Der Ausschuss stimmt der
angestrebten Neuvereinbarung des Preises für die Fachleistungsstunde über 56,70
€ und für die Therapiestunde über 53,20 € mit Wirkung vom 1.1.2015 zu. Dem
Stadtrat wird empfohlen, die Erhöhung zu beschließen und entsprechende Mittel
in den Haushalt aufzunehmen.
Es wird empfohlen den Stundensatz für
Fachleistungsstunden antragsgemäß von 52,20 € auf 56,70 € und für
Therapiestunden von 50,58 € auf 53,20 € ab 1. Januar 2015 aus fol-genden
Gründen zu erhöhen.
Fachleistungsstunde:
Ambulante erzieherische Hilfen werden über
Fachleistungsstunden mit lokal einheitlich vereinbarten Standards von freien
Jugendhilfeträgern erbracht.
Die beauftragten Träger rechnen ihre
Leistungen nach erbrachten Stunden ab. Die Abrech-nungsstunde umfasst 60
Minuten. Darin werden zeitgenau die Kontakte mit dem Klienten, mit Eltern und
anderen Personen abgerechnet, die notwendig sind, um die Ziele der
Jugendhil-femaßnahme zu erreichen. Daneben können auch Zeitanteile abgerechnet
werden, die für Bereitstellung der Infrastruktur und Administration notwendig
sind (z.B. Vorgespräche, Hilfe-plangespräche, Wegezeiten, Berichterstellung,
Dokumentation und Abrechnung).
Die Entwicklung des
Fachleistungsstundensatzes wird in der Anlage dargestellt. Die Preisfest-stellung
basiert auf einer Personal- und Sachkostenkalkulation, die an den Tarifvertrag
für den Öffentlichen Dienst angelehnt ist. Der vorliegende Änderungsantrag
bildet die Tariferhöhungen seit der letzten Änderung 2009 ab.
Im regionalen Vergleich der Jugendämter liegt
der angestrebte neue Stundensatz im mittleren Bereich. Würde die Dienstleistung
mit eigenen Kräften erbracht werden, würden höhere Kosten entstehen, da alle
Kostenfaktoren des öffentlichen Dienstes einzurechnen wären. Hierbei ist auch
zu berücksichtigen, dass noch Betreuungsstunden der freien Träger zusätzlich
kostenfrei erbracht werden und die Preissteigerungen der letzten fünf Jahre
alleine durch die Träger aufgefangen wurden.
Die Preissteigerung
resultiert im Wesentlichen aus den erhöhten Tariflöhnen, ist schlüssig
nachvollziehbar und angemessen.
Therapiestunde:
Die Stundensätze fallen bei der ambulanten
Legasthenie- und Dyskalkulietherapie an. Sie wurden zuletzt 2012 angepasst. Die
Therapieleistungen werden nach landesweit definierten Standards in der Regel
von niedergelassenen Fachkräften erbracht. Der Preis orientiert sich an den
Vereinbarungen der Landeskommission Kinder- und Jugendhilfe und den
Vertragsparteien des Rahmenvertrages gem. § 78 f SGB VIII in den Anhängen F und
G. Die Sätze wiederum beziehen sich auf die Positionen der einzelnen
Entgeltgruppen des TVöD. Die Stundenpauschalen werden insoweit vorgegeben und
durch den Landkreistag und Städtetag als Empfehlung ausgesprochen und
regelmäßig fortgeschrieben.
In der Sitzung des Städtetages vom 7.5.2014
wurde festgestellt, dass dort keine einheitliche Empfehlung zu den neuen Sätzen
herausgegeben werden soll. Der Landkreistag hat jedoch die neuen Tabellenwerte
des Rahmenvertrages § 78 f SGB VIII übernommen. Der Erhöhungs-antrag der Therapeuten
bezieht sich auf die Empfehlung des Landkreistages.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
arbeitet mit qualifizierten Therapeuten (z.B. Psychologen) zusammen, die ihre
fachlich qualifizierte Arbeit angemessen honoriert sehen wollen. Ansonsten
besteht die Gefahr, dass Fürther Kinder bei unzureichender Bezahlung nicht
angenommen und therapiert werden. Die Kostensteigerung beläuft sich dadurch auf
jährlich ca. 10.000 €. Ein Blick auf Stundenlöhne in Industrie und Handwerk
lässt diese Forderung vor dem Hintergrund einer wissenschaftlichen Ausbildung
durchaus gerechtfertigt erscheinen. Auch der Fachdienst des JgA befürwortet die
Erhöhung als leistungsangemessen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Preissteigerung
alleine wirkt sich in der Gesamtsicht im Sonderbudget 51500 des städti-schen
Haushalts mit einem jährlichen Mehraufwand von ca. 230.000 € aus.
Ergänzender
Hinweis:
Aufgrund des zusätzlich gestiegenen Fallzahlenaufkommens ist aber noch mit einer weiteren Ausgabensteigerung in diesen Bereichen mit ca. 52.000 € zu rechnen. Die Haushaltsansätze erhöhen sich damit insgesamt auf 282.000 €, wie dies in Anlage 1 aufgelistet ist.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
230.000
€ |
|
nein |
x |
ja |
dto.
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. 51500 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: im
Rahmen des Sonderbudgets |
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