Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten empfiehlt, bei der nächsten Satzungsänderung für den Seniorenrat jeweils eine/n Vertreter/In der Fraktionen des Stadtrates als beratendes Mitglied in den Seniorenrat mit aufzunehmen.
Gem. § 2 Abs. 3 der Satzung für den Behindertenrat gehören zu den beratenden Mitgliedern jeweils ein/e Vertreter/in der im Stadtrat vertretenen Fraktionen. Für die Fraktionen SPD, CSU und Bündnis 90/Die Grünen wurden bereits Vertreter/innen benannt.
Für den Seniorenrat fehlt eine solche Regelung. Damit Vertreter/innen der Stadtratsfraktionen als beratende Mitglieder bestellt werden können, bedarf es einer Satzungsänderung. Dem Stadtrat wird daher empfohlen, eine solche Regelung bei der nächsten Satzungsänderung zu berücksichtigen. l
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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