Betreff
Neubau einer Kindertagesstätte in der Käthe-Brand-/Hans-Mangold-Straße in Fürth-Atzenhof - Schaffung von 25 Kindergarten- und 24 Kinderkrippenplätzen
Vorlage
JgA/160/2014
Art
Beschlussvorlage - SB

Zur Abdeckung des Bedarfs an Krippen- und Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 25 Kindergartenplätzen (= 1 Gruppe) und 24 Kinderkrippenplätzen (= 2 Gruppen) in der Käthe-Brand-/Hans-Mangoldstraße in Fürth/Atzenhof genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.


Das Ingenieurbüro Kalb plant den Bau eines Bürogebäudes in der Käthe-Brand-/Hans-Mangoldstraße. Im Erdgeschoss des Gebäudes soll dabei eine 2-gruppige Kinderkrippe und eine 1-gruppige Kindergartengruppe entstehen.

Als Betriebsträger ist der Humanistische Verband Deutschland/Bayern vorgesehen.

 

Die neue Einrichtung ist bedarfsgerecht:

- Mit Stadtratsbeschluss vom 20.11.2013 erfolgte die Zustimmung, die Ergebnisse der flächendeckenden Elternbefragung von 2013 zu berücksichtigen und die Krippen-Versorgungsquote auf 40,6 % festzulegen. Um diese Betreuungsquote zu erreichen, bedarf es jedoch – aufgrund der steigenden Kinderzahlen in Fürth –  auch im statistischen Bezirk 10 Unterfarrnbach weiterer Krippenplätze.

 

- Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit noch Kindergartenplätze fehlen. [Hinweis: Der Bericht ist zu finden unter folgendem Link: http://stadtrat.fuerth.de/bi/to0047.php?__ksinr=46912&__cpagecontrol=9&ajax=1 bei TOP 8.1 anklicken, dann rechts im Bereich Vorlage Dokumente].

Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung am 30.04.2014 beschlossen,  neue Kindergärten zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten. Die entstehende Kindertagesstätte bietet innerhalb der Einrichtung den Übergang vom Krippen- zum Kindergartenbereich und leistet i.Ü. auch einen Beitrag zur Sicherstellung der Kindergarten-Vollversorgung.

 

Nach aktuellem Erkenntnisstand der Kämmerei kann seit 1. Januar nur noch mit der FAG Förderung gerechnet werden. Dies bedeutet für eine zweigruppige Krippe und einen 1-gruppigen Kindergarten eine förderfähige Fläche von 270 m2.. Bei dem derzeitigen Kostenrichtwert ergibt dies zuwendungsfähige Kosten von 989.010 €.

Der Baukostenzuschuss der Stadt liegt bei 2/3 der zuwendungsfähigen Kosten. Somit ergibt sich ein Zuschuss von 659.340 €. Der Anteil des Trägers liegt dann bei 976.611,02 €.

Der Staatliche Zuschuss beläuft sich derzeit auf 45% des Baukostenzuschusses (somit  296.700 €). Der Nettoanteil der Stadt beträgt somit  362.640 €.

Die Maßnahme ist derzeit weder im Haushalt noch in der mittelfristigen Finanzplanung (MIP) 2015 ff. veranschlagt. Die erforderlichen Haushaltsmittel von 362.640 € sind zu genehmigen.

 

Da der Bauträger auf einen frühen Baubeginn drängt, wird vorab der Stadtrat damit befasst.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Plan und Kostenschätzung