Für Beirat für
Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten (BSSS) am 23.06.2014:
Der Beirat für Sozialhilfe Sozial- und Seniorenangelegenheiten empfiehlt dem Stadtrat den Qualifizierten Mietspiegel 2014 zu beschließen.
Für StR am
25.06.2014:
Der Stadtrat beschließt den Qualifizierten Mietspiegel 2014 mit Inkrafttreten zum 01.07.2014.
Das EMA-Institut Dr. Bernhard
Schmidt aus Sinzing wurde unter der Federführung von
Referat IV/Amt für Soziales, Wohnen
und Seniorenangelegenheiten mit der Erstellung
des Qualifizierten Mietspiegels beauftragt. Zusätzlich wurde die Stadt
Fürth im Rahmen der Forschungsreihe Experimenteller Wohnungs- und Städtebau
(ExWoSt) für das Projekt „Energetischer
Mietspiegel“ ausgewählt. Wissenschaftlich unterstützend ist hier das
Institut Wohnen und Umwelt GmbH (IWU) tätig. Die Ergebnisse sind in den
Qualifizierten Mietspiegel eingeflossen.
Zur Vorbereitung der Datenerhebung und Entwicklung eines Fragebogens wurde ein Arbeitskreis gegründet.
Diesem Arbeitskreis gehören neben dem EMA-Institut und IWU, folgende Personen bzw. Institutionen an:
- Stadt Fürth (Sozialreferentin Frau Reichert, Sozialplanung, Amt für Soziales, Wohnen und
Seniorenangelegenheiten, Kämmerei)
- Haus- und Grund Fürth und Umgebung e.V.
- Mieterverein Fürth und Umgebung e.V.
- Amtsgericht Fürth
- Gutachterausschuss
- Jobcenter Fürth
- WBG
- ARGE Fürther Baugenossenschaften
- Vertreter/innen der Stadtratsfraktionen von SPD, CSU und Bündnis 90/Die Grünen
Im Arbeitskreis wurde der
Fragebogen, anhand dessen Mieter und Vermieter in Fürth nach einer Zufallsstichprobe befragt wurden,
diskutiert und abgestimmt.
Zusätzlich wurde vom Stadtrat am 25.09.13 eine Haushaltsbefragungssatzung beschlossen.
Von Seiten des beauftragten Instituts wurden die Voraussetzungen für
die Anerkennung zum Qualifizierten Mietspiegel geschaffen, indem die Erstellung
des Mietspiegels nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden bei Datenerhebung
und Datenauswertung erfolgte.
Die Mieter- und Vermieterbefragungen fanden von Ende September bis Ende
Dezember 2013 statt. Insgesamt wurden
3.367 Mieter und Vermieter befragt, von denen 1.358 als mietspiegelrelevant in die Auswertung einbezogen werden
konnten und somit die angestrebten 1.000 mietspiegelrelevanten Datensätze
erreicht wurden.
Nicht einbezogen in die Auswertung wurde aufgrund rechtlicher Bestimmungen folgender Wohnraum:
- Preisgebundene Wohnungen und Sozialwohnungen für die ein Wohnberechtigungsschein vorliegen muss
- Wohnraum in einem Wohnheim, einer sozialen Einrichtung oder Sammelunterkunft
- Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist
- kurzfristig vermietete Wohnungen (max. 3 Monate, Ferienwohnungen)
- überwiegend möbliert vermieteter Wohnraum
- Dienst- oder Werkswohnungen, die an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden sind oder verbilligt vermietet werden
Die Auswertung der Daten erfolgte
nach der Regressionsanalyse bis März 2014.
Am 12.05.2014
wurde der Entwurf des Qualifizierten
Mietspiegels dem Arbeitskreis vorgestellt und nach Diskussion ohne Gegenstimme
mit einer Enthaltung beschlossen und insbesondere mit Haus- und Grund Fürth und Umgebung e.V. und
Mieterverein Fürth und Umgebung e.V., das Einvernehmen hergestellt.
Der Qualifizierte Mietspiegel soll
zum 01.07.2014 für die Dauer von 2
Jahren in Kraft treten und ist nur gegen eine Schutzgebühr von 3 € bei der Stadt Fürth/Bürgerinformation
erhältlich. Der Entwurf des Qualifizierten Mietspiegels in der nicht-öffentlichen
Anlage darf nicht ausgedruckt oder weitergegeben werden.
Gem. § 558 d Abs. 2 S. 3 BGB muss
der Qualifizierte Mietenspiegel nach 2 Jahren fortgeschrieben werden. Nach 4
Jahren ist eine komplette Neuerstellung erforderlich.
Herr Dr. Schmidt wird die einzelnen
Ergebnisse und Details mündlich erläutern.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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