Betreff
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (EBS)
Vorlage
TfA/120/2014
Aktenzeichen
V-TfA/StrN-Wa
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Vorlage der Verwaltung und des Entwurfes der Änderungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung und empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Die Änderungssatzung wird gemäß der Vorlage der Verwaltung beschlossen. Die Änderungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.


1988 wurden erstmals für die Erhebung des Erschließungsbeitrages Einheitssätze eingeführt. Die Stadt Fürth hat diese in der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (EBS) in der „Anlage zu § 4 Abs. 2 EBS“ definiert.

 

Diese Beträge müssen seither der Preisentwicklung angeglichen, die Satzung dementsprechend ergänzt und fortgeschrieben werden. Die Änderungen für 2013 werden hiermit als Ergänzung vorgelegt.

 

Bei den Sätzen „A. Herstellung von Erschließungsanlagen“ hat sich mit dem Jahr 2013 der Begriff von Bauklasse zu Belastungsklasse gewandelt, was sich auch in dessen Ermittlung niederschlägt. So wechselt die Bauklasse III (Standard für Anliegerstraßen) nicht nur zur Belastungsklasse Bk 3,2, sondern es wird auch die Einbringung eines Asphaltbinders mit eingeführt, was zur Preissteigerung der Einheitssätze führt. Die Bauklasse IV  wird zur Belastungsklasse 1,0, die bisherige Bauklasse V zur Belastungsklasse 0,3.

 

Gehwege und Radwege wurden 2013 keine in den Ausführungen „Asphaltbeton“ oder „wassergebunden“ hergestellt, weshalb hier auch keine Einheitssätze fortzuschreiben sind.

 

Bei den Einheitssätzen für die Entwässerung ist das statistische Bezugsjahr neu festgelegt worden. Das Jahr 2010 ist demzufolge der Basiswert 100%, alle prozentualen Steigerungen sind nunmehr auf dieses Jahr abzustellen. Somit sind die Jahre 2012 und 2011 anzupassen und neben dem Einheitssatz für 2013 rückwirkend neu zu beschließen.

 

Innerhalb der einzelnen Bauleistungen sind, neben den oben angeführten Steigerungen, unterschiedlichste Tendenzen im Preisgefüge festzustellen. Überwiegend fallen sie aber annähernd aus wie die allgemeine Preissteigerung, bleiben also um die 3%. Dies ist aber auch darauf mit zurückzuführen, dass für 2013 keine Kreditfinanzierung mit einzurechnen ist, weil 2013 keine entsprechende Neuaufnahme erfolgte.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Änderungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung (Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (EBS)