Betreff
Vergütung für ambulante Hilfen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien: Preis für Fachleistungsstunden und Therapiestunden
Vorlage
JgA/161/2014
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss stimmt der angestrebten Neuvereinbarung des Preises für die Fachleistungsstunde über 56,70 € und für die Therapiestunde über 53,20 € mit Wirkung vom 1.1.2015 zu. Dem Stadtrat wird empfohlen, die Erhöhung zu beschließen und entsprechende Mittel in den Haushalt aufzunehmen.

 


Es wird empfohlen den Stundensatz für Fachleistungsstunden antragsgemäß von 52,20 € auf 56,70 € und für Therapiestunden von 50,58 € auf 53,20 € ab 1. Januar 2015 aus fol-genden Gründen zu erhöhen.

 

Fachleistungsstunde:

Ambulante erzieherische Hilfen werden über Fachleistungsstunden mit lokal einheitlich vereinbarten Standards von freien Jugendhilfeträgern erbracht.

 

Die beauftragten Träger rechnen ihre Leistungen nach erbrachten Stunden ab. Die Abrech-nungsstunde umfasst 60 Minuten. Darin werden zeitgenau die Kontakte mit dem Klienten, mit Eltern und anderen Personen abgerechnet, die notwendig sind, um die Ziele der Jugendhil-femaßnahme zu erreichen. Daneben können auch Zeitanteile abgerechnet werden, die für Bereitstellung der Infrastruktur und Administration notwendig sind (z.B. Vorgespräche, Hilfe-plangespräche, Wegezeiten, Berichterstellung, Dokumentation und Abrechnung).

 


Die Entwicklung des Fachleistungsstundensatzes wird in der Anlage dargestellt. Die Preisfest-stellung basiert auf einer Personal- und Sachkostenkalkulation, die an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst angelehnt ist. Der vorliegende Änderungsantrag bildet die Tariferhöhungen seit der letzten Änderung 2009 ab.

 

Im regionalen Vergleich der Jugendämter liegt der angestrebte neue Stundensatz im mittleren Bereich. Würde die Dienstleistung mit eigenen Kräften erbracht werden, würden höhere Kosten entstehen, da alle Kostenfaktoren des öffentlichen Dienstes einzurechnen wären. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass noch Betreuungsstunden der freien Träger zusätzlich kostenfrei erbracht werden und die Preissteigerungen der letzten fünf Jahre alleine durch die Träger aufgefangen wurden.

 

Die Preissteigerung resultiert im Wesentlichen aus den erhöhten Tariflöhnen, ist schlüssig nachvollziehbar und angemessen.

 

Therapiestunde:

Die Stundensätze fallen bei der ambulanten Legasthenie- und Dyskalkulietherapie an. Sie wurden zuletzt 2012 angepasst. Die Therapieleistungen werden nach landesweit definierten Standards in der Regel von niedergelassenen Fachkräften erbracht. Der Preis orientiert sich an den Vereinbarungen der Landeskommission Kinder- und Jugendhilfe und den Vertragsparteien des Rahmenvertrages gem. § 78 f SGB VIII in den Anhängen F und G. Die Sätze wiederum beziehen sich auf die Positionen der einzelnen Entgeltgruppen des TVöD. Die Stundenpauschalen werden insoweit vorgegeben und durch den Landkreistag und Städtetag als Empfehlung ausgesprochen und regelmäßig fortgeschrieben.

 

In der Sitzung des Städtetages vom 7.5.2014 wurde festgestellt, dass dort keine einheitliche Empfehlung zu den neuen Sätzen herausgegeben werden soll. Der Landkreistag hat jedoch die neuen Tabellenwerte des Rahmenvertrages § 78 f SGB VIII übernommen. Der Erhöhungs-antrag der Therapeuten bezieht sich auf die Empfehlung des Landkreistages.

 

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien arbeitet mit qualifizierten Therapeuten (z.B. Psychologen) zusammen, die ihre fachlich qualifizierte Arbeit angemessen honoriert sehen wollen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Fürther Kinder bei unzureichender Bezahlung nicht angenommen und therapiert werden. Die Kostensteigerung beläuft sich dadurch auf jährlich ca. 10.000 €. Ein Blick auf Stundenlöhne in Industrie und Handwerk lässt diese Forderung vor dem Hintergrund einer wissenschaftlichen Ausbildung durchaus gerechtfertigt erscheinen. Auch der Fachdienst des JgA befürwortet die Erhöhung als leistungsangemessen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Preissteigerung alleine wirkt sich in der Gesamtsicht im Sonderbudget 51500 des städti-schen Haushalts mit einem jährlichen Mehraufwand von ca. 230.000 € aus.

 

Ergänzender Hinweis:

Aufgrund des zusätzlich gestiegenen Fallzahlenaufkommens ist aber noch mit einer weiteren Ausgabensteigerung in diesen Bereichen mit ca. 52.000 € zu rechnen. Die Haushaltsansätze erhöhen sich damit insgesamt auf 282.000 €, wie dies in Anlage 1 aufgelistet ist.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

230.000 €

 

nein

x

ja

dto. €

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr. 51500

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

im Rahmen des Sonderbudgets

 


1