Zur Abdeckung des Bedarfs an Krippen- und Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 25 Kindergartenplätzen (= 1 Gruppe) und 24 Kinderkrippenplätzen (= 2 Gruppen) in der Käthe-Brand-/Hans-Mangoldstraße in Fürth/Atzenhof genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Das Ingenieurbüro Kalb plant den Bau eines Bürogebäudes in der Käthe-Brand-/Hans-Mangoldstraße. Im Erdgeschoss des Gebäudes soll dabei eine 2-gruppige Kinderkrippe und eine 1-gruppige Kindergartengruppe entstehen.
Als Betriebsträger ist der Humanistische Verband Deutschland/Bayern vorgesehen.
Die neue Einrichtung ist bedarfsgerecht:
- Mit Stadtratsbeschluss vom 20.11.2013 erfolgte die Zustimmung, die
Ergebnisse der flächendeckenden Elternbefragung von 2013 zu berücksichtigen und
die Krippen-Versorgungsquote auf 40,6 % festzulegen. Um diese Betreuungsquote
zu erreichen, bedarf es jedoch – aufgrund der steigenden Kinderzahlen in Fürth
– auch im statistischen Bezirk 10
Unterfarrnbach weiterer Krippenplätze.
- Dem aktuellen Bericht zur
Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit noch
Kindergartenplätze fehlen. [Hinweis: Der Bericht ist zu finden unter folgendem
Link: http://stadtrat.fuerth.de/bi/to0047.php?__ksinr=46912&__cpagecontrol=9&ajax=1
bei TOP
8.1 anklicken, dann rechts im Bereich Vorlage Dokumente].
Der Stadtrat hat daher in seiner
Sitzung am 30.04.2014 beschlossen, neue Kindergärten zu planen und den Gremien
entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten. Die entstehende
Kindertagesstätte bietet innerhalb der Einrichtung den Übergang vom
Krippen- zum Kindergartenbereich und leistet i.Ü. auch einen Beitrag zur
Sicherstellung der Kindergarten-Vollversorgung.
Nach aktuellem Erkenntnisstand der Kämmerei kann seit 1. Januar nur noch mit der FAG Förderung
gerechnet werden. Dies bedeutet für eine zweigruppige Krippe und einen
1-gruppigen Kindergarten eine förderfähige Fläche von 270 m2.. Bei dem derzeitigen Kostenrichtwert ergibt
dies zuwendungsfähige Kosten von 989.010 €.
Der Baukostenzuschuss der Stadt liegt bei 2/3 der zuwendungsfähigen
Kosten. Somit ergibt sich ein Zuschuss von 659.340 €. Der Anteil des Trägers
liegt dann bei 976.611,02 €.
Der Staatliche Zuschuss beläuft sich derzeit auf 45% des Baukostenzuschusses (somit 296.700 €). Der Nettoanteil der Stadt beträgt somit 362.640 €.
Die Maßnahme ist derzeit weder im Haushalt noch in der mittelfristigen Finanzplanung (MIP) 2015 ff. veranschlagt. Die erforderlichen Haushaltsmittel von 362.640 € sind zu genehmigen.
Da der Bauträger auf einen frühen Baubeginn drängt, wird vorab der Stadtrat damit befasst.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
siehe
Sachverhalt |
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nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Plan und Kostenschätzung