Betreff
Qualifizierter Mietspiegel 2014
Vorlage
SzA/065/2014
Art
Beschlussvorlage - AL

Für Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten (BSSS) am 23.06.2014:

Der Beirat für Sozialhilfe Sozial- und Seniorenangelegenheiten empfiehlt dem Stadtrat den Qualifizierten Mietspiegel 2014 zu beschließen.

 

Für StR am 25.06.2014:

Der Stadtrat beschließt den Qualifizierten Mietspiegel 2014 mit Inkrafttreten zum 01.07.2014.


 

Das EMA-Institut Dr. Bernhard Schmidt aus Sinzing wurde unter der Federführung von

Referat IV/Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten mit der Erstellung des Qualifizierten Mietspiegels beauftragt. Zusätzlich wurde die Stadt Fürth im Rahmen der Forschungsreihe Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) für das Projekt „Energetischer Mietspiegel“ ausgewählt. Wissenschaftlich unterstützend ist hier das Institut Wohnen und Umwelt GmbH (IWU) tätig. Die Ergebnisse sind in den Qualifizierten Mietspiegel eingeflossen.
Zur Vorbereitung der Datenerhebung und Entwicklung eines Fragebogens wurde ein Arbeitskreis gegründet.


Diesem Arbeitskreis gehören neben dem EMA-Institut und IWU,  folgende Personen bzw. Institutionen an:

- Stadt Fürth (Sozialreferentin Frau Reichert, Sozialplanung, Amt für Soziales, Wohnen und           

  Seniorenangelegenheiten, Kämmerei) 

- Haus- und Grund Fürth und Umgebung e.V.

- Mieterverein Fürth und Umgebung e.V.

- Amtsgericht Fürth

- Gutachterausschuss

- Jobcenter Fürth

- WBG

- ARGE Fürther Baugenossenschaften

- Vertreter/innen der Stadtratsfraktionen von SPD, CSU und Bündnis 90/Die Grünen

 

Im Arbeitskreis wurde der Fragebogen, anhand dessen Mieter und Vermieter in Fürth nach einer Zufallsstichprobe befragt wurden, diskutiert und abgestimmt.

Zusätzlich wurde vom Stadtrat am 25.09.13 eine Haushaltsbefragungssatzung beschlossen.

 

Von Seiten des beauftragten Instituts wurden die Voraussetzungen für die Anerkennung zum Qualifizierten Mietspiegel geschaffen, indem die Erstellung des Mietspiegels nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden bei Datenerhebung und Datenauswertung erfolgte.

 

Die Mieter- und Vermieterbefragungen fanden von Ende September bis Ende Dezember  2013 statt. Insgesamt wurden 3.367 Mieter und Vermieter befragt, von denen 1.358 als mietspiegelrelevant in die Auswertung einbezogen werden konnten und somit die angestrebten 1.000 mietspiegelrelevanten Datensätze erreicht wurden.

Nicht einbezogen in die Auswertung wurde aufgrund rechtlicher Bestimmungen folgender Wohnraum:

- Preisgebundene Wohnungen und Sozialwohnungen für die ein Wohnberechtigungsschein     vorliegen muss

- Wohnraum in einem Wohnheim, einer sozialen Einrichtung oder Sammelunterkunft

- Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist

- kurzfristig vermietete Wohnungen (max. 3 Monate, Ferienwohnungen)

- überwiegend möbliert vermieteter Wohnraum

- Dienst- oder Werkswohnungen, die an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden sind oder verbilligt vermietet werden

 

Die Auswertung der Daten erfolgte nach der Regressionsanalyse bis März 2014.

 

 Am 12.05.2014 wurde der Entwurf des Qualifizierten Mietspiegels dem Arbeitskreis vorgestellt und nach Diskussion ohne Gegenstimme mit einer Enthaltung beschlossen und insbesondere mit  Haus- und Grund Fürth und Umgebung e.V. und Mieterverein Fürth und Umgebung e.V., das Einvernehmen hergestellt.

 

Der Qualifizierte Mietspiegel soll zum 01.07.2014 für die Dauer von 2 Jahren in Kraft treten und ist nur gegen eine Schutzgebühr von 3 € bei der Stadt Fürth/Bürgerinformation erhältlich. Der Entwurf des Qualifizierten Mietspiegels in der nicht-öffentlichen Anlage darf nicht ausgedruckt oder weitergegeben werden.

 

Gem. § 558 d Abs. 2 S. 3 BGB muss der Qualifizierte Mietenspiegel nach 2 Jahren fortgeschrieben werden. Nach 4 Jahren ist eine komplette Neuerstellung erforderlich.

 

Herr Dr. Schmidt wird die einzelnen Ergebnisse und Details mündlich erläutern.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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