirtschaftsplan

X

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Die erforderlichen Mittel werden im Wirtschaftsplan 2015 neu veranschlagt.

 

 


-Zusammenstellung der fehlenden Regenwasserkanäle in den wasserrechtlich genehmigten

  Trennverfahrensgebieten der Stadt Fürth nach Gemarkung und Straße (4 Tabellen)

 -Schreiben des WWA Nürnberg vom 29.05.2013